Hallo Annette Schmidt, Ja das ist richtig die haben das festgestellt da war er 2 Monate alt.Ja ich könnte das einscennen und die berichte auch und dir zuschicken. Ja das ist nicht schlim wenn das ein wenig dauert, dann besorge ich die Berichte von der Krankenkasse.Ich danke dir jetzt schon mal für deine Hilfe,Ich werde dir das laufe der Woche zukommen lassen. Liebe Grüße Moni
Ich habe für ihn einen Schwerbehindertenausweis mit 50% und die zeichen G und H
Warum kein B? H und G ohne B ist paradox!
Wahrscheinlich wie üblich wegen des Alters des Kindes abgelehnt, damit wird die Ablehnung in den allermeisten Fällen begründet. Die meisten Eltern schlucken es, obwohl diese Begründung falsch ist.
Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung der Notwendigkeit ständiger Begleitung erforderlich. Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen.
(2) Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen "G" oder "H" vorliegen) notwendig, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.
@ Bärbel:
Es gibt Richtlinien , nach denen die Versorgungsämter beurteilen sollen, aber es ist leider oft reine Willkür (siehe Vorstehendes zum B), wie entschieden wird, da kommt es häufiger vor , dass das eine Kind GdB 50 ohne Merkzeichen und das andere mit der selben Behinderung und den gleichen Problemen GdB 100, H, B und G bekommt.
Hallo Annette were schön wenn du dich noch mal bei mir melden würdest, weiß nicht wie ich die Berichte schicken soll.
Ich schicke Dir meine Mailadresse per PN.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
wir hatten für Luca im Sommer 2003 - da war er ein halbes Jahr alt - einen SBA mit G, aG, B und H und 100 % bekommen. Luca hatte Duchenne.
Luca hatte auch eine chron. Niereninsuffizienz (Nierentransplantation nötig), allerdings ist der SBA meines Wissens nur aufgrund des Duchenne ausgestellt worden.
Beantragt wurde der SBA für uns vom Sozialen Dienst der Uniklinik, wo wir behandelt wurden. Ihr seid doch auch bestimmt irgendwo regelmäßig deswegen in Behandlung, oder ? Fragt doch mal da nach.
Wir haben auch für Luca Pflegestufe II im Herbst 2003 bekommen, ca. 3 Monate vor seinem 1. Geburtstag, auch über die Klinik beantragt.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Gruß
Anke _________________ Anke (40), Carsten (38), Kevin * 27.03.98 (Frühchen 23. SSW, ADS) mit Sternenkind Luca * 27.12.2002, † 23.12.2007 (Muskeldystrophie Duchenne, chron. Niereninsuffizienz, Schlaganfall nach erfolgloser Nieren-TX, Gerinnungsstörung Faktor V-Leiden, verstorben nach akuter Peretonitis) und Finn * 05.01.2009 - kerngesund und quietschfidel
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