REHAkids - Das Forum für besondere Kinder.

  Partner-Links:  

amazon.de www.ernstings-family.de JAKO-O ... ausgewählte Kindersachen! Kinderbutt ...was Kinder mögen! Babybutt Tchibo - Jede Woche eine neue Welt
SuchenSchnellsuche:  

Chat-RaumSmalltalk-Chat  
Chat-RaumThemen-Chat (28.5.-31.5. Pfingstpause)

Einführung von Waschtag mit behindertem Kind zulässig?
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Sonstiges
Vorheriges Thema anzeigen :: Dieses Thema einem Freund schicken :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Emmalou
Neumitglied
Neumitglied


Anmeldedatum: 17.03.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.03.2007, 13:22    Titel: Einführung von Waschtag mit behindertem Kind zulässig? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
meine Freundin hat zwei Jungs, 9 und 6 Jahre alt. Der Jüngste hat 70%, drei Buchstaben und Pflegestufe II. Er nässt viel ein, macht sich schneller dreckig. Kurzum: Sie muss (!) täglich waschen. Jetzt hat eine Mieterin sich dafür eingesetzt, daß es plötzlich Waschtage geben soll. D.h. meine Freundin darf dann einmal(!) in der Woche waschen. Die Hausverwaltung kümmert sich nicht um das Anliegen meiner Schwester. Sie stimmen der Mieterin einfach zu. Da sich die Hausverwaltung nicht kümmert, geht meine Schwester Montag sofort zum Anwalt.

Ist das überhaupt rechtens? Ich kann mir das nicht vorstellen. Denn auch wenn man gesunde Kinder hat, muss man doch öfter als einmal in der Woche waschen, oder? Ich würde mich über Antworten freuen.

LG
Emmalou
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden







Verfasst am:     Titel: Anzeige

Nach oben
sandra3
Stamm-User
Stamm-User


Anmeldedatum: 17.01.2006
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 18.03.2007, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

auch wenn man mehrere gesunde Kinder hat, kommt man mit einmal waschen in der Woche nicht hin. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Auf alle Fälle zum Anwalt und klären lassen. Sowas ist nicht gerade nettund schon gar nicht Kinder/Behinderten freundlich Evil or Very Mad Viel Erfolg und halt uns auf dem laufenden

LG
Sandra

_________________
J. (04/05) Hydrocephalus mit Ableitung, Meningocele, Balkenmangel, Kleinwuchs, Zöliakie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ericsmama
Stamm-User
Stamm-User


Anmeldedatum: 25.05.2005
Beiträge: 673
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 18.03.2007, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

haben sie eine gemeinschaftswaschmaschine für alle mieter oder wie meinst du das?
oder darf sie mit ihrer eigenen maschine nur noch 1x pro woche waschen?

wie auch immer, das würde ich auch nicht so hinnehmen. und das bei 2 kindern, selbst ohne behinderung wäre das schon heftig.

selbst ich habe für meinen einen schon 2 bis 3 maschinen pro tag. nicht auszudenken, wie sich die wäsche stapeln würde, wenn ich nicht jeden tag waschen würde.

lg

verena
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Emmalou
Neumitglied
Neumitglied


Anmeldedatum: 17.03.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.03.2007, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

nein, nein. Es ist ihre eigene Maschine, die sich im Gemeinschaftswaschraum befindet.

