Verfasst am: 28.02.2007, 19:50 Titel: Integrationshelfer für die Klassenfahrt
Hallo, hab hier mal wieder ein kleines Problem mit dem Sozialamt.
Julian ist in der 1. Klasse einer Regelgrundschule und hat einen I-Helfer. Nun fährt er vom 19.03.-21.03.07 auf Klassenfahrt, zu der der I-Helfer natürlich mit muss.
Kennt sich hier jemand aus? Die Lebenshilfe hat uns einen Brief mitgegeben, für wieviele Stunden der I-Helfer bezahlt werden muss. Jetzt wollen die vom Sozialamt wissen, wieviel an pflegerischem Aufwand da ist und dass Verhinderungspflege beantragt werden muss.
Ist das richtig? Selbst die Lebenshilfe war etwas durcheinander.
Annika ist bisher 3 x auf Klassenfahrt gewesen, jedesmal wurde der I-Helfer
vom Sozialamt bezahlt, im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Das ist ja eine Schulveranstaltung, ohne Mitfahren einer Betreuungsperson müssten die Kinder ja zu Hause bleiben, das hat doch nichts mit Verhinderungs-
pflege zu tun!?
Ist Julians I-Helfer während der Schulzeit für die Pflege da? Ich denke nein,
das würde ich dem Sozialamt noch mal klar machen.
Hallo Maren, genau das ist das Problem, dass das Sozialamt macht. Sie sagen, dass er, da es ja 24 Stunden am Tag sind, dann auch pflegerische Sachen machen muss, obwohl sie ja nur 12 Stunden pro Tag bezahlen sollen (mehr hat die Lebenshilfe gar nicht beantragt.
Ich sehe eigentlich nicht ein, dass ich das von der stundenweise Verhinderungspflege bezahlen soll, da ich davon ausgehe, dass unsere I-Helferin mit Sicherheit auch nach den anderen I-Kindern schaut. Ich habe die ganze Arbeit und die Eltern, die denken, ihr Kind braucht keinen Integrationshelfer (was teilweise wirklich lächerlich ist, wenn man die Kinder etwas länger beobachtet), müssen nichts machen. Es geht hier schließlich um eine Verhinderungspflege. Diese liegt hier meines Erachtens noch nicht einmal vor, da ich ja nicht verhindert bin, sondern mein Kind auf Klassenfahrt fahren soll, das ist eine Schulveranstaltung und somit Pflicht. Ich persönlich bin ja nicht verhindert. Ich wäre ja auch bereit, mir drei Tage Urlaub zu nehmen und selber mitzufahren. Das fänd ich persönlich für Julian nicht so schön, da er sich doch schon auch mal ein bisschen von mir abkapseln soll.
Ich weiß auch nicht, wie ich dem Sozialamt erklären soll, dass die Lehrerin mit ihm auf Toilette geht usw. und das gar nicht die I-Helferin macht. Somit fallen ja gar keine pflegerischen Anteile an.
Bei uns ist es so das ich gefragt habe wie es aussieht da demnächst eine Klassenfahrt ansteht wie es ist ob die I- Hilfe mit fährt??
Und sie sagte na klar , aber wenn ich das nun so bei dir lese weiß ich auch gar nicht wie es dann aussieht, daher werd ich dort morgen mal anrufen und nachfragen !!
Geb dir dann Bescheid was sie gesagt hat!!Das interessiert mich nun nämlich auch!!
na da tuhen sich ja probleme auf, an die ich noch gar nie Gedacht hätte. Ich denke aber, das Maren da schon rcht hat. Das wird die Schule mit dem Sozialamt über die Eingliederungshilfe klären müssen.
Wir sind ja gerade dabei, Hans in eine normale Grundschule einzuschulen und einen Integratinshelfer zu beantragen.
Da ist es schon mal nicht schlecht, über solche Probleme schon im Vorfeld Bescheid zu wissen.
Hallo Karin, leider ist es überhaupt nicht so, dass das über die Schule läuft. Das ist unser eigenes Problem. Die Schule stellt nur ein Schreiben aus, in dem steht, dass auf jeden Fall ein Integrationshelfer benötigt wird und Julian ohne nicht mitfahren kann.
So einfach hatte ich mir das nämlich auch vorgestellt: Schulische Pflichtveranstaltung, dann kümmern die sich auch darum. Denkste! Ist nicht Aufgabe der Schule.
Hallo, unser Sozialamt kam sogar auf die dumme Idee, Stunden zu kürzen,
also Schulstunden, weil wir ja Pflegegeld bekommen. Inzwischen hat sich das
über einen Umweg erledigt, aber ich war höchst erstaunt, auf was für Ideen
diese Sorte Mensch so kommen kann.
Wir hatten noch keine Klassenfahrt, aber ich fürchte, das wird nochmal ein
kleiner Papierkrieg? Danke, dass ich hier schon mal mitlesen kann!
na das sind ja Ideen. Bei uns ging das zum Glück vollkommen problemlos über die Eingliederungshilfe. Schule hatte ein Schreiben erstellt, was ich nur noch unterschreiben mußte und die Genehmigung kam ruck zuck.
LG Ela _________________ Ela (Bj.74) mit Marvin (09/97, CP, geistige Behinderung, fehlende Sprache, Epilepsie, Neurodermitis) und Felix (10/01 ADS?, Neurodermitis) und Gordian Andrin 10/09 und Aurelian 8/11
Hallo Silke, na auf die Idee sind die Gott sei Dank noch nicht gekommen. Das Problem ist, dass meine Sachbearbeiterin leider die nächsten 5 Wochen in Urlaub ist und die Vertretung so einen Aufstand macht. Dabei war vorher alles mit der Sachbearbeiterin besprochen worden. Tja, so ein Glück hab ich in Sachen Behörden ja immer, und dass, obwohl ich schon seit über 20 Jahren bei der Stadtverwaltung (peinlich, jetzt auch im Schulamt) arbeite. Selbst dann werden einem noch Steine in den Weg geschmissen!
Ich habe hier auch damals viel gelesen, dass beim Antrag für Eingliederungshilfe die Einkommensverhältnisse dargelegt werden müssen. Dafür gibt es aber keine rechtliche Grundlage!!! Das habe ich bei Antragstellung dann damals auch gesagt, als die das haben wollten, wörtlich: Der Steuerberater meines Mannes möchte erst wissen, nach welcher rechtlichen Grundlage die Vermögensverhältnisse offengelegt werden müssen, sonst rückt er keine Unterlagen raus. Antwort: Es gibt keine. Daraufhin gab es einen Aktenvermerk, dass ich keine Vermögensverhältnisse offenlege, da es keine rechtliche Grundlage gibt und erledigt. Muss man halt alles nur wissen.
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