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Familienpass
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Britta70
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BeitragVerfasst am: 01.04.2007, 10:28    Titel: Familienpass Antworten mit Zitat

Hallo Forum!

In Baden-Württemberg gibt es einen so genannten "Landesfamilienpass" u. a. für Familien mit behinderten Kindern. Es ist eine nette Geste, aber durch ihn bekommt man hauptsächlich freien Eintritt in Landesmuseen, wohin ich vielleicht einmal Jahr gehe.

Durch einen großen Zufall habe ich jetzt erfahren, dass unsere Stadt einen Familienpass für Familien mit behinderten Kindern ausstellt. Und damit gibt es eine Menge Vergünstigungen, die insbesondere die gesunden Geschwister nutzen können: Kindergarten -30%, Musikschule -50%, usw.
Eine tolle Sache, aber niemand hat mich darauf hingewiesen, weder Kinderarzt, noch Bürgeramt, Sozialamt, Frühförderung, Kindergarten etc.

Deswegen hier der Tipp: Prüft, ob es bei euch in der Stadt so etwas gibt! Ich weiß allerdings, dass die meisten Städte solche Pässe nur für Hartz-IV-Empfänger ausstellen.

Liebe Grüße
Britta

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Amelie (*05), hypoxischer Hirnschaden durch near-missed SIDS, Z. n. BNS-Epilepsie, Button, Tetraspastik, cerebral blind, Hüftluxation
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Julia25
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BeitragVerfasst am: 01.04.2007, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Komme auch aus Bad.-Württemberg und daher meine Frage wo muss man den Länderfamilienpass beantragen und ab wann bekommt man den ich meine ab welche Prozente im SBA. Bei uns gibt es eines Städtpass für alle Familien mit Kindern.
Julia

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Julia 6/80 und Steve 12/03 Frühchen 28SSW ver.Baustellen,Essgestört,,Ausdauer,Verd.ADHS,Kleinwuchs Verd.auf autismus, Button Fruktoseintaleranz, Ben 01/10 Frühchen 27+3, BPD Wassereinlagerungen, Retinopathie Stad.2
V.a. VSD,Ablagerungen auf der Niere,Hörtest auffällig
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tina1970
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BeitragVerfasst am: 01.04.2007, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Julia,

bei uns kann man den auf dem Rathaus beantragen (dort bekommt man auch die jährlichen Gutscheine).
Beantragen können ihn Familien
-mit mind. 3 kindergeldberechtigten Kindern
-Familien mit nur 1 Elternteil und mind. 1 Kind
-Familien mit 1 kindergeldberechtigten, schwerbehindertem Kind mit mind. 50 % Erwerbsminderung
Steht so in unserem Gemeindeboten!
Gruß, Tina

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Viele Grüße von Tina mit Sohn (8) - schwerstmehrfachbehindert ~~~Kinder können lernen mit einem Handicap zu leben. Aber sie können nicht gut ohne die innere Überzeugung leben, daß ihre Eltern sie durch und durch liebenswert finden!~~~
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benni
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BeitragVerfasst am: 01.04.2007, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

den Familienpass gibt es hier in Sachsen auch , wird ebenfalls jährlich im Rathaus beantragt bzw. verlängert .
Wir haben auch den sächs. und extra den von der Stadt für ermäßigten Eintritt in versch. Einrichtungen wie Schwimmbad , Museum ...
Beim Ausweis von der Stadt kann man außerdem 1 x pro Jahr und Kind einen Zuschuss zu Schulklassenfahrten bekommen .
Bei Familien mit einem schwer behinderten Kind von mind. 50 % ist der Ausweis unabhängig von Hartz 4 , ansonsten einkommensabhängig .

L.G.

Anja

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Anja mit Benjamin 03/97- schwere Mehrfachbehinderung wahrscheinlich durch 6- fach-Impfung, Muskelhypotonie,Wahrnehmungsstörungen/aut. Züge, Epilepsie, Skoliose, Button- Martin 02/92 und Laurin 05/09
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Julia25
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BeitragVerfasst am: 01.04.2007, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Geht also nur wenn man 3 Kinder hat oder habe ich das falsch verstanden wir haben nur unser Sohnemann
Julia

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benni
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BeitragVerfasst am: 01.04.2007, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Julia ,

Das hast Du falsch verstanden .
Bei Familien mit gesunden Kindern ist es abhängig vom Familieneinkommen und generell erst ab 3 Kindern möglich . Bei Alleinerziehenden mit geringem Einkommen oder Hartz 4 schon ab 1 Kind und bei Familien mit einem beh. Kind wo mind. 50 % Behinderung im SBA stehen , ist es auch bei nur 1 Kind in der Familie möglich und nicht abhängig vom Einkommen der Eltern .

L.G.

Anja

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Britta70
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BeitragVerfasst am: 02.04.2007, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

und wie gesagt, wenn ihr einen Landesfamilienpass beantragt, dann fragt auch gleich nach, ob es auch einen städtischen gibt. Mir wurde tatsächlich im Bürgerbüro der Stadt (!) der Landesfamilienpass ausgestellt, ohne mich auf den städtischen Pass hinzuweisen. (Nebenbei wurde dann der städtische Pass mit falscher Nummer ausgestellt, so dass ich noch einmal Post bekommen habe und noch einmal ins Rathaus musste etc...)

Gruß
Britta

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Doreen mit Friederike
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BeitragVerfasst am: 02.04.2007, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anja,

komme ja auch aus Sachsen und wir haben den Familienpass. Du schreibst hier aber was von einem städtischen .... Was meinst du damit?


LG
Doreen

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Charlotte, 16.08.2000, ehem. Frühchen 31.SSW und Friederike, 15.07.2004. extrem. Frühgeb. in der 24.SSW (720g., 33 cm), nach Hirnmittellinienzyste HC, shuntversorgt , entwicklungsverz., sehbehindert, Minderwuchs, Balkenagenesie
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Britta70
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BeitragVerfasst am: 02.04.2007, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Doreen,

jede Stadt kann entscheiden, wen sie wie fördert, was der Kindergarten kostet etc...
Einige Städte haben beschlossen, Familien mit behinderten Kindern besonders zu unterstützen, so auch Ditzingen (in BW). D. h. sie geben zusätzlich zum Landesfamilienpass einen weiteren Pass heraus, der große Ermäßigungen für alles, was Sache der Stadt ist, bietet.

LG
Britta

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Isolde
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BeitragVerfasst am: 02.04.2007, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Also hier in München gibt es den sog.
"München-Pass"

Aber auch hier gibt es den nur für Familien die an absoluter Grenze leben.
Wie es mit Familien aussieht, die ein behindertes Kind haben, da muss ich mich erkundigen, bzw. vielleicht liest ja ein Münchner dieses hier und hat zufällig den Ausweis.
Das was ich aber insgesamt bisher über den Ausweis gelesen habe, war nicht so gut gewesen.
Z.B. bekommt eine berufstätige alleinerziehende Mutter diesen Ausweis schonmal nicht, obwohl ihr nach Abzug aller Betreuungskosten fast weniger als Hartz IV bleibt.
Da frage ich mich - für wen ist der Ausweis?

Schönen Gruß - Isolde

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