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Körperbehinderte beleidigt - Diskriminierung erlaubt?!
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Syrabo
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BeitragVerfasst am: 24.04.2007, 23:23    Titel: Körperbehinderte beleidigt - Diskriminierung erlaubt?! Antworten mit Zitat

Heute in der Osnabrücker Zeitung online war, wie ich finde, ein wirklich bedenkliche Tatsache geschildert worden:

Kurz: Eine behinderte Frau wurde massiv beleidigt, als sie zwei Personen aufforderte, ihr Auto vom Behindertenparkplatz zu fahren. Sie haben sich über sie lustig gemacht dabei und ihr den Stinkefinger gezeigt. Sie hatte Anzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft hat jetzt das Verfahren eingestellt, obwohl die Täter bekannt sind. Der Grund: Sie haben schon ein Verfahren laufen und die angezeigte Tat falle dabei nicht groß ins Gewicht. Es enstehen nur mehr Kosten.

Ist unsere Justiz jetzt schon soweit gekommen, dass für die Herstellung der Würde der Menschen kein Platz mehr ist. Denn schließlich dies sollte ein solches Verfahren ja mit bewirken. Damit wird in meinen Augen den Leuten ein Freibriff gegeben: Verfahren wegen Diskriminierung sind uns zu teuer. Warum hat Deutschland eigentlich die UN-Konvention für Behinderte unterzeichnet? Warum gibt es ein Gleichstellungsgesetz? Kostet doch Geld, oder?

Der Link: http://www.neue-oz.de/information/n.....0760b1bc4bea0a801c450de2c

Mit Gruß,

Dirk

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Verfasst am:     Titel: Anzeige

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Ela74
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BeitragVerfasst am: 25.04.2007, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dirk,

ich denke das wird jetzt aber im speziellen auch wieder falsch gedeutet. Es steht ja eindeutig da, daß es in der Summe der zu erwartenden Gesammtstrafe kaum mehr ins Gewicht fallen würde. Eine Entschuldigung kommt ja nun nicht über Gericht, sondern über die Täter selber... wenn denn überhaupt....und die hätte sie wohl auch mit einer Verurteilung nie bekommen.

Ich seh das so, daß das Einstellen des Verfahrens überhaupt nichts mit der Art der Tat zu tun hat...sie hätten vermutlich genau so gut das Verfahren eingestellt, wenn es z.B. Diebstahl gewesen wäre.

Fair ist das für den Betroffenen nie, aber gängige Angelegenheit und hat nichts mit Behinderten speziell zu tun.

LG Ela

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Gisi
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BeitragVerfasst am: 25.04.2007, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

hallo dirk,

das da von der staatsanwaltschaft nix nachkommt hat nix mit behinderten zu tun.
die leute die den "stinkefinger" zeigen, machen das egal bei wem. ob behindert
oder nicht ist denen egal, nur das sie bei behinderten einen besseren angriffspunkt
haben.

ich seh das nicht als diskriminierung speziell gegenüber behinderten.

ich kenn auch so einen fall, wo zuzusagen "lapalien" nicht verfolgt werden, weil
die schon anderes auf dem kerbholz haben.

lg
gisi

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Isolde
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BeitragVerfasst am: 25.04.2007, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo lieber Dirk,

ich sehe das jetzt auch nicht so eng als Diskriminierung, (was es natürlich schon im Ansatz ist),
denn ich denke, das hätte an dieser Stelle jedem passieren können, ob behindert oder nicht.

Ich selber war jahrelang Schöffin am Amtsgericht in Saarbrücken und weiß aus der praktischen Erfahrung schon, wie mit den Tätern umgegangen wird,
und am Ende ist es so - diesen Vorfall speziell weiter zu verfolgen würde im Endergebnis eben nichts weiter bringen.
Es ist ein Vorfall, der sicher unterm Strich für die Verurteilung dann auch nicht so gravierend ins Gewicht fällt,
aber sicher schon auch in den Akten vermerkt ist,
d.h. es ist sicher kein Pluspunkt für die Täter, wenn es darum geht zu überlegen, wie ein Urteil ausfallen könnte.

Also mir ist es so von der Praxis her schon bekannt,
denn ich habe bei vielen Urteils-Überlegungen eben dann auch mitgeholfen,
mitdiskutiert und am Ende das entsprechende Urteil mitgetragen.
............................................

Richtig ist es unter dem Strich natürlich nicht,
dass sich Menschen, egal welcher Behinderung oder welcher Rasse oder welcher sonstiger Gründe beleidigen lassen müssen.
Und das würde ich als Opfer schon auch klar zum Ausdruck bringen.

