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@Alle Familien mit Pflegekindern

 
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ankaby
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BeitragVerfasst am: 02.04.2007, 12:29    Titel: @Alle Familien mit Pflegekindern Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen!

Ich versuche im Moment eine Antwort auf meine Frage zubekommen, aber irgendwie funktioniert das nicht Sad

Stephan ist mein Pflegekind ... d.h. ich habe eine Vollmacht vom Vater,wo festgehalten ist das ich alles zum Wohle für Stephan entscheiden kann. Gleichzeitig läuft er aber auch über das Jugendamt. Wir haben vor in etwa 1 Jahr unsere Stadt zu verlassen ... nun weiß ich nur nicht, wie sich das mit Stephan verhält. Laut dieser Vollmacht bin ich berchtigt den Wohnort bzw. Aufenthaltsort von Stephan zu bestimmen, aber wie verhält sich das mit dem Jugendamt ???

Hat da jemand von euch Erfahrung ? Kann ich Stephan so einfach mitnehmen und es läuft dann über das Jugendamt weiter, wo wir neu hingezogen sind?

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Liebe Grüße Bianca und dicke Knuddelgrüße von Stephan und Lea Fabienne Smile
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Tanja Sch.
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BeitragVerfasst am: 02.04.2007, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast,dürfte es keine großen Probleme geben.Das bisherige JA bleibt auch nach Wohnortwechsel noch für 2Jahre für euch zuständig-informiert allerdings das JA vor Ort.Nach Ablauf dieser 2J. wechselt dann die Zuständigkeit an euren neuen Wohnort.


LG
Tanja

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Tanja mit Malin 12/95 Frühchen,FAS,ADS, Neele 6/99 Frühchen,Drogenkind,FAS,Hyperaktiv,strabismus Convergens +6 .,Muskelüberfunk.,Mikrozephalie u. Finn-Linus 9/04 Frühchen,Hirnbl. IVGrd, Posthämorrhagischer Hydrocephalus Shuntversorgt,Asphyxie,Leukomalazie,Hüftdysplasie,Cerebralparese,Button,Tracheomalazie u.a....Kjell-Finnian 06/07
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ankaby
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BeitragVerfasst am: 02.04.2007, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tanja!

Ich danke dir für die Info ... nun geht es mir gleich viel besser, denn diese Frage warf wirklich einige Probleme für uns auf. Stephan abgeben kommt für uns überhaupt nicht in Frage ... er ist für uns der Sonnenschein Smile

Aber nun können wir ja in Ruhe weiterplanen Razz

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Antje D.
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BeitragVerfasst am: 02.04.2007, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anka,

du hast nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht (das bekommt man nur vom Gericht zugesprochen, in dem Falle hat der Vater dann nicht mehr diesen Teil des Sorgerechts), sondern lediglich eine Vollmacht des Vaters. Den solltest du unbedingt fragen!!! Lass dir sein Einverständnis schriftlich geben. Das Jugendamt kann nichts machen, so lange der vater einverstanden ist. Du musst es dem Jugendamt allerdings vorab mitteilen. Die Zuständigkeit verhält sich so, wie Tanja bereits sagte.

Viele Grüße

Antje[/b]
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Brigitte 1953
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BeitragVerfasst am: 02.04.2007, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bianca,

wir sind mit unserem Pflegesohn 3x insgesamt umgezogen und haben einfach vorher das Jugendamt informiert und uns kurz vorher, bei dem neuen Jugendamt gemeldet, damit sie die Akten anfordern konnten.

Könnt Ihr vielleicht versuche, die Vormundschaft für Stephan zu beantragen? Würde vielleicht , wenn der Vater mit macht, so Einiges erleichtern.

Lieben Gruß

Brigitte

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BeitragVerfasst am: 02.04.2007, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bianca,
wenn das JA das Sorgerecht für Stephan hat, kann der Vater so viele Vollmachten ausstellen, wie er lustig ist.......sie haben keine Gültigkeit !!!

Also - bitte unbedingt abklären :
Freiwillige Erziehungshilfe ja / nein ??
Sorgerecht Vater oder JA ????
Aufenthaltsbestimmungsrecht JA oder Vater ???
Egal bei wem das vollständige Sorgerecht liegt - das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist dann darin enthalten.

Das zuständige JA ist verpflichtet einmal jährlich einen Hilfeplan mit Euch zu erstellen - da können dann solche Fragen des Wohnortwechsels besprochen werden....

LG Heike
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Antje D.
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BeitragVerfasst am: 02.04.2007, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Heike,

das Aufenthaltsbestimmungsrecht muss nicht automatisch im Sorgerecht enthalten sein Wink Da das Sorgerecht aus verschiedenen Teilen besteht (Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Personensorge und Aufentaltsbestimmungsrecht). Es gibt viele Möglichkeiten der Aufteilung. Ich kenne auch mehrere Fälle, in denen das JA lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Viele Grüße

Antje
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