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Schwerbehindertenausweis bei Muskeldystrophie
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Bärbl
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BeitragVerfasst am: 18.04.2007, 08:08    Titel: Schwerbehindertenausweis bei Muskeldystrophie Antworten mit Zitat

Hallo!

Unser Sohn hat Muskeldystrophie und wir überlegen, ob es möglich ist, einen Schwerbehindertenauswei zu beantragen.
Um ihm ggf. erfolgloseArztbesuche zu ersparen, wollte ich auf diesem Weg nach euren Erfahrungen hinsichtlich der Erfordernisse hierfür fragen.
Der Krankheitsverlauf ist voraussichtliche ähnlich wie bei Duchenne und somit mit knapp 4 noch nicht so dramatisch.
Trotzdem: wer weiß was oder hat selbst Erfahrungen gemacht? Was ist als Mindestmaß an Einschränkung notwendig? Die Prozentzahlen sagen mir nix-eure Meinung ist mir da wichtiger!

Gruß!

Bärbel

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Sebastian 9/03 Gliedergürteldystrophie, Lukas 5/05 gesund, kommender Zwerg 3/08 wohl auch gesund
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Petraoni
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BeitragVerfasst am: 18.04.2007, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bärbl,
das Krankheitsbild selbst sagt mir im einzelnen jetzt nicht soviel (habe mich aber gerade mal schnell belesen Wink) .

Ich würde den Antrag auf jeden Fall stellen.Habe da selber auch noch nicht so viel Erfahrungen, musste mich aber in den letzten Tagen selber ein wenig damit befassen.

Stell den Antrag (kannst Du auch online tun) und sende alles an Arztunterlagen mit was Du hast.

Je nach Beeinträchtigung würde ich die Merkzeichen eintragen.Bei Dir kommt sicherlich zu mindestens das G und das B in Betracht.

Da es sich um eine angeborene Erkrankung handelt würde ich das ganze rückwirkend beantragen , kann man auf den Antrag ankreuzen. Exclamation

Vieleicht kannst Du kurz erzählen wie es Deinem Sohn aktuell so geht.

Gruß Petra

_________________
mit Niclas *01 Entwicklungs und Sprachverzögert Ursache noch unbekannt,Vanessa *97 Fibromyalgie??Gelenksrheuma??? Nun entlich Diagnose ...SLE .....und Dennis *93 Dyskalkulie und Konzentrationsschwirigkeiten und Pascal (+00) im Herzen.

LG Petra
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Bärbl
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BeitragVerfasst am: 18.04.2007, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Petraoni,
danke für Deine Tipps.
Also Sebastian ist langsamer als andere Kinder, kann nicht so schnell laufen, tut sich schwer beim Treppensteigen, Hosehochziehen, Bücken.
Seine Schwäche kommt aus der Körpermitte und damit sind viele Bewegungsabläufe verbunden. Grundsätzlich schafft er noch alles, was andere auch können, auch wenn er es später erst lernt und sich dabei scherer tut. Er ist ein ganz toller Kämpfer. Aber seine Muskelkraft wird halt zunehmend schwächer und damit die täglichen Abläufe schwieriger. Sad

Was ist eigentlich SLE?

Für wen habt Ihr den Antrag auf SB gestellt?

Gruß Bärbl

_________________
Sebastian 9/03 Gliedergürteldystrophie, Lukas 5/05 gesund, kommender Zwerg 3/08 wohl auch gesund
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Petraoni
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BeitragVerfasst am: 18.04.2007, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bärbl,
also ich würde das auf alle Fälle beantragen und denke auch das Du gute Chancen hast.

Wenn Dein Sohn soviel Hilfe im täglichen Leben braucht würde ich sogar mal über ein Antrag auf Pflegestufe nachdenken.

Ich habe für Vanessa den Antrag gestellt.
SLE bedeutet Systemisches Lupus Erythematodes.

_________________
mit Niclas *01 Entwicklungs und Sprachverzögert Ursache noch unbekannt,Vanessa *97 Fibromyalgie??Gelenksrheuma??? Nun entlich Diagnose ...SLE .....und Dennis *93 Dyskalkulie und Konzentrationsschwirigkeiten und Pascal (+00) im Herzen.

LG Petra
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moni43
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BeitragVerfasst am: 01.02.2008, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bärbl, Ich habe auch einen Sohn mit Muskeldystrophie Duchenne er ist 3 Jahre alt. Ich habe für ihn einen Schwerbehindertenausweis mit 50% und die zeichen G und H und Pflegestufe 1 . Und mein Sohn bekommt (Gymnastik Board ) 2 mal die woche das ist für den muskel aufbau, sprich doch mal mit dein Kinderarzt dadrüber. Denn meinen Sohn hat das gut getan und er hat gut Muskeln aufgebaut. Denn er hatte auch seine schwechen. Liebe Grüße Moni
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 01.02.2008, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

@ Moni:
moni43 hat folgendes geschrieben:
Ich habe für ihn einen Schwerbehindertenausweis mit 50% und die zeichen G und H


Warum kein B? H und G ohne B ist paradox!
Wahrscheinlich wie üblich wegen des Alters des Kindes abgelehnt, damit wird die Ablehnung in den allermeisten Fällen begründet. Rolling Eyes Die meisten Eltern schlucken es, obwohl diese Begründung falsch ist.

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/32.htm

Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung der Notwendigkeit ständiger Begleitung erforderlich. Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen.

(2) Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen "G" oder "H" vorliegen) notwendig, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.


@ Bärbel:
Es gibt Richtlinien , nach denen die Versorgungsämter beurteilen sollen, aber es ist leider oft reine Willkür (siehe Vorstehendes zum B), wie entschieden wird, da kommt es häufiger vor , dass das eine Kind GdB 50 ohne Merkzeichen und das andere mit der selben Behinderung und den gleichen Problemen GdB 100, H, B und G bekommt.

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....ight=grundlegendes#274330

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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moni43
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BeitragVerfasst am: 01.02.2008, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Annette Schmidt, Kannst du mir einen tip geben? wie ich doch noch an den B komme was ich da rein schreiben soll. Denn die haben geschrieben das er keine begleit Person braucht.Bin für jeden tip dankbar
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 02.02.2008, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Moni!

moni43 hat folgendes geschrieben:
Hallo Annette Schmidt, Kannst du mir einen tip geben? wie ich doch noch an den B komme was ich da rein schreiben soll. Denn die haben geschrieben das er keine begleit Person braucht.Bin für jeden tip dankbar


Was ist denn zuerkannt worden (GdB, Merkzeichen) wann hast Du den Bescheid bekommen und was steht als Begründung drin, das dein Kind kein B bekommt? An wann ist der Ausweis gültig, ab Antragsstellung oder rückwirkend? Was für eine Behinderung hat Dein Kind?

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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moni43
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BeitragVerfasst am: 02.02.2008, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Annette Schmidt, Es sind die Merkzeichen G und H Bewilligt worden als ich den Ausweis bekam das war im November 2007. Dann habe ich Wiederspruch eingereicht.Am 4 Januar 2008 kam dann die Ablehnung,Die vorliegenden Befunde rechtfertigen das Merkzeichen B nicht.Das Merkzeichen B steht nur Menschen zu die regelmäßig ohne fremde Hilfe kein öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können.Der Ausweis ist Gültig seit den 15.11.2007ab .Mein Kind Hat Muskeldystrophie Duchenne Er kann nicht alleine treppen steigen kann sich nicht alleine an oder ausziehen,er kann zwar laufen er fällt aber auch heufig und dann abersehr unglücklich. Liebe Grüße Moni
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 02.02.2008, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Moni!

moni43 hat folgendes geschrieben:
Am 4 Januar 2008 kam dann die Ablehnung, Die vorliegenden Befunde rechtfertigen das Merkzeichen B nicht.Das Merkzeichen B steht nur Menschen zu die regelmäßig ohne fremde Hilfe kein öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können.


Dass würde ich mir nicht gefallen lassen! Im Übrigen ist im Gesetz nicht mehr von der Notwendigkeit einer ständigen Begleitung die Rede, sondern von der Berechtigung.
Um Klage einzulegen, hast Du wahrscheinlich leider keine Zeit mehr, die Frist beträgt einen Monat ab Zugang des des Bescheides. Hattest Du den Bescheid am 4.1. im Briefkasten, oder ist er von da datiert?

Zitat:
Der Ausweis ist Gültig seit den 15.11.2007ab .Mein Kind Hat Muskeldystrophie Duchenne


Die ist garantiert nicht erst am 15.11. entstanden! Ist das eine angeborene Erkrankung?

Mein Vorschlag wäre, einfach noch mal das B zu beantragen und eine rückwirkende Anerkennung zu verlangen! Ich könnte da mal was formulieren, wird aber nicht gleich, ich habe noch eine längere "Auftrags"-Liste abzuarbeiten, weil ich meinen Laptop wegen eines Defekts einige Wochen nicht zur Verfügung hatte. Er kam gestern aus der Reparatur zurück und mein Mann installiert gerade alles neu. Zudem muss ich noch Formulare fürs Jugendamt ausfüllen und ein Begleitschreiben verfassen.

Könntest Du mir den genauen Inhalt des Bescheides mit dem genauen Wortlaut irgendwie zukommen lassen ? (in eine PN schreiben?)
Was steht in den Berichten, weshalb die sagen, er würde die Voraussetzungen nicht erfülllen?

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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