Lieben Gruß - Isolde

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Syrabo
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BeitragVerfasst am: 25.04.2007, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte anmerken, laut dem Zeitungsartikel geht es nicht nur um den Stinkefinger, sondern ich zitiere mal:

Zitat:
"... dann sind sie um den Wagen herumgetanzt und haben sich mit spastischen Bewegungen über meine Behinderung lustig gemacht." Tochter und Freundin stehen fassungslos daneben. "Es war ein fürchterliches Gefühl, hinter der Scheibe zu sitzen und diese Männer direkt vor sich zu haben, aber nichts tun zu können. Ich konnte ja nicht aufstehen",


Also für mich wird hier die Würde eines Menschen verletzt, neben der seelichen, und wenn die Unverletzlichkeit im Grundgesetz steht, wenn Sie sogar eine Anzeige dazu stellen kann, diese aber nicht verfolgt wird, denn wie heißt es:

Zitat:
""Es entstehen nur mehr Kosten. Für die Betroffenen ist das natürlich unschön", teilt die Staatsanwaltschaft mit."


Dabei interessiert mich nicht, wieviel die "auf dem Kerbholz" haben, dies sagt eher etwas über ihre Person aus. Letztendlich könnte ich dies auch um drehen und als Entschuldigung sehen: "Oh Sorry, die Typen sind halt so."

Also ich weiß ja nicht. Erschwerend kommt noch hinzu, dass Sie sich nicht fähig sah, sich zu wehren. Wenn sich jemand auf offener Straße über meine Tochter massiv lustig macht, muss ich dies dann einfach runter schlucken? ich war noch nicht in einer solchen Situation, außer dass ich selbst angepöpelt wurde, aber häufig die Möglichkeit hatte, mich zu wehren. Wenn man diese Möglichkeit nicht hat, und dies kenne ich auch aus Erfahrung, da die Macht der anderen größer ist, wog letztendlich für mich die seelische Verletztheit höher als die körperliche. Einfach diese Unfähigkeit, sich nicht wehren zu können und dies zerstört Selbstbewusstsein.

Mit Gruß,

Dirk

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Thomas
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BeitragVerfasst am: 25.04.2007, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dirk,

du vergisst bei deiner Empörung, dass bereites Strafverfahren gegen diese Männer laufen, deren Strafmaß am Ende vermutlich deutlich schwerer sein wird, als das, was wegen der Pöbelei und Beleidigung zu erwarten wäre.
Wäre das nicht der Fall, würden die Beleidigungen und Pöbeleien sicherlich auch weiter verfolgt werden.

Man kann also aus der Einstellung des Verfahrens in diesem konkreten Fall nicht den verallgemeinernden Schluss ziehen, dass die Staatsanwaltschaft ein solches Verhalten generell tolerieren würde.


Schönen Gruß
Thomas

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BeitragVerfasst am: 25.04.2007, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm... Nachtrag:

Ich habe gerade mal gegoogelt und bin dabei auf einen möglichen Denkfehler meines vorhergehenden Postings gestoßen.
So bin ich davon ausgegangen, dass das von mir ob beschrieben immer zutrifft. Das also ein Täter, der mehrere Taten begangen hat, nur wegen der schwerwiegendsten strafrechtlich verfolgt wird.

Das scheint aber nur dann so zu sein, wenn es sich dabei um eine Tateinheit (Idealkonkurrenz) handelt.
Wurden die Straftaten unabhängig voneinander begangen, dann spricht man von Tatmehrheit (Realkonkurrenz) und dann sind die Straftaten getrennt zu verfolgen!

Wenn also die Pöbeleien und Beleidigungen nicht in Tateinheit mit einer anderen, schwerer wiegenden Tat stehen, müsste dies meiner Meinung nach sehr wohl verfolgt werden...?! Surprised


Schönen Gruß
Thomas

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Isolde
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BeitragVerfasst am: 25.04.2007, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Syrabo hat folgendes geschrieben:
Wenn sich jemand auf offener Straße über meine Tochter massiv lustig macht, muss ich dies dann einfach runter schlucken?


Also auf diese Frage antworte ich ganz klar mit
"Nein, das musst Du nicht!",
und das würde ich auch ganz klar zur Anzeige bringen.