Emmalou
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tina40
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 29.12.2006
Beiträge: 3859
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 18.03.2007, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
in meinem Wohnhaus bewohnen wir die eigentliche Hausmeisterwohnung,ansonsten wohnen hier nur ältere DAmen. Jeder hat seinen Wasch-und Trockentag. Ich habe vor dem Einzug schon gesagt, dass ich mit einem Tag nicht auskommen werde - schon alleine nicht mit den Wäschleinen. Ich habe den Trockenspeicher für uns alleine und wasche -wenn es sein muß-auch täglich..wenn Hannah stark eingenäßt hat auch nachts...dies wollte mir eine Nachbarin auch untersagen..Begründung:"Unsere Wohnung liegt genau über dem waschkeller und wir können dann nicht schlafen" Sie selber poltert morgens um 5 Uhr schon durchs Haus. Ich habe ihr gesagt, dass ich die Pippiwäsche sofort wasche - das könne eben auch mal nachts geschehen..
Ich glaube nicht, dass deiner schwester das tägliche Waschen verboten werden kann..
LG Tina

_________________
H(02 96)spastische ,armbetonte Hemiparese rechts;Strabismus konvergenz rechts;Epilepsie,mentale Retardierung und Legasthenie;und S(01 99)gesund
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cennet
Gast





BeitragVerfasst am: 18.03.2007, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Auch wir haben eine Gemeinschaftswaschraum wo fast jeder alle 2 Wochen dran kommt und das für 4-5 Tage hat fürs Waschen und Trocknen.

Gut und schön sag ich mal so aber ich habe meine Waschmaschine oben und da kann ich immer in Notfall waschen denn unten Wasch ich sowieso nicht.

Zwar ist meine süße schon Groß aber soviel Wäsche was sie verbraucht da muß man schon öfters waschen da sie ja auch zur schule geht kommt sie auch ab und an wie ein kleiner Dreckspatz nach hause. Wink

Lg Christine
Nach oben
ehemalige Userin
Gast





BeitragVerfasst am: 18.03.2007, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Na, da zeigt sich doch wieder einmal unser "kinderfreundliches" Land von seiner besten Seite....

Heike
Nach oben
ericsmama
Stamm-User
Stamm-User


Anmeldedatum: 25.05.2005
Beiträge: 673
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 18.03.2007, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

eigene maschine...hm. dann verstehe ich das nicht.
gehts evt. ums trocknen danach?

hat deine freundin auch einen wäschetrockner?

wenn die meisten mieter eben auf wäscheleinen angewiesen sind, dann verstehe ich schon, daß da einen plan geben muß. das ist ja dann auch völlig ok, behinderung hin oder her.

aber lediglich das waschen...näh. ich würde einfach soviel waschen, wie es mir paßt.
sicherheitshalber aber trotzdem mal beim rechtsberater nachhorchen Wink


lg

verena
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bernadette
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 04.10.2005
Beiträge: 1744
Wohnort: Bergheim

BeitragVerfasst am: 18.03.2007, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich kann mir beim besten Willen nichts vorstellen, dass das rechtens ist. Wir haben auch jahrelang zur Miete gewohnt und es freiwillig unterlassen zwischen 22.00 Uhr abends und 06.00 Uhr morgens zu waschen. Ich denke für die Mieter, die direkt über dem Waschraum ihre Wohnung haben, sind bestimmt Uhrzeiten eine Zumutung. Ansonsten konnten wir aber täglich unsere Wäsche waschen. Alles andere wäre für uns auch fatal gewesen, da Neele ja täglich mehrfach erbricht und wir somit immer mindestens zwei Maschinen am Tag haben. Ich würde erst einmal mit den restlichen Mietern sprechen und wenn keine Einigung möglich ist einen Anwalt einschalten.

Gruß

_________________
Bernadette mit Neele, 19.12.2001 - 29.06.2009 (Therapierefraktäre Epilepsie, Globale Entwicklungsstörung, Strabismus divergens mit deutlicher Visusstörung, Mikrozephalie, Mitochondriopathie - Komplex I und IV Mangel.

Unsere Galerie:
http://www.REHAkids.de/phpBB2/album.....personal.php?user_id=3232
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden







Verfasst am:     Titel: Anzeige

www.tchibo.de
Nach oben
Annette Schmidt
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 25.02.2006
Beiträge: 9975
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.03.2007, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Emmalou!

Ich habe mal zum Thema gegoogelt.

