auch wenn mein Herkunftsland möglicherweise deutlich schlechter abschneidet als das zu kontrollierende Land, ist eine Kritik zulässig und ohne solche "Abwertungen" normal zu behandeln. Als dürfte nur der "Bessere" kritisieren....
Aber davon abgesehen: ein Zusammenhang mit der PISA-Tauglichkeit des costaricanischen Schulsystems wurde an keiner Stelle hergestellt. Die Frage die gestellt wurde, war: darf ein Mensch aus Costa Rica unser Schulsystem kritisieren und daneben ein Bild des Professors, der eine deutlich andere Hautfarbe hatte. Da handelt es sich eindeutig um einen unterschwelligen Rassismus und das hat nicht mit Empfindlichkeit zu tun.
Christoph _________________ Jonas, 28.04.2002 - 29.11.2006, David, 12.05.2004 und Mia, 12.09.2007
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
anbei die meines Erachtens wichtigsten Passagen zum Thema Auschluss / Diskriminierung aus dem Bericht:
"Segmentierung und Selektivität
54. Der Sonderberichterstatter konnte feststellen, dass der Einstufungsprozess für die Schüler der unteren Sekundarstufe (der im Alter von zehn Jahren stattfindet) eine persönliche Beurtei-lung des Schülers durch Lehrer vorsieht, die für die Durchführung solcher Beurteilungen nichtv immer ausreichend geschult sind. Das Verfahren erfolgt auf der Grundlage von Regelungen, die von Bundesland zu Bundesland variieren können, wodurch die genannten Schwierigkeiten sich weiter verstärken. Der Sonderberichterstatter geht davon aus, dass die zuständigen Bil-dungsbehörden möglicherweise der Sprachkompetenz der Schüler eine übermäßige und vorrangige Bedeutung einräumen, denn tatsächlich steht im Mittelpunkt der Beurteilung für die Einstufung als eines der zentralen Elemente die Überprüfung der deutschen Sprachkenntnisse. Dadurch entsteht ein Selektionseffekt für Schüler ausländischer Herkunft, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.
55. Es ist offenkundig, dass die frühe Einstufung Auswirkungen für weniger begünstigte Kin-der und Jugendliche hat, also für Schüler aus armen Verhältnissen sowie Schüler mit Migrati-onshintergrund oder Behinderungen. Dies wird durch die unwiderlegbare Tatsache untermau-ert, dass arme und Migrantenkinder in der Hauptschule überrepräsentiert und am Gymnasium unterrepräsentiert sind. Das System scheint folglich einen negativen Effekt zu haben, denn die Benachteiligten werden zu doppelt Benachteiligten.
56. Diese Einstufung scheint das System nicht auf Einbeziehung, sondern eher auf Trennung als Bildungsstrategie auszurichten, da eine Bildungsstruktur vorherrscht, die die Schüler nicht immer angemessen qualifiziert. Dazu hat beispielsweise eine der IGLU-Studien festgestellt, dass 44 % der Einstufungen für den weiteren Schulweg nicht den Merkmalen der Kinder ent-sprechen. Diese Tatsache ist juristisch relevant, wenn man den im Übereinkommen über die Rechte des Kindes festgelegten Grundsatz vom Wohl des Kindes berücksichtigt.
57. Diese Umstände lassen den Sonderberichterstatter vermuten, dass womöglich eine Bezie-hung besteht zwischen der Struktur des Bildungssystems, der Arbeit der Lehrer (sie sind es, die die Einstufung vornehmen) und den Schülern, insbesondere da die Einstufung im Alter von zehn Jahren auf internationaler Ebene als "untypisch" gelten kann.
58. Dem Sonderberichterstatter liegen auch Informationen vor, nach denen ungefähr 20 % der männlichen ausländischen Hauptschüler keinen Schulabschluss erlangen und keinen Arbeits-platz finden, nachdem sie die Schule abgeschlossen haben. Sie müssen dann mit anderen Ar-beitslosen und mit höher qualifizierten Personen konkurrieren und geraten somit in eine Situa-tion verschärften Ausschlusses.
59. Es ist richtig, dass weder PISA noch PIRLS eine direkte Verbindung zwischen Schul-struktur und Schullaufbahn herstellen, weil sie diese Beziehung nicht unmittelbar behandeln. Dem Sonderberichterstatter ist bewusst, dass die dreigliedrige Struktur in Deutschland eine lange Tradition hat, dennoch macht er auf die Existenz zahlreicher Elemente aufmerksam, die darauf hindeuten, dass die Bildungsstruktur sehr wohl einen entscheidenden Einfluss auf Schulabschluss, Lernerfolg und Unterrichtsqualität hat. Es wird die Existenz alternativer
Strukturen wie der Gesamtschule angeführt, die jedoch auch eine Einstufung vornimmt, obwohl sie als umfassendes Modell dargestellt wird.