Nur wie willst Du eine Strafverfolgung durchbringen? - Du müsstest dann schon gleich die Polizei einschalten, die so schnell am Ort ist, dass sie die Beleidiger dingfest machen kann.
Die geben Dir ja nicht ihren Ausweis zum Aufnehmen der Personalien.
Und wenn Du nur eine Täterbeschreibung abgibst, dann wird es sicher auch schwer sein, diese dann zu finden.
Also - anzeigen gg. Unbekannt - und diese Anzeigen werden bekanntlicherweise dann eingestellt.

In dem vorliegenden Fall sind die Täter schon bekannt,
aber ich denke - es wird auch hier nur auf deren Punktekonto draufgepackt, aber eine richtige Strafverfolgung würde es sicher auch nicht geben.
Es wäre halt schon interessant, weswegen sie schon alles angezeigt, angeklagt sind.

Eines steht aber fest - diskriminieren lassen muss sich sicher niemand.
Nur wieviel Erfolg er mit einer Beschwerde haben wird, das ist die Frage,
und weil meistens das Ganze eben nicht aufzuklären ist, tun auch viele sich nicht beschweren, sondern verlassen dann lieber das Haus nicht mehr.

Lieben Gruß - Isolde

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BeitragVerfasst am: 25.04.2007, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,

danke für die Erklärungen. Was mich am meisten stört, ist halt die Begründung mit den Kosten. Wie muss ich mir dann eine Justiz vorstellen? Die Opfer, wenn sie sich wehren auf dem Rechtseg, werden hiermit allein gelassen. Aber es passt auch wieder gut dahinein, wie in Deutschland mit Mobbing oder Stalking umgegangen wird, selbst bei sexuellen Belästungen. Es muss erst jemand hand greiflich werden.

Für mich selbst steht gar nicht die Höhe eines Urteils zur Diskussion, sondern die ethische Frage, und die wird hier missachtet. Ein strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung dient auch der Rehabilitation der Opfer, eben dass ihre persönlichen Rechte auch gesellschaftlich anerkannt sind und auch einen Schutz gewähren. Da zählt für mich nicht nur die körperliche Unversehrtheit, sondern die seelische dazu. Wäre es eine bekanntere Persönlichkeit, ein Herr Schäuble zum Beispiel, passiert, würde dies Verfahren sicherlich nicht eingestellt werden, sondern, so stelle ich es mir vor, mit aller "Härte" verfolgt.
Hätte ein Richter die Klage abgelehnt oder auch nur mit geringen Mass verurteilt, wäre der Sachverhalt für mich anders. Das Wort des Richters wiegt anders als das des Staatsanwaltes. Der bildet mit seiner Entscheidungen Grundsätze ab, wie die "Spielregeln" (die Gesetze) zu bewerten sind.

Selbst bei unseren Klagen, zum Beispiel die Pflegestufe, die Anerkennung unsere Leistung für die Gesellschaft mit hinein. Das es ums Geld geht ist eine Seite.

Mit Gruß,

Dirk

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BeitragVerfasst am: 25.04.2007, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Dirk,

ich gebe Dir in allen Punkten Recht.
Allerdings stelle ich mir grade vor, daß wäre wirklich Herrn Schäuble passiert.
Der hat doch sicher ein ganzes Rudel Gorillas dabei (hab ich mir auch manches Mal gewünscht...)
In der Situation am Parkplatz muß ich immer auf moich selber aufpassen, sonst steh am Ende ich vor Gericht.
Erst letztens wieder, höflich nachgefragt, ob der Herr sich vielleicht in der Parkbucht vertan habe...?
Antwort:
Tja, das Leben ist ungrecht.
Daraufhin habe ich ihn völlig zugeparkt und Nadja ausgeladen.
Auf seine Proteste hin habe ich dann auch nur geagt, Tja, das Leben ist ungerecht, und ihn stehen lassen.
Im Grunde war das Nötigung.
Bei unserer Justiz ist man aber beinahe schon zur Selbstjustiz gezwungen.
Ich habe mir jedenfalls vor ein paar Jahren geschworen, daß ich mich nie mehr demütigen lasse, erst recht nicht so.

Liebe Grüße
Dirk

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Papa von den 09/01 geb. Zwillingen Rebecca, gesund, und Nadja, ehem. eutrop. Frühgeb., blind, periventrikuläre noduläre Heterotopie, Hydrocephalus mit Shunt versorgt, Balkenagenesie, Kleinhirndisplasie, unterschiedlich schwere Epilepsie, geistig und motorisch retardiert, nach Unfall 2005 posttraumatischer ADH-Mangel und Diabetes Insipidus
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