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Behindertengerechtes Auto

 
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Kasia
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BeitragVerfasst am: 08.03.2007, 23:45    Titel: Behindertengerechtes Auto Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hoffe nun ganz doll auf eure Mithilfe und hoffe, dass mir da jemand helfen kann.

Ich habe heute von der Stadt ME erfahren, dass wir einen Antrag auf Bezuschussung für ein behindertengerechtes Fahrzeug stellen können. Wir sollen nun ein Sozialhilfegrundantrag stellen und zwei Kostenvoranschläge vorlegen Question . Ich weiss nun nur nicht in welcher Preisklasse es sein darf, da der Herr uns nicht darüber Auskunft geben konnte. Wir wollten uns eigentlich nach einem gebrauchten, bereits umgebauten Auto umschauen, aber ich habe weder genügend Adressen von Autohändlern, die es anbieten, noch weiss ich nicht, wie es funktionieren soll bei Gebrauchtfahrzeugen. Ich bekomme dann ja ein Kostenvoranschlag und was ist dann, wenn bis zur evtl. Genehmigung das Auto bereits verkauft wird. Oder steht er dann so lange nicht zum Verkauf??

Bitte helft mir, ich hoffe, dass jemand von euch schon bereits Erfahrung mit hatte.

LG,

Kathrin

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Kathrin 04/80, Norbi 04/72 Mama und Papa eines besonderen Kindes
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Brigitte 1953
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BeitragVerfasst am: 09.03.2007, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

www.reha-automobile.de
www.mobilcenter.de

Hallo Kathrin,

hier kannst Du Dich schon mal vorab informieren.

Bevor Ihr ein Auto kauft, muss der Antrag gestellt werden und die meisten Kommunen können bis zu 5000Euro bewilligen.

Allerdings solltest Du auch abklären, ob dies auch für Gebrauchtwagen gilt.

Im Normalfall und bei nachweislichem Bedarf kannst Du dann nach 6 Jahren einen neuen Antrag stellen. Es funktioniert aber wohl nur, wenn die Kinder noch keine 18 Jahre alt sind.

Viel Erfolg und lieben Gruß

Brigitte

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zwillis
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BeitragVerfasst am: 09.03.2007, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Huhuu Kathrin,

wir haben 2003 8000 € KfZ Hilfe bekommen, auch für ein gebrauchtes Auto.
Den Antrag musst du in jedem Fall vor dem Kauf stellen. Wir haben einen unverbindlichen Kostenvoranschlag eingereicht. Das Autohaus hat drauf geschrieben "Zwischenverkauf vorbehalten"..wenn es dann weg ist, musst du ein anderes suchen Wink
wenn das AH nur dir den Wagen verkaufen will, wird er ihn stehen lassen..hat bei uns auch geklappt.

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Brigitte 1953
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BeitragVerfasst am: 09.03.2007, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

@Halo Kathrin mit Zwillis,

Glückwunsch zu Eurer Behörde. Geht also doch noch Laughing .

LG

Brigitte

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Kasia
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BeitragVerfasst am: 09.03.2007, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank. Dann bin ich mal gespannt.

LG,

Kathrin

beck

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AnjaD
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BeitragVerfasst am: 09.03.2007, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Kathrin!

Schau doch vielleicht auch mal hier rein:

http://www.mobil-mit-behinderung.de.....z-richtlinen.html#2Kinder

Da scheinen ganz nützliche Informationen gebündelt zu sein....

GLG AnjaD

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Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal, wie es ausgeht.
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zwillis
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BeitragVerfasst am: 09.03.2007, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Brigitte 1953 hat folgendes geschrieben:
@Halo Kathrin mit Zwillis,

Glückwunsch zu Eurer Behörde. Geht also doch noch Laughing .

LG

Brigitte


Na sooo toll lief es dann auch wieder nicht Wink wir mussten klagen, aber haben gewonnen Very Happy

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Brigitte 1953
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BeitragVerfasst am: 09.03.2007, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

@Hallo Kathrin,

ich dachte schon- wäre ja dann auch zu glatt gegangen. Confused

Die Behörden können schon, wenn sie wollen, aber es ist leider nicht mehr so ganz die Regel.

Wir haben zur Zeit eine Userin, die wohl auch klagen wird. Könntest Du Ihr vielleicht eine Kopie Eures Erfolges zukommen lassen?

Sowas kann sehr kostbar sein und hilfreich für ein anderes Gericht.

LG

Brigitte

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Karin65
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BeitragVerfasst am: 09.03.2007, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir sind auch in Klage. Dauert mittlerweile schon fast zwei Jahre und ich weis noch nicht mal, ob schon ein einziger Richter jemals schon die akte in der Hand gehabt hat. Crying or Very sad
Ich bin sowas von gefrustet, das glaubt ihr gar nicht. Wir klagen über den Sozialverband und wenn ich dann mal nachfrage, können die mir noch nichts sagen.
Ich weis nur, das die Klageschrift nach einem Jahr an ein anderes Gericht gegangen ist, weil das erste nicht zuständig war.

Gruß Karin65

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zwillis
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BeitragVerfasst am: 09.03.2007, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, auf Grund der vermehrten Anfragen per PN hier noch einmal wie es bei uns gelaufen ist..
Formlosen Antrag gestellt. abgelehnt, da kein Rechtsanspruch auf KfZHilfe. Widerspruch mit ausführlicher Begründung eines Sozialdienstes, wieder Ablehnung...dann guten Anwalt gesucht und Klage eingereicht. Von Antragstellung bis Entscheid sind 2 Jahre vergangen und wir hatten eine sehr gute Richterin, die Sache wurde dann mit einem Vergleich (hier 8 T €) abgeschlossen, ansonsten hätte man auf 12 T € verurteilt. Das Amt hatte also nicht wirklich eine Wahl Very Happy
Ausschlaggebend für diesen Entscheid war vorallen, das ich alleinerzeihend mit 2 Rollikids bin und eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unmöglich ist und der Fahrdienst die Fahrten zur Teilhabe am Leben nicht spontan abdecken konnte und das auch zu teuer geworden wäre... man hat also versucht diese Kosten gegenzurechnen.
Ganz wichtig ist, das man ohne ein Fahrzeug nicht mehr am Leben teilhaben könnte. Für alles andere (Kita, Schule, Therapie ect) gibt es ja Zuschüsse von KK bzw günstige Fahrdienste. Also Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist hier das "Zauberwort"

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