R82
REHAkids - Das Forum für besondere Kinder.

  Partner-Links:  

amazon.de www.ernstings-family.de JAKO-O ... ausgewählte Kindersachen! Kinderbutt ...was Kinder mögen! Babybutt Tchibo - Jede Woche eine neue Welt
SuchenSchnellsuche:  

Chat-RaumSmalltalk-Chat  
Chat-RaumThemen-Chat (28.5.-31.5. Pfingstpause)

Was muss ich machen, damit ich Windeln bekomme?
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Hilfsmittel
Vorheriges Thema anzeigen :: Dieses Thema einem Freund schicken :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
StephanieC
Stamm-User
Stamm-User


Anmeldedatum: 24.01.2007
Beiträge: 162

BeitragVerfasst am: 01.02.2007, 13:32    Titel: Was muss ich machen, damit ich Windeln bekomme? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Da meine Tochter (4 Jahre) tags und nachts noch in die Windeln macht, war ich heute beim Kinderarzt und habe ihm gefragt, ob er da ein Rezept ausstellt, er sagte es ist schwer für die KK eine ausreichende Begründung zu finden, weil sie sich mit der Zahlung der Windel schwer tun.
Jetzt wollte ich Euch mal fragen, wie habt ihr das gemacht das ihr die Windeln auf Rezept bekommt ?

_________________
Gruß
Steffi

Vanessa *02 Epilepsie, Wahrnehmungsstörungen,sprachbehindert und geistigbehindert,massives ADHS, autistische Züge ,Frühchen 35 Sww,
Andre´*04 gesund
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden







Verfasst am:     Titel: Anzeige

Nach oben
Reiner
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 14.07.2004
Beiträge: 1399
Wohnort: LK Osnabrück

BeitragVerfasst am: 01.02.2007, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Steffi,

sag deinem Kinderarzt, er soll euch ein Rezept ausstellen -mind. für 6 Monate- und dies schickst du an die KK.

Schau hier in der Suche mal nach Windeln oder Pampers und Rezept, da wirst du weitere Infos zu deiner Frage finden.

Auszug von www.behinderte-kinder.de

Zitat:

Windeln, zahlt die Krankenkasse, wenn das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Dazu wird ein Attest vom Kinderarzt ausgestellt und der Krankenkasse mit einen formlosen Antrag zugeschickt. Wichtig ist das auf dem Attest steht, Tag und Nacht inkontinent. Ist das Kind inkontinent aufgrund seiner Behinderung, so ist es möglich die Kosten auch früher erstattet zu bekommen.

Immer wieder kommt die Frage auf, ab wann die Krankenkasse die Windeln unserer Kinder zahlen muss.
Aus diesem Grund habe ich die Frage einmal einer Krankenkasse gestellt.
Die Mitarbeiterin der KK war sehr freundlich, und nach 24 Stunden bekam ich die Antwort.

Nach SGB V § 33 Hilfsmittel (1):
Versicherte habe Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen

Weiter steht im Hilfsmittelverzeichnis der KK:
Es entspricht durchaus der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr mit Windeln versorgt werden. Daher besteht grundsätzlich bis zu diesem Lebensalter keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ich hoffe nun dass diese Aussage einigen Eltern helfen wird.

Noch eins.
Es scheint auch immer wieder ein Zweifell zu bestehen wann z.B. das dritte Lebensjahr vollendet ist.
Ein Lebensjahr ist immer mit dem Geburtstag vollendet (z.B.: Das dritte Lebensjahr ist mit dem dritten Geburtstag vollendet.)


Gruß

Reiner

_________________
www.mein-besonderes-kind.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
tina40
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 29.12.2006
Beiträge: 3859
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 01.02.2007, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo stephanie Exclamation
ich habe von der Kinderärztin ein Rezept bekommen und es bei der KK eingereicht. Nach Absprache mit der KK konnte ich dann monatlich selber die Windeln kaufen und habe dann nur noch die Quittungen bei der Kasse eingereicht. Sie haben mir dann das Geld rückerstattet.
Wie rainer schon geschrieben hat mit der Volendung des dritten Lebensjahres.Deine Maus ist ja schon vier-also auf zum Kinderarzt!
Tina grüßt dich

_________________
H(02 96)spastische ,armbetonte Hemiparese rechts;Strabismus konvergenz rechts;Epilepsie,mentale Retardierung und Legasthenie;und S(01 99)gesund
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Doreen mit Friederike
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 06.10.2005
Beiträge: 3952
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 01.02.2007, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

unter dem folgenden Link kannst du nachlesen, was alles im Rezept stehen sollte und wo du die Windeln bekommen kannst.


http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....p;highlight=windel+rezept

LG
Doreen

_________________
Charlotte, 16.08.2000, ehem. Frühchen 31.SSW und Friederike, 15.07.2004. extrem. Frühgeb. in der 24.SSW (720g., 33 cm), nach Hirnmittellinienzyste HC, shuntversorgt , entwicklungsverz., sehbehindert, Minderwuchs, Balkenagenesie
Meine Galerie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Gisi
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 11.04.2006
Beiträge: 25628
Wohnort: Zuhause

BeitragVerfasst am: 01.02.2007, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

ich hab mir noch nie ein rezept genehmigen lassen Confused
zuerst bekam ich die 30 euro aufgrund der kassenbons. lt. meiner kasse machen
die das aber nicht mehr, sondern man muß die windeln über einen versand oder
ähnliches bestellen (muß man nicht verstehen, war mir aber egal, weil die aus dem
laden eh nicht mehr paßten) das ist natürlich teurer als 30 euro, aber die kasse
bezahlt das anstandslos.

ich schick mein rezept zu abena, und die klären das mit der kasse. die haben auch
geklärt ob das in ordnung ist, das ich 7 windeln pro tag verschrieben bekommen
habe. (lt. abena sind 6 windeln standard/normal)

lg
gisi

ps. hast du eine pflegestufe, ohne bekommt man die soviel ich weiß
sowieso nicht auf rezept.

