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Verhinderungspflege Regelungen / Fallbeispiele
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Inga
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Hat wirklich niemand eine Antwort auf meine Frage? Confused

Gruß, Inga

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Esthephania
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die andere Frage ist, kann ich das Km-Geld dann zusätzlich zu den max. 400 Euro im Monat zahlen (also ohne Nebenkosten)?


Hallo Inga,

ich kann Dir jetzt nicht wirklich weiterhelfen. Aber ich denke nicht, dass Du unversteuert, über die 400€ bezahlen darfst.

Vielleicht kannst Du es irgendwie mit einer Sonderzahlung regeln. Das widerum ist ein oder 2 mal im Jahr erlaubt. Oder Du gibst Trinkgeld. Wink

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Viele Grüße Esthe

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Esthephania
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Schau mal.

Vielleicht löst sich damit das Problem von selbst.

http://www.experto.de/b2b/recht/arb.....ten-in-2012-fuer-sie.html

Das ändert sich 2012 bei Minijobs für Sie
Bislang dürfen Minijober bis zu 400 € im Monat verdienen. Diese Verdienstgrenze soll angehoben werden, und zwar auf 450 €/Monat. Die Änderungen werden voraussichtlich zum 1. April, spätestens aber zum 1.7.2012 in Kraft treten.

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Viele Grüße Esthe

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Inga
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Esthe!

Warum denkst du das? Ich hab Null Ahnung davon, aber bei der Übungsleiterpauschale darf das Km-Geld doch auch unversteuert zusätzlich zu dem Freibetrag der Übungsleiterpauschale gezahlt werden.

Gruß, Inga

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Inga
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Esthe!

Danke für den Link, werde ihn mir mal anschauen. Die Anhebung wäre für uns super! Very Happy

Gruß, Inga

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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Inga,

Was ist eine Übungsleiterpauschale? Du meinst die ehrenamtliche Pauschale bis zu 160€? Bis 160€ ist es dann mit Spritt aus meiner Sicht kein Problem.

Ich habe keine Ahnung wie es nun tatsächlich mit Km-Geld ist.

Grundsätzlich denke ich 400€ ist die oberste Grenze ?

Bei den 160€ wäre ja noch Luft bis 400€. Das müsste eventuell dann gemeldet werden, sodass ein Minibetrag anfällt. Also in der Form, wie die 400€ auch etwas kosten. Nur so ein Gedanke.

Aber wirklich Ahnung habe ich nicht.

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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Esthe!

160 Euro? Ich meine die 2100 € im Jahr, oder umgerechnet auf den Monat 175 €. Unsere Lebenshilfe rechnet darüber die Betreuungsleistungen ab. Da kommt auf den Freibetrag nur die reine Aufwandsentschädigung ("Stundenlohn"/ "Zeiteinsatzentschädigung"), das Km- Geld kommt extra, wird da also nicht mit rein gerechnet.

Werde mal bei der Bundesknappschaft nachfragen, die müßten es mir dann ja eigentlich sagen können.
Jetzt ist dann nur noch die Frage, wie ich die Km-Abrechnung bei der KK mache...

Gruß, Inga

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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Inga,

jetzt stehe ich total auf dem Schlauch. Wink Was hat denn nun die "Übungsleiterpauschale" mit der KK zu tun?

Ich bin gespannt was da nun raus kommt.

Ich denke es ist so gut wie sicher, dass auf 450€ angehoben wird. Ich habe schon etwas im Umfeld gehört.

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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Esthe!

Ja, alles etwas verworren. Confused

Die Übungsleiterpauschale hat nichts mit der KK zu tun, die Lebenshilfe stellt nur darüber ihre Kräfte an, die für die zus. Betreuungsleistungen eingesetzt werden.