(…)
73. Auf Einladung der Regierung und der Bildungsbehörden hatte der Sonderberichterstatter Gelegenheit, während seiner Reise die Schule "Amaro Kher" in Köln zu besuchen, auf der sich hauptsächlich Roma-Mädchen und -Jungen ohne Ausweispapiere befinden: Das Schul-projekt "Amaro Kher" wird von der Stadt Köln und dem Bundesland Nordrhein-Westfalen finanziert und soll eine größere Zahl von Roma-Kindern darauf vorbereiten, später Regelschulen oder Kindergärten zu besuchen. Das Programm richtet sich besonders an Roma- und
Sinti-Kinder, die bislang keine schulische Erfahrung aufweisen oder sich "gesellschaftsfeindlich" verhalten haben. Obgleich es augenscheinlich ein staatliches Bildungsangebot für diese Bevölkerungsgruppe gibt, ist auch klar, dass Roma-Jungen und -Mädchen sowohl hinsichtlich der Ausstattung des Budgets als auch der schulischen Infrastruktur erheblich diskriminiert und ungleich behandelt werden. Es wurde außerdem von großen Schwierigkeiten berichtet, Lehrer
zu finden, die in der Lage und bereit sind, diese Kinder zu unterrichten. Die Schule "Amaro Kher" ist ein leuchtendes Beispiel für die Entschlossenheit und das Durchhaltevermögen dieser Gemeinschaft und auch für das offenkundige Engagement der Regierung, das so weit ver-bessert werden muss, dass diese Schule und andere ähnliche Einrichtungen zu Bildungszentren auf gleichem Niveau wie die übrigen Regeleinrichtungen werden.
C. BILDUNG VON KINDERN MIT BEHINDERUNGEN
75. Eine weitere große Herausforderung, mit der die Bundesrepublik Deutschland konfrontiert ist, betrifft die Lage von Menschen mit Behinderungen. Auf Ersuchen des Sonderberichterstatters übermittelte die deutsche Regierung ihre Antwort auf einen Fragebogen zum Stand des Rechtes auf Bildung dieser Menschen, dem Thema seines Hauptberichts in diesem Zeitraum.
76. In Deutschland wurde unter dem Motto "Integration" eine Kampagne zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die Bildungsprozesse lanciert. Der Begriff "Integration" ist problematisch und rechtlich nicht festgelegt im Gegensatz zum Begriff "Einbeziehung", der mit der Annahme des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im September 2006 gestärkt wurde. Deutschland versucht, die Konvention im März 2007
zu ratifizieren.
77. Integration kann als Prozess verstanden werden, in dem sich die Menschen verpflichten, sich einem zuvor festgelegten Modell anzupassen. Aus diesem Grund handelt es sich um einen vertikalen Prozess, der die besonderen bildungspolitischen Erfordernisse und die jedem Menschen eigenen Merkmale, auch von Schülern mit Behinderungen, außer Acht lässt. Nicht die Menschen müssen sich dem Bildungssystem anpassen, sondern das Bildungssystem muss
sich dem Menschen anpassen. Die Einbeziehung hingegen geht von den Bedürfnissen und Rechten der Menschen aus und bringt den Staat dazu, Sorge dafür zu tragen, dass alle Kinder gemeinsam in demselben schulischen Umfeld lernen. Es gibt Anzeichen dafür, dass in Deutschland keine ausreichenden Fortschritte in Bezug auf die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in Regelschulen erzielt wurden, obgleich es offenkundig hervorragende
Sondereinrichtungen für diese Menschen gibt, die aber im Rahmen der medizinischen Betreuung betrieben werden.
78. Eine der Hauptschwierigkeiten ist die Tatsache, dass die Bildungsbehörden den Vätern und Müttern von behinderten Kindern sehr wenig Spielraum lassen, für ihre behinderten Söhne oder Töchter die optimale Schulform zu wählen. Es scheint eher so, als hätten die Väter und Mütter keinerlei Möglichkeit, die gewünschte Bildungsstruktur für ihre Kinder auszusu-chen, so als würde das System von vornherein die Chancen der Familienangehörigen und der Behinderten selbst einschränken.
79. Der Sonderberichterstatter stellte fest, dass die Einbeziehung von behinderten Menschen in die Regelschulen nicht die Norm ist. Folglich kann die vom Staat propagierte Integrations-politik als Politik der Absonderung ausgelegt werden, die letztlich dazu führt, dass die meis-ten behinderten Kinder eine Sonderschule besuchen. Der Prozentsatz der effektiven Einbezie-hung in die Regelschulen variiert stark zwischen den Bundesländern. In Berlin beispielsweise besuchen 45 % der behinderten Schüler die staatliche Regelschule, während es in Bayern zwi-schen 50.000 und 60.000 behinderte Kinder gibt, von denen nur etwa 17.000 auf eine Regelschule gehen.
80. Die meisten Schulen, die der Sonderberichterstatter während seiner Reise besuchte, ver-fügten nicht über die erforderlichen und ausreichenden architektonischen Vorrichtungen, um die Eingliederung und den Aufenthalt von Menschen mit motorischen Behinderungen zu erleichtern. Dies ist jedoch nur ein Beispiel, das nicht unbedingt dem nationalen Durchschnitt entspricht.
81. In einigen Bundesländern scheint der "Grundsatz der aktiven Beteiligung" – einer der Pfeiler der öffentlichen Bildung – ein direktes Hindernis für die Einbeziehung geistig behinderter Schüler in Regelschulen darzustellen, wodurch deutlich wird, dass der Schwerpunkt auf quantitativen Aspekten liegt und eindeutig die Tendenz vorherrscht, die Defizite und nicht das Potenzial zu betonen.
82. Erneut konnte der Sonderberichterstatter keine rechtliche Perspektive im deutschen System entdecken, die es ermöglicht, die Bildungspolitik zur Einbeziehung behinderter Men-schen neu auszurichten. Ohne diese rechtliche Perspektive werden die von den Ländern un-ternommenen zentralen Maßnahmen letztlich zu einer Absonderung der Schüler führen, statt sie in das reguläre Bildungsumfeld einzugliedern, wodurch zumindest folgende Möglichkei-ten eröffnet würden: die frühzeitige Ermittlung von besonderen Bildungsbedürfnissen und
frühkindliche Betreuung; die Förderung der Entwicklung eines Curriculums, das für alle Lernenden gleich ist und das Lehren und Lernen der Menschenrechte fördert; die Garantie einer obligatorischen vorberuflichen und innerberuflichen Ausbildung von Lehrern und Schulver-waltern; die Gewährung einer individuellen Unterstützung von Schülern falls erforderlich; die Verbindung aller Bereiche der Bildungsreform, um eine durchgängige Übereinstimmung mit dem Recht auf Bildung und inklusive Bildung sicherzustellen."
Christoph _________________ Jonas, 28.04.2002 - 29.11.2006, David, 12.05.2004 und Mia, 12.09.2007
Hallo Christoph!
Vielen Dank für die Links. Leider wird das Ganze kaum Konsequenzen haben.
Ich habe das Thema in mehreren Gesprächen mit meinen deutschen Bekannten, die fast ausschließlich Abitur haben, angesprochen. Die allermeisten finden das dreigliedrige System richtig und argumentieren recht egozentrisch, sie könnten sich nicht vorstellen mit den ganzen Hauptschülern zusammen zu lernen, mit denen sie keine gemeinsamen Interessen hatten. Ich würde sagen, sie haben die Chance nicht wahrgenommen diese zu entwickeln, und einzusehen, dass es durchaus für beide Seiten bereichernd sein und zur weniger gesellschaftlichen Polarisierung beitragen könnte.
Wie kann man da mehr Akzeptanz für behinderte Menschen erwarten, wenn schon Menschen aus ärmeren und nicht so bildungsreichen Verhältnissen nicht ernsthaft als gleichwertig angesehen werden.
LG
Natalja _________________ Natalja mit Anastassia 8/97, einer Leseratte und Anton 1/03, Zwerchfellhernie, perinatale cerebrale Schädigung, Hydrocephalus et vacuo, mehrfach behindert aber ein Sonnenschein
es macht wahrscheinlich wenig Sinn, jetzt 16jährige Hauptschüler mit 16jährigen Gymnasiasten "zusammenzustecken" - das mag in der Tat kaum funktionieren. Ich habe da bereits in der Orientierungsstufe einschlägige Erfahrungen gemacht: Die guten Schüler, angehende Gymnasiasten, hatten mit den potenziellen Hauptschulkandidaten nichts am Hut. Auch ich konnte mit den verhaltensauffälligen, aggressiven Jungen in unserer Klasse nicht viel anfangen. Ich war mehr als erleichtert, als endlich die Trennung der Schüler auf verschiedene Schulen kam. Um Hauptschulen habe ich danach einen großen Bogen gemacht - wir hatten in der Turnhalle einer Hauptschule oft Sport. Ich mochte dort noch nicht mal über den Schulhof laufen... Hier wurde auch mal mein Fahrrad versteckt - das ist mir auf der Realschule in den vier Jahren, die ich dort zur Schule ging, nicht passiert...
Will man also wirklich alle Schüler über neun oder zehn Schuljahre hinweg gemeinsam unterrichten, wird man über Ganztagskitas und -schulen nicht herum kommen. Damit eben alle nicht nur ein Lern-, sondern auch ein soziales Level erreichen. Das ist mit unserem Schulsystem und der Halbtagsschule in der Tat nicht zu machen.
Haupttschullehrer wollte an unserer Uni so gut wie keiner werden - Lehramt Gymnasium war am beliebtesten. Der Tenor: Die Gymnasiasten signalisierten am Ehesten eine Lernbereitschaft. Den Unterricht am Gymnasium stellten sich die meisten Studierenden auf Lehramt spannend und abwechslungsreich vor. Lehramt Grundschule - das studierten in den 90er Jahren fast nur junge Frauen mit "Mädchentouch". Dabei werden doch eigentlich gerade in der Grundschule couragierte, tatkräftige Frauen und vor allem Männer gebraucht, die mehr wollen als nur ein paar Kinder beaufsichtigen.
Ich bin deshalb auch der Meinung, dass das gesamte Lehramtsstudium reformiert werden und sich einfach auch "andere" Leute für Lehramtsstudiengänge interessieren müssten.
LG
Sabine _________________ Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
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Ich bin deshalb auch der Meinung, dass das gesamte Lehramtsstudium reformiert werden und sich einfach auch "andere" Leute für Lehramtsstudiengänge interessieren müssten.
Liebe Sabine!
In diesem Punkt stimme ich Dir voll zu. Nur wo nimmst Du die „anderen“ Leute, dieses Bildungssystem produziert nur solche, und die ein bisschen „andere“ aus der DDR dürfen an den westdeutschen Schulen nicht unterrichten.
Dazu kommt noch, dass die Gymnasiallehrer besser entlohnt werden mit der Begründung, sie haben einen komplexeren Stoff beizubringen und müssen sich in ihrem Fach besser auskennen. Mir leuchtet überhaupt nicht ein, warum man, wenn man lernschwächere unterrichtet, weniger kompetent in seinem Fach sein darf? Ich denke, es sollte eher umgekehrt sein.
Außerdem sollte das Lehramtstudium praxisbezogener werden, und es sollte nicht dazu kommen, dass die angehenden Lehrer erst nach dem ersten Staatsexamen im Referendarsjahr feststellen, dass ihnen der Beruf gar nicht liegt.
Ich habe in Russland eine pädagogische Hochschule absolviert. Wir waren ab dem 2. Semester 1 x Woche in der Schule. Natürlich haben wir noch nicht unterrichtet, das kam erst im 7. Semester, aber wir haben mit den Kindern Ausflüge gemacht, Wettbewerbe organisiert und durften auch beim Unterricht dabei sein. Verstehe mich richtig, ich will hier kein Loblied dem russischen Pädagogikstudium singen, es war in vielen Hinsichten gar nicht so toll, und ich schildere hier nur die bessere Seite.
Als ich hier ein Lehramtaufbaustudium machen wollte, durfte ich das nur auf Lehramt für Realschulen (kein Gymnasium und keine Hauptschule) weil in meinem Diplom „Mittelschullehrerin“ stand (es gab aber in Russland nur die Mittelschule, wo man auch Abitur machen konnte), außerdem musste ich, um in BW arbeiten zu dürfen, ein drittes Fach dazu wählen und das von Anfang an studieren. Die ganzen Einschränkungen waren mir zu blöd, ich wollte nicht an eine andere Uni gehen, wo es Lehramt für Realschulen gab, und entschloss mich Magister zu machen. So hat das deutsche Schulsystem einen „anderen“ Lehrer verloren. _________________ Natalja mit Anastassia 8/97, einer Leseratte und Anton 1/03, Zwerchfellhernie, perinatale cerebrale Schädigung, Hydrocephalus et vacuo, mehrfach behindert aber ein Sonnenschein
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