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jessie
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Anmeldedatum: 19.07.2004
Beiträge: 503
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BeitragVerfasst am: 03.06.2005, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

hallo micha

die grundstücksgröße kann schon durchaus relevant sein, maßgebend ist die zulässige bebauung.
diese wird von der stadt festgelegt daran ist nix zu rütteln. es ist durchaus möglich, daß du vielleicht 40% oder 60% deines grundstücks bebauen darfst, das grundstück 2 strassen weiter darf von seinen 550qm vielleicht aber nur 30% bebauen., das sind immerhin 55qm weniger grundfläche.

die förderungshöhe von 80% ist ja gewaltig, bezieht die sich auf die komplette förderung ("normale" zzgl. die behindertenpauschale)???

gruß jessie

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"wir können die kinder nach unserem sinne nicht formen. so wie gott sie uns gab, so muß man sie haben und lieben, sie erziehen aufs beste und jeglichen lassen gewähren." (j.w. von Goethe)
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M.Dietrich
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Anmeldedatum: 12.05.2005
Beiträge: 40
Wohnort: Merseburg

BeitragVerfasst am: 05.06.2005, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jessie,

am gestrigen Samstag war ich mit einem Infostand unsersm Sanihauses auf
dem Flegeforum der AOK Sachsen- Anhalt eingeladen.
Dort hatte ich die Gelegenheit mit jemandem zu sprechen, der sich vorrangig mit
der Ausführung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beschäftigt.
Die junge Frau erzählte mir, daß es die von mir weiter oben erwähnte Förderung
wohl nicht mehr geben würde.
Dies trifft aber nur auf unser Bundesland zu, in anderen soll es so eine Förderung
noch geben. Fragen lohnt sich also in jedem Fall.

Zu der Anmerkung mit der Grundstücksgröße muß ich Dir Recht geben.
Was für ein Haus man bauen kann ist in jedem Fall von dem existierendem
Bebauungsplan mit dem dazugehörigem Baufenster abhängig.

LG Micha
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