Habe jetzt mit der Minijob-Zentrale telefoniert:
Man darf Km-Geld zusätzlich zahlen muß dies dann aber pauschal beim Finanzamt versteuern. Wie dies geht konnten sie mir aber nicht sagen.
Also hab ich dann noch bei unserer "Steuer-Frau" angefufen:
Man kann 15x im Monat 30 Cent für die einfache Strecke zahlen, und muß dieses Geld mit ca. 30 % Versteuern. Dafür muß man die Gehaltsabrechnungen dann beim Finanzamt vorlegen. Das Problem ist aber, daß man bei Anstellung über die Minijob-Zentrale gar keine richtige Gehaltsabrechnung bekommt. Confused

Naja, wir haben jetzt eine andere Lösung gefunden, mal kann mit zusätzlichen Tankgutscheinen arbeiten.

Gruß, Inga

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BeitragVerfasst am: 19.03.2012, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

schön, dass es Euch gibt.

Ich hätte bezüglich Verhinderungspflege ein paar Fragen.

Meine Frau erlitt einen schweren Verkehrsunfall vor 5 Jahren. Seitdem hat sie die Pflegestufe II von 2008 bis 2010 und seit 2011 bis dato die Stufe III.

Wir sind im Jahre 2010 zwangsweise in ein neues Haus eingezogen und während des Umzugs, Renovierung und Einrichtungszeit hat unsere Freundin, die wir schon Ewigkeiten kennen, die Pflege 2 1/2 Wochen lang für mich übernommen.

Im Jahre 2011 wurde meine Frau auf Pflegestufe III hochgestuft. In diesem Jahr erkrankte mein Vater plötzlich sehr schwer und starb folgedessen . Ich musste für 2 Wochen ins Ausland fahren ,damit ich ihn zuhause in seinen letzten Tagen betreuen, sowie die Beeerdigung und Trauerfall durchführen konnte. Danach nochmal für 1 Woche wegen Erbschaftangelegenheiten. Auch in dieser Zeit hat unsere Freundin die Pflege von meiner Frau übernommen.

Aktuell, also 2012, bin ich durch den hohen Pflegeaufwand ziemlich mitgenommen, da wir auch ein Kind haben um das ich mich kümmere. Deswegen wollte ich nach all den schweren letzten Jahren zwei Wochen Auszeit wegen Erholung für mich nehmen. Wieder wird unsere Freundin, die Hausfrau ist, die Pflege übernehmen.

Ich muss dazu sagen, dass es uns finanziell nicht schlecht geht. Ich bin überhaupt froh jemanden zu haben und möchte Sie nicht verlieren. Ich habe die Dame reichlich finanziell für diese Aufgabe
unterstützt. Wir haben immer pauschal abgerechnet. Zwischen 1300 € bis 1600 €. So hoch, weil sie sich ja auch um unser Kind kümmert und des öfteren auch mal einfach so hilft über das Jahr verteilt. Ausserdem muss sie auch hin und zurück insgesamt 75 km mit eigenem Kfz bewältigen.

Heute war unser vierteljährlicher Pflegeberater da und meinte, dass ich das Geld, was ich pauschal gezahlt habe von der PK bis zu 4 Jahre, glaube ich, zurückbekommen könnte, und ich das bei der PK beantragen muss. Auch das Pflegegeld dürfte ich wohl behalten, also ohne Abzüge.

Ehrlich gesagt, ich blicke da nicht ganz durch, was ich da machen muss.

1)Wie hole ich das das Geld zurück, soll ich vorher den Antrag stellen oder nacher?

2)Ist eine rückwirkende Zahlung wirklich möglich?

3)Bei Auszahlung habe ich immer ein Schreiben aufgesetzt und unterschreiben lassen, dass sie das Geld für die Pflege meiner Frau bekommen hat, mit Unterschrift und Empfangsbestätigung.
Reicht das aus?

4)Muss die Vergütung was unsere Freundin bekommt, versteuert werden, wenn wir das von PK zurückbekommen sollten?

5) Wird unser Pflegegeld gekürzt? Besser pauschal oder über Stunden abrechnen?


LG
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