Verfasst am: 01.02.2007, 13:32 Titel: Was muss ich machen, damit ich Windeln bekomme?
Hallo zusammen!
Da meine Tochter (4 Jahre) tags und nachts noch in die Windeln macht, war ich heute beim Kinderarzt und habe ihm gefragt, ob er da ein Rezept ausstellt, er sagte es ist schwer für die KK eine ausreichende Begründung zu finden, weil sie sich mit der Zahlung der Windel schwer tun.
Jetzt wollte ich Euch mal fragen, wie habt ihr das gemacht das ihr die Windeln auf Rezept bekommt ? _________________ Gruß
Steffi
Windeln, zahlt die Krankenkasse, wenn das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Dazu wird ein Attest vom Kinderarzt ausgestellt und der Krankenkasse mit einen formlosen Antrag zugeschickt. Wichtig ist das auf dem Attest steht, Tag und Nacht inkontinent. Ist das Kind inkontinent aufgrund seiner Behinderung, so ist es möglich die Kosten auch früher erstattet zu bekommen.
Immer wieder kommt die Frage auf, ab wann die Krankenkasse die Windeln unserer Kinder zahlen muss.
Aus diesem Grund habe ich die Frage einmal einer Krankenkasse gestellt.
Die Mitarbeiterin der KK war sehr freundlich, und nach 24 Stunden bekam ich die Antwort.
Nach SGB V § 33 Hilfsmittel (1):
Versicherte habe Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen
Weiter steht im Hilfsmittelverzeichnis der KK:
Es entspricht durchaus der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr mit Windeln versorgt werden. Daher besteht grundsätzlich bis zu diesem Lebensalter keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ich hoffe nun dass diese Aussage einigen Eltern helfen wird.
Noch eins.
Es scheint auch immer wieder ein Zweifell zu bestehen wann z.B. das dritte Lebensjahr vollendet ist.
Ein Lebensjahr ist immer mit dem Geburtstag vollendet (z.B.: Das dritte Lebensjahr ist mit dem dritten Geburtstag vollendet.)
Hallo stephanie
ich habe von der Kinderärztin ein Rezept bekommen und es bei der KK eingereicht. Nach Absprache mit der KK konnte ich dann monatlich selber die Windeln kaufen und habe dann nur noch die Quittungen bei der Kasse eingereicht. Sie haben mir dann das Geld rückerstattet.
Wie rainer schon geschrieben hat mit der Volendung des dritten Lebensjahres.Deine Maus ist ja schon vier-also auf zum Kinderarzt!
Tina grüßt dich _________________ H(02 96)spastische ,armbetonte Hemiparese rechts;Strabismus konvergenz rechts;Epilepsie,mentale Retardierung und Legasthenie;und S(01 99)gesund
ich hab mir noch nie ein rezept genehmigen lassen
zuerst bekam ich die 30 euro aufgrund der kassenbons. lt. meiner kasse machen
die das aber nicht mehr, sondern man muß die windeln über einen versand oder
ähnliches bestellen (muß man nicht verstehen, war mir aber egal, weil die aus dem
laden eh nicht mehr paßten) das ist natürlich teurer als 30 euro, aber die kasse
bezahlt das anstandslos.
ich schick mein rezept zu abena, und die klären das mit der kasse. die haben auch
geklärt ob das in ordnung ist, das ich 7 windeln pro tag verschrieben bekommen
habe. (lt. abena sind 6 windeln standard/normal)
lg
gisi
ps. hast du eine pflegestufe, ohne bekommt man die soviel ich weiß
sowieso nicht auf rezept. _________________ Sabine mit Fenja 6/98
und Nina 10/01 frühkindlicher Autismus, seit Juni 2009 in einer Wohngruppe
Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint"!
die haben auch
geklärt ob das in ordnung ist, das ich 7 windeln pro tag verschrieben bekommen
habe. (lt. abena sind 6 windeln standard/normal)
lg
gisi
Ich bekomme für Stephan pro Tag 10 Windeln genehmigt ... er braucht diese und seine Ärztin schreibt auch das Rezeptz so. Bisher haben wir noch kein Ärger mit der KK gehabt. Wir haben das Rezept immer gleich auf 1 Jahr ausstellen lassen und es funktioniert super. Zusätzlich bekommen wir für die 31,00 Euro pro Monat auch noch Pflegetüche und Creme. _________________ Liebe Grüße Bianca und dicke Knuddelgrüße von Stephan und Lea Fabienne
wir bekommen für Jan monatlich 150 Easy Up Pants (von Pampers) seit seinem 3. Geburtstag.
Wir haben eine Dauerverordnung die jeweils 1/2 Jahr gültig ist. Unser Sani-Haus besorgt uns die Windeln.
Ich habe mir schon oft die Frage gestellt, warum es unbedingt übers Sani-Haus sein muss. Wenn ich die Windeln selber kaufen dürfte, wäre es ja für die KK viel günstiger. Geht aber nicht, der Umweg übers Sani-Haus muss gegangen werden(zumindest bei unserer KK).
Liebe Grüße
Yvonne _________________
Jan (2001)
Hemiparese (rechts) nach Aneurysmablutung und Mediainfarkt
komplette Hemianopsie nach rechts, Optikusatrophie links
Epilepsie, funktionelle Hemisphärektomie
Windeln sind Kassenleistung und haben nichts mit der Pflegestufe zu tun!!!
Es reicht ne Verordnung vom Kinderarzt mit dem Zusatz, dass das Kind nicht trocken ist (medizinischer Fachbegriff reicht), und dann muß die Kasse das ab dem 3. Geburtstag übernehmen. Lass Dir vorher Proben aus der Apo oder dem Sanitätshaus geben, die Du ausprobierst und dann lässte Dir gleich die richtige Sorte verschreiben. Denn die Kassen speisen Dich gerne mit irgend einem billigen Pumpatsch ab, die nix aushalten. Steht aber gleich auf dem Rezept "Dauerverodnung für Windeln der Marke XY, Größe YZ" dann können die nix machen. Bei uns reicht so ne Dauerverordnung immer für 1 Jahr, das kann aber unterschiedlich sein.
Pflegekassensache sind nur Pflegehilfsmittel wie Einwegunterlagen oder Plastikhandschuhe, aber darum ging es Dir ja gar nicht, oder?
Dauerverordnung für 150 Windeln monatlich
Diagnose: Inkontinenz nach Aneurysmablutung und Mediainfarkt
Viel Glück!
Yvonne _________________
Jan (2001)
Hemiparese (rechts) nach Aneurysmablutung und Mediainfarkt
komplette Hemianopsie nach rechts, Optikusatrophie links
Epilepsie, funktionelle Hemisphärektomie
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