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Einführung von Waschtag mit behindertem Kind zulässig?
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Helmut
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Anmeldedatum: 30.04.2004
Beiträge: 1353
Wohnort: Borken / NRW

BeitragVerfasst am: 18.03.2007, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Emmalou,

man stelle sich vor, das in einem Haus mit 7 Parteien alle Kinder haben, die sich oft dreckig machen, und alle täglich waschen müssen. Dann ist es eine völlig normale Sache, das man den zur Verfügung stehenden Trockenraum tageweise austeilt. Dann bleibt einem nur, sich einen... oder 2 Trockner anzuschaffen, und zur Not, wie es Millionen andere Mieter auch müssen, seine Wäsche in der Wohnung zu trocken. Den Gebrauch einer Waschmaschine an sich kann der Vermieter nicht verbieten, wohl aber die "außerplanmäßige Nutzung der Trockenräume", ohne Absprache mit den anderen Mietern.

Smile Helmut

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Vater von Sonja, 22.J. alt, nach einer schweren Erkrankung im Alter von 2 Wochen aber auf dem Stand von 9 - 15 Monaten. ICP, HC, Epi. gehörlos, kaum Verständigung. Schwerstmehrfachbehindert.
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Brigitte 1953
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Wohnort: Baden Württemberg

BeitragVerfasst am: 18.03.2007, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ach Du dickes Ei.

Wo ist denn da das eigentliche Problem?

Geht es um den Trockenraum, oder das Wassergeld?

Das mit dem Waschtag waren doch Regelungen von 1800schießmichtot, als die große Wäsche noch im großen Topf usw. von Hand gemacht werden musste.

Wenn es Deine Maschine ist, und Du in Deiner Wohnung oder Deinem Trockner trocknest, wenn störst oder hinderst Du denn dann mit Deiner Wäsche?????

Bis meine Kiddis ausgezogen sind, hatte ich pro Tag 2-3Maschinen Matschwäsche und da hätte mich niemand am Waschen hindern können Evil or Very Mad

Verwunderten Gruß

Brigitte

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MiriamP
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BeitragVerfasst am: 18.03.2007, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Einführung von "Waschtagen" kenne ich nur in Mietwohnungen mit mehreren Parteien, wenn es nur eine Waschmaschine für alle gibt.
Ansonsten kenne ich die Waschtage, wenn es nur einen Raum mit Wäscheleinen gibt und der "Waschtag" bestimmt, wer dort seine Wäsche aufhängen darf. Diese Art von Waschtag bestimmt jedoch nicht, wann man die Wäsche in seiner eigenen Maschine wäscht, sondern ist eine Regelung für die Trockenräume. So etwas hatten wir auch, als unser Sohn noch ein Säugling war. Wir haben uns dann mehrere aufklappbare Wäscheständer gekauft und in der Wohnung (oder im Sommer auf dem Balkon) getrocknet. Wenn es sehr viel Wäsche gab, so haben wir mit den anderen Mietern abgesprochen, ob wir deren "Trockentage" haben können (z.B. wenn Sohnemann Magen-Darm-Infekt hatte).

Es ist nämlich auch für die anderen Mieter sehr frustrierend, wenn sie die nasse Wäsche nicht aufhängen können, weil Familie xy stets die ganzen Wäscheleinen blockieren. Alles schon vorgekommen... Wenn es Gemeinschaftstrockenräume gibt, dann gibt es auch meistens einen Plan, wer wann diesen Raum belegen darf. Dieses ist rechtens und vollkommen ok!! Das Wäschewaschen kann dir keiner verbieten, wohl aber dir verbieten, tagtäglich den Gemeinschaftstrockenraum zu belegen, so dass andere Mieter ihre Wäsche nicht aufhängen können! (Bzw. in diesem Fall deine Schwester).

Grüße,
Miriam

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chrissi
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BeitragVerfasst am: 18.03.2007, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
wir hatte in unserer letzten Mietwohnung ähnliche Probleme. Wir sind damals in den Mieterverein eingetreten, die haben kompetente Anwälte, eine super Beratung gemacht und auch beim voranwaltliche Schriftwechsel geholfen. Manchmal reicht es auch schon, wenn der Vermieter oder die lieben Mietmenschen den Briefkopf sehen ... Very Happy

LG
Chrissi

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