Wäschewaschen gehört zum normalen Gebrauch einer Mitsache, deshalb darf einem Mieter nicht vorgeschrieben werden, wie oft er Wäsche waschen darf, egal ob mit behindertem Kind oder ohne. Dabei muss man sich allerdings an die Ruhezeiten halten.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Haushaltsgeraete.htm

Haushaltsgeräte

Normale und typische Haushaltsgeräte darf der Mieter jederzeit in der Wohnung nutzen. Dies gilt auch für Geräte, die Geräusche und Lärm verursachen, wie zum Beispiel Staubsauger. Allerdings sollten Mieter sich hier an die allgemeinen Ruhezeiten halten, bzw. auch prüfen, ob zum Beispiel am Wochenende tatsächlich ab 8 Uhr oder gar ab 7 Uhr Staub gesaugt werden muss.

Ähnliches gilt für Bohrmaschinen. Gegen gelegentliches Bohren kann ein Nachbar nichts einwenden, auch nicht, wenn am früheren Abend, beispielsweise nach 19 Uhr, gearbeitet wird.

Grundsätzlich darf der Mieter in seiner Wohnung immer eine Waschmaschinen aufstellen, wenn entsprechende Anschlüsse vorhanden sind. Dies gilt auch dann, wenn im Mietshaus eine Waschküche und eine Gemeinschaftswaschmaschine vorhanden sind. Es gibt kein Verbot am Wochenende Wäsche zu waschen.

Auch ein Wäschetrockner darf in der Wohnung aufgestellt werden. Kondenstrockner sind unproblematisch, bei Wäschetrocknern mit einer Entlüftung nach außen muss eine vorhandene Ablüftungsvorrichtung benutzt werden. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht


http://www.mieterverein-hamburg.de/.....blatt-laerm-mietshaus.htm

Was darf man?
Geräusche, die bei der üblichen Haushaltsführung entstehen, sind von den Nachbarn hinzunehmen. Erlaubt sind also beispielsweise Staubsaugen und das Betreiben der Waschmaschine. Auch das Baden oder Duschen kann nicht verboten werden, auch nicht während der Nachtstunden.


http://www.mieterbund.de/zeitungen/...../mz_0204_titelgesch2.html

Wäsche waschen

Mieter dürfen in der Wohnung eine Waschmaschine aufstellen und betreiben, auch am Wochenende (OLG Frankfurt 20 W 414/99).


http://oldiewash.de/recht-01.htm

Darf auch am Sonntag die Waschmaschine laufen?
... Mit schöner Regelmäßigkeit drang das leise Brummen der Waschmaschine in die Nachbarwohnungen. Der Richter sollte der Frau das Wäsche waschen am Sonntag untersagen.

Oberlandesgericht Köln (Az 16 Wx 165700)
Ein Zivilsenat des Oberlandesgericht entschied, dass "maschinelle Wäsche waschen" am Sonntag erlaubt sei, zumindest dann, wenn die Geräusche sich im üblichen Rahmen halten. Moderne Waschmaschinen stellten in der Regel keine Ruhestörung mehr dar. So sehr es andere Mieter auch stören mag - am Sonntag darf die Waschmaschine laufen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln, wie der LBS-Infodienst "Recht und Steuern" berichtet.

Gerichtsurteil gelesen in der : "BZ" Berlin vom 13.März 2002



Deine Freundin soll sich das nicht gefallen lassen, sondern sich an einen Anwalt oder an den Deutschen Mieterbund wenden (bei letzterem weiß ich aber nicht, ob man da Mitglied sein muss). http://www.mieterbund.de/
http://www.mieterverein-dortmund.de/

Sollte es irgendwelche Probleme geben, würde ich mich auch nicht scheuen, an die Öffentlichkeit zu gehen (Presse).

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Sonstiges Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Dieses Thema einem Freund schicken

Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben.
Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Seite erstellt in 0.15 Sekunden
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
subGreen style by ktauber