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Fuß-Operation: Mit was muss ich rechnen?
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christine E.
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Anmeldedatum: 27.12.2005
Beiträge: 149

BeitragVerfasst am: 31.12.2006, 01:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht ist das mit den Röntgenbilder in Deutschland und in der Schweiz anders geregelt Confused Ich habe meine Bilder immer zum Aufbewahren mitbekommen. Allerdings waren es MRT-Bilder, dort wäre es ja nicht so schlimm, wenn sie abhanden kämen.

Ich habe mich mal erkundigt, mir wurde gesagt, dass die Bilder Eigentum des Patienten bzw. der Versicherung seien, schließlich hätte ja der Arzt nicht für die Bilder bezahlen.

Falls der Arzt die Bilder behalten will/muss kann man eine Kopie der Bildern verlangen!
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majda
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Anmeldedatum: 13.11.2005
Beiträge: 100
Wohnort: Taufkirchen bei München

BeitragVerfasst am: 01.01.2007, 04:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Fabian,
gibt es eigentlich eine genaue Diagnose bei Deiner Erkrankung?
Liebe Grüße, Majda.

_________________
Nico ( 22.3.01) HSMN ( neuro-muskuläre Erkrankung), Hüftsubluxation und Displasie, Achillessehnenverkürzung,Klumpfußentwicklung ( re Fuß operiert) ,Orthesenträger, seit Dez 07 Rollifahrer
Luca ( 01.07.98) gesund
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.01.2007, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Majda

Nein, dies ist auch ein wenig unser Problem das es keine Diagnose gibt. Deshalb bin ich auch gegen eine Operation, so quassi jetzt schneiden wir einfach mal. Genau auf dies habe ich keinen Bogg. Ich bin ja eigentlich ein CP Kind (gewesen) bei meiner Geburt; Ich konnte bis zum 2 Lebensjahr nur liegen, und erst mit 4 Jahren begann ich zu laufen. Eventuell könnte auch darin noch ein Stück weit die Ursache liegen.

Liebe grüsse
Fabian
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Generixe
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Anmeldedatum: 10.04.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 15.01.2007, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute!

Kurze Ergänzung zum Thema Röntgenbilder und Befunde:

Rö-Bilder, Befunde usw. gehören letztendlich dem Patienten! (Logik: Der Pat. bezahlt KV, diese bezahlt die Bilder)

2. Logik: Der Pat. muss wissen was er hat und muss in der Lage sein, eine weitere Meinung zu erfragen, ggfls. mit Bildern. Ich erlebe es oft, dass Pat. od. Eltern die Bilder nicht mitbekommen, und das ist meistens eine Frage des Geldes, da Bilder, wenn man sie mitgibt Geld kosten. Es gibt Kliniken, da muss man für die Kopien bezahlen, aber ein Recht hat jeder drauf.

Kann janicht sein, dass an Strahlunsarme Rö-Geräte baut, damit man Kinder öfter röntgen muss, da die Bilder nicht mitgegeben werden.

Also bei zweifelhaften Befunden oder wenn Ihr eine Zweitmeinung erfragen wollt, Bilder mitnehmen, ggfls. wieder zurückgeben oder Kopien anfertigen lassen.

Grüssle, Generixe
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Gaby65
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Anmeldedatum: 19.06.2006
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 21.05.2007, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Generixe !

Das Krankenhaus oder der Radiologe hat eine 10 bzw. bei Kindern eine 15 jährige Aufbewahrungspflicht ! Um die Bilder bei einem anderen Arzt vorzulegen werden die Aufnahmen ausgehändigt, müssen anschließend aber wieder an den Hersteller zurück. So ist einfach die Gesetzeslage !

Viele Grüße, Gaby
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