schön,wieder von dir zu " lesen".Leider musste ich mich, was das Anliegen von Nessaja betrifft, diesmal geschlagen geben. Die Beurteilung eines solchen Falles obliegt den Risikoprüfern der Gesellschaft, also den Sachbearbeitern. Sicherlich ist es ratsam, noch einmal ein ärztliches Urteil hinzuzuziehen und dieses der Gesellschaft vorzulegen. Die Bearbeitung von Schäden und Leistungen ist eh sehr schwierig, denn die Gesellschaften haben sehr unterschiedlich straffe Regulierungssysteme.Die einen sind im Umgang damit etwas lockerer und die anderen schauen genauer hin.
Für mich als Aussendienstmitarbeiterin sind Aus- bzw.Zusagen hinsichtlich Schäden und Erstattung von Leistugen untersagt.Das gilt aber für alle. Wir haben immer nur ein begleitendeFunktion dahin gehenst.
Gerne hätte ich Nessaja eine andere Antwort geschrieben, aber auch ich stoße hin und wieder an meine Grenzen. Leider ist das hier der Fall...
Wie angekündigt,hab ich heut damit angefangen,ein Thema zu benennen.Weiteres findet ihr unter der Rubrik " Rechtliches" ...
Viel Spaß beim Lesen! Würde mich über ganz viele Fragen und Beiträge freuen
Lieben Gruß - Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
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