Verfasst am: 10.12.2006, 23:16 Titel: Wer zahlt Pflegebett - KK oder Pflegekasse?
Hallo,
ich würde gern mal wissen, wer das Pflegebett bezahlt: Die KK oder die Pflegekasse?
Meine Tochter Felicitas ist im Oktober drei Jahre alt geworden. Sie braucht noch Windeln, kann sich nicht waschen und an- oder ausziehen. Für meinen Wickeltisch ist sie mit knapp einem Meter Länge nun zu groß - da rutscht sie mir runter. Zur Zeit wickel und wasch ich sie auf dem Boden, die Rückenschmerzen bei mir lassen grüßen. Dazu kommt noch, dass ich Angst habe, dass Fe aus dem Gitterbettchen fallen könnte, wenn sie sich darüber beugt. Nachts ist sie mehrmals wach, braucht auch noch mindestens eine Mahlzeit, so dass ich sie auch häufig mit ihren knapp 13 Kilos im Schlafsack über das Gitter hieven muss.
Der Arzt vom medizinischen Dienst meinte, sie bräuchte kein Pflegebett. Ich müsse sie ja nicht im Bett pflegen, das ginge ja nun auch woanders ( etwa auf dem Boden?!). Meine Tochter könne ja ein paar Schritte laufen.
Bei der KK sagte man mir, dass ich dafür verantwortlich sei, dass sie nicht aus dem Bett fällt, bei Bedarf bzw. Gefahr müsste ich eben neben dem Bett meiner Tochter aufpassen. Soll ich etwa die ganze Nacht neben ihrem Bett Wache schieben?
Ich habe jetzt Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse eingelegt. Angeblich kommt demnächst ein Obergutachter. Kann mir jemand Tipps geben, was ich dann beachten muss? Oder ist vielleicht doch die KK für ein Pflegebett zuständig?
Viele Grüße
Ursula
Hallo,
da wir gerade ein Pflegebett mit viel Hin und Her genehmigt bekommen haben, kenne ich die Aufteilung (zumindest in der privaten Versicherung; ist aber anscheinend grundsätzlich so):
Das Bett (Gestell plus Matratze) zahlt die Pflegeversicherung, aber nur, wenn man in eine Pflegestufe eingestuft ist.
Den Lattenrost zahlt die Krankenversicherung (kein Witz!).
Ich wollte es zuerst auch nicht glauben, dass beide Stellen zuständig sind.
Ich denke, dass sich das Kämpfen lohnt; leg dir vorher alle Argumente zurecht.
Viel Erfolg
Britta _________________ Amelie (*05), hypoxischer Hirnschaden durch near-missed SIDS, Z. n. BNS-Epilepsie, Button, Tetraspastik, cerebral blind, Hüftluxation
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Hallo,
mir fällt gerade noch ein: Wenn du dich für ein Bett entscheidest, ist es wichtig, dass es eine Hilfsmittelnummer hat (kann über das Internet herausbekommen). Sonst wird es mit der Kostenübernahme schwierig.
LG
Britta _________________ Amelie (*05), hypoxischer Hirnschaden durch near-missed SIDS, Z. n. BNS-Epilepsie, Button, Tetraspastik, cerebral blind, Hüftluxation
Hallo,
herzlichen Dank für Eure Antworten. Heute war zum zweiten Mal eine Gutachterin vom MD da, nachdem ich nach der ersten Ablehnung Widerspruch eingelegt hatte. Felicitas hat mir den Gefallen getan, punktgenau in die Windel zu machen. Die Dame konnte denn wunderbar miterleben, wie mühsam man Windeln wechselt, wenn das Kind auf dem Boden liegt. Am Ende meinte sie, sie könnte es nachvollziehen, dass ich ein Pflegebett brauche - allerdings könne sie das Gutachten nur im Team mit ihren Kollegen erstellen. Mal sehen. Ich werde wohl weiterhin täglich bei der Pflegekasse anrufen, wie es denn nun aussieht. Ich glaube, wenn man oft nervt, wird etwas schneller gearbeitet. Beim Reha