_________________
Sabine mit Fenja 6/98
und Nina 10/01 frühkindlicher Autismus, seit Juni 2009 in einer Wohngruppe
Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint"!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
ankaby
Stamm-User
Stamm-User


Anmeldedatum: 28.11.2006
Beiträge: 182
Wohnort: Groß Gaglow

BeitragVerfasst am: 01.02.2007, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Gisi hat folgendes geschrieben:
die haben auch
geklärt ob das in ordnung ist, das ich 7 windeln pro tag verschrieben bekommen
habe. (lt. abena sind 6 windeln standard/normal)

lg
gisi


Ich bekomme für Stephan pro Tag 10 Windeln genehmigt ... er braucht diese und seine Ärztin schreibt auch das Rezeptz so. Bisher haben wir noch kein Ärger mit der KK gehabt. Wir haben das Rezept immer gleich auf 1 Jahr ausstellen lassen und es funktioniert super. Zusätzlich bekommen wir für die 31,00 Euro pro Monat auch noch Pflegetüche und Creme.

_________________
Liebe Grüße Bianca und dicke Knuddelgrüße von Stephan und Lea Fabienne Smile
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Yvonne 76
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 14.09.2006
Beiträge: 1870
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 01.02.2007, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir bekommen für Jan monatlich 150 Easy Up Pants (von Pampers) seit seinem 3. Geburtstag.

Wir haben eine Dauerverordnung die jeweils 1/2 Jahr gültig ist. Unser Sani-Haus besorgt uns die Windeln.

Ich habe mir schon oft die Frage gestellt, warum es unbedingt übers Sani-Haus sein muss. Wenn ich die Windeln selber kaufen dürfte, wäre es ja für die KK viel günstiger. Geht aber nicht, der Umweg übers Sani-Haus muss gegangen werden(zumindest bei unserer KK).

Liebe Grüße
Yvonne

_________________
Jan (2001)
Hemiparese (rechts) nach Aneurysmablutung und Mediainfarkt
komplette Hemianopsie nach rechts, Optikusatrophie links
Epilepsie, funktionelle Hemisphärektomie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ritap
Stamm-User
Stamm-User


Anmeldedatum: 23.09.2006
Beiträge: 732
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 01.02.2007, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Windeln sind Kassenleistung und haben nichts mit der Pflegestufe zu tun!!!

Es reicht ne Verordnung vom Kinderarzt mit dem Zusatz, dass das Kind nicht trocken ist (medizinischer Fachbegriff reicht), und dann muß die Kasse das ab dem 3. Geburtstag übernehmen. Lass Dir vorher Proben aus der Apo oder dem Sanitätshaus geben, die Du ausprobierst und dann lässte Dir gleich die richtige Sorte verschreiben. Denn die Kassen speisen Dich gerne mit irgend einem billigen Pumpatsch ab, die nix aushalten. Steht aber gleich auf dem Rezept "Dauerverodnung für Windeln der Marke XY, Größe YZ" dann können die nix machen. Bei uns reicht so ne Dauerverordnung immer für 1 Jahr, das kann aber unterschiedlich sein.

Pflegekassensache sind nur Pflegehilfsmittel wie Einwegunterlagen oder Plastikhandschuhe, aber darum ging es Dir ja gar nicht, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tina40
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 29.12.2006
Beiträge: 3859
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 01.02.2007, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmals, der medizinische fachausdruck lautet Enuresis.
Jetzt müßtest du genug Infos haben...,oder?
Viel Erfolg Tina40

_________________
H(02 96)spastische ,armbetonte Hemiparese rechts;Strabismus konvergenz rechts;Epilepsie,mentale Retardierung und Legasthenie;und S(01 99)gesund
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden







Verfasst am:     Titel: Anzeige

www.tchibo.de
Nach oben
Yvonne 76
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 14.09.2006
Beiträge: 1870
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 01.02.2007, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ach ja,

auf unserer Dauerverordnung steht :

Dauerverordnung für 150 Windeln monatlich
Diagnose: Inkontinenz nach Aneurysmablutung und Mediainfarkt

Viel Glück!

Yvonne

_________________
Jan (2001)
Hemiparese (rechts) nach Aneurysmablutung und Mediainfarkt
komplette Hemianopsie nach rechts, Optikusatrophie links
Epilepsie, funktionelle Hemisphärektomie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Hilfsmittel Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Dieses Thema einem Freund schicken

Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben.
Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Seite erstellt in 0.14 Sekunden
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
subGreen style by ktauber