man stelle sich vor, das in einem Haus mit 7 Parteien alle Kinder haben, die sich oft dreckig machen, und alle täglich waschen müssen. Dann ist es eine völlig normale Sache, das man den zur Verfügung stehenden Trockenraum tageweise austeilt. Dann bleibt einem nur, sich einen... oder 2 Trockner anzuschaffen, und zur Not, wie es Millionen andere Mieter auch müssen, seine Wäsche in der Wohnung zu trocken. Den Gebrauch einer Waschmaschine an sich kann der Vermieter nicht verbieten, wohl aber die "außerplanmäßige Nutzung der Trockenräume", ohne Absprache mit den anderen Mietern.
Helmut _________________ Vater von Sonja, 22.J. alt, nach einer schweren Erkrankung im Alter von 2 Wochen aber auf dem Stand von 9 - 15 Monaten. ICP, HC, Epi. gehörlos, kaum Verständigung. Schwerstmehrfachbehindert.
die Einführung von "Waschtagen" kenne ich nur in Mietwohnungen mit mehreren Parteien, wenn es nur eine Waschmaschine für alle gibt.
Ansonsten kenne ich die Waschtage, wenn es nur einen Raum mit Wäscheleinen gibt und der "Waschtag" bestimmt, wer dort seine Wäsche aufhängen darf. Diese Art von Waschtag bestimmt jedoch nicht, wann man die Wäsche in seiner eigenen Maschine wäscht, sondern ist eine Regelung für die Trockenräume. So etwas hatten wir auch, als unser Sohn noch ein Säugling war. Wir haben uns dann mehrere aufklappbare Wäscheständer gekauft und in der Wohnung (oder im Sommer auf dem Balkon) getrocknet. Wenn es sehr viel Wäsche gab, so haben wir mit den anderen Mietern abgesprochen, ob wir deren "Trockentage" haben können (z.B. wenn Sohnemann Magen-Darm-Infekt hatte).
Es ist nämlich auch für die anderen Mieter sehr frustrierend, wenn sie die nasse Wäsche nicht aufhängen können, weil Familie xy stets die ganzen Wäscheleinen blockieren. Alles schon vorgekommen... Wenn es Gemeinschaftstrockenräume gibt, dann gibt es auch meistens einen Plan, wer wann diesen Raum belegen darf. Dieses ist rechtens und vollkommen ok!! Das Wäschewaschen kann dir keiner verbieten, wohl aber dir verbieten, tagtäglich den Gemeinschaftstrockenraum zu belegen, so dass andere Mieter ihre Wäsche nicht aufhängen können! (Bzw. in diesem Fall deine Schwester).
Grüße,
Miriam _________________ M. SMA, bds. Taubheit (mit CIs versorgt);
L. urininkontinent;
J. Legasthenie, motorische Probleme
Hi,
wir hatte in unserer letzten Mietwohnung ähnliche Probleme. Wir sind damals in den Mieterverein eingetreten, die haben kompetente Anwälte, eine super Beratung gemacht und auch beim voranwaltliche Schriftwechsel geholfen. Manchmal reicht es auch schon, wenn der Vermieter oder die lieben Mietmenschen den Briefkopf sehen ...
LG
Chrissi _________________ unsere Kids: Zwillis * 01; Frühchen 34; Sohn Entwicklungsverzögerung in vielen Bereichen, ohne Diagnose
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