soweit ich weiss, geht es im deutschen Strafrecht nicht um Genugtuung oder Rache für das Opfer sondern um Bestrafung des Täters damit dieser seine Tat bereut und sich bessert. Gleichzeitig geht es um Abschreckung.
Zivilrechtlich könnte das Opfer ggf. gegen den/die Täter einen Schadensersatz/Schmerzensgeld geltend machen. Das ist dann als Genugtuung/Wiedergutmachung des erlittenen Schadens gedacht.
Wenn man als Opfer diesen zivilrechtlichen Anspruch durchsetzen will, muss es meines Wissens nach selber Anklage gegen den/die Täter erheben.
@Juristen: Ist das so in etwa korrekt? (ichhabedocheigentlichkeineahnungdavon)
Schönen Gruß
Thomas _________________ Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
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ich denke, das es sicher unglücklich formuliert ist. Jedoch ist die Frage auch, wie Gisi es formuliert hat:
wo fängt die Diskriminierung an?
nach meinem Rechtsempfinden handelt es sich um eine Beleidigung mit Gesten und offensichtlich auch Worten. Die Täter werden diese Gesten und Worte bestreiten. Somit bliebe es dem Ermessen des Richters überlassen, wen er für glaubwürdiger hält. und selbst, wenn er die Aussagen der Täter für unglaubwürdig hält, so lässt sich die Tat objektiv nicht nachweissen -- rede steht gegen Rede.
Und ein Grundsatz des Rechtsstaates ist "In dubio pro reo -- im Zweifel für den Beklagten".
Ansonsten haben ja Rachael und isigirl den rechtlichen Hintergrund geliefert.
ich sehe den Wortlaut des Briefes ähnlich wie Isolde. Es sind in der Regel ja normierte Briefe, die von Ämtern und Behörden kommen. Und da wird dieser sicher auch dazugehören.
Die Kernfrage, die man sich tatsächlich stellen muss, ist die Frage, was ist Diskriminierung. Hierzu ist in Wikipedia eine sehr umfassende Beschreibung http://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierung
Der entscheidende Punkt ist, ob ein Mensch aufgrund seiner Herkunft, seines Aussehens, seiner Besonderheit, seiner Sprache ausgegrenzt oder von etwas ausgeschlossen wird.
Und ich denke, das man in diesem Fall diese Definition nicht zugrunde legen kann. Um es aber deutlich zu machen: ich möchte diese Tat nicht kleinreden! Ganz im Gegenteil ist es ethisch und moralisch eine Riesensauerei. Aber die entscheidende Frage ist, ob es juristisch relevant ist. Und das ist es m.E. nur im Bereich der Zivilklage wegen Beleidigung --- nicht mehr, aber auch nicht weniger.
liebe Grüße
VOLKER _________________ 10/1963 (wohnhaft im Kraichgau, der deutschen Toskana)
Fachmann für Versicherungsfragen Und wenn ich wüsste, dass morgen die Welt untergeht, so würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen -- Martin Luther
Beleidigung ist sehr wohl ein Straftatbestand:
"StGB§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Das man nebenher noch zivilrechtliche Anprüche wegen erlittener Schmerzen etc. geltend machen kann, schließt doch einen Straftatbestand nicht aus.
Und der Stinkefinger gegenüber einem Polizisten ist rechtlich nicht mehr und nicht weniger als der Stinkefinger gegen Jedermann.
Die Begründung der Staatsanwaltschaft, zumindest wie sie in dem Artikel genannt wird, ist unzutreffend und unzureichend. Zeugen gibt es auch, die Tochter der Klägerin und wenn erforderlich, kann die Staatsanwaltschaft auch andere Zeugen finden. Die Tat wurde ja öffentlich begangen.
Ob der Tatbestand im Zusammenhang mit anderen Taten der Beschuldigen ins Gewicht fällt, kann der Staatsanwalt gar nicht beurteilen, solange die Täter nicht für die anderen Taten verurteilt sind oder mindestens eine Verurteilung mit hoher Sicherheit zu erwarten ist. Da die beiden sich noch auf freiem Fuß befanden, können die anderen Taten so gewichtig auch wieder nicht sein (Das aber jetzt reine Spekulation von mir )
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Zu dem Thema fällt mir wieder eine Situation letzen Herbst ein. Wir waren zu 4 unterwegs, parkten mit Tim auf einem Behindertenparkplatz, neben uns hilt ein Türkisch aussehender Bmw Fahrer stieg aus, mein Mann kuckte nach , kein Ausweis und forferte ihn höfflich auf doch denn Parkplatz zu räumen. Er wurde sofort aggressiv, pöbelte meinte wir hätten da ja auch nichts zu suchen, mein Mann wurde dann etwas energischer und sofort fing er (der andere ) an meinen Mann als stinkenden Nazi zu beschimpfen!
Muss man sich sowas gefallen lassen?
Isabelle zu liebe hat mein Mann von einer Prügelei abgesehen , die war total verängstigt.
Gruss Anita _________________ Anita 77, J 67, I 99 gesund , Timey 03 SB HC Appalisches Syndrom Tetraspastik,blind ,Epilepsie ,Syrinx, Tethered cord. Tracheostoma, Button,Arachnoidalzyste,und und und Sternenkind seit 5.5.2010, Tierre-Maurice 11.8.09 kompensierte Harnleiterstenose bds. seit 18.4 eine Weitsichtigkeit von re +3,0 und li +6,5 aber fit und super süüüssssss
Aus Sicht der Geschädigten wirkt die Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft doch diskriminierend, ob nun gewollt oder ungewollt, sei mal dahingestellt. Wir wollen das ja hier nicht ernsthaft im rechtlichen Sinne bewerten.
Ich bin sehr verwundert, dass es hier so viele abschlägige Meinungen gibt.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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(Martin Luther King)
@Thomas, ich denke, man kann es nicht trennen, dass es auch um den Geschädigten und seinen Schaden dadurch, und somit dessen Rehabilitation geht, denn sonst würde sich, für meine Begriffe, auch kein Recht auf Anzeige und, wenn begründet, deren Nachgehen bestehen. Die Geschädigten brauchen ihren ("symbolischen") Ausgleich, sonst wäre, für mich, der Selbstjustiz alle Wege geöffnet und der Staat würde seine Legitimation verlieren für die Rechtsprechung. Starke Emotionen wie Rache sollten weitesgehend heraus gehalten werden und auch die Möglichkeit dem Täter gegeben werden, seine Tat zu bereuen, da der Mensch im allgemeinen dies auch kann, da er seine Einstellungen ändern kann (mal mehr mit Hilfe oder auch ohne) zu seinen Taten.
@MichealK: also ich denke auch, gerade auch durch den Verlauf der Diskussion, dass dies nicht ernsthaft bewertet werden kann, da der Zeitungsartikel und die Darstellung mehr Platz für Interpretation gibt als Tatsachen, meiner Eindruck nach. Aber auch ist es zwiespältig darüber theoretisch zu diskutieren, ob das Verhalten der Staatsanwaltschaft richtig war oder nicht, und dann die Tat als solche nicht abzuwerten. Doch die Tat zu akzeptieren als "Sturm und Drangphase", na da wünschen ich keinen, mal in den falschen Zug gestiegen zu sein mit "angeheiterten" Jugendlichen im Sturm und Drang vom oder zum nächsten Fussballspiel, wo selbst der Schaffner in seiner Kabine bleibt.
@anita1977: Nun, gefallen lassen muss man es sich nicht. Doch ob Gewalt eine Lösung darstellt, bezweifle ich. Für mich wäre dabei die Frage, ob ich bei einem öffentlichen Parkplatz nicht einfach das Ordnungsamt informieren kann (also in einem Kinderklinikparkplatz, privates Parkhaus, hing mal ein Zettel an einem "Falschparker" auf dem Behindertenplarkplatz: Man habe ihn an das Ordnungsamt, Bußgeldstelle, gemeldet). Zuparken und erstmal zu entladen scheint aber auch eine beliebte Taktik zu sein, nicht nur von DirkK, sondern auch bei unserem Kita-Parkplatz von anderen Eltern oder dem Fahrdienst. Letztens stand sogar die Logopädien drauf, was ich total daneben fand.
Mit Gruß,
Dirk _________________ Linn*2004 "Mein Leben hat schon seinen Sinn, ich bin, was ich bin." (Lotte Karotte) -> IntensivKind
PCH2, Tracheotomie, beatmet, -> Vorstellung Hospizkind
Das sind zwei komplett verschiedene paar Schuhe... das eine hat nichts mit dem anderen zu tun (außer dass bei der zivilrechtlichen Streitigkeit - die ja wenn überhaupt i. d. R. erst nach der strafrechtlichen Streitigkeit kommt - die Staatsanwaltschaftsakte meist beigezogen wird)... _________________ Liebe Grüße Kerstin
* 1985 ICP einer beinbetonten Tetraspastik
Rollifahrerin und von Beruf Justizfachwirtin
Nebenher Studentin zur Tierheilpraktikerin
Fachübungsleiterin einer Rollisportgruppe
(SBA mit GdB 100 und MZ G, B, aG und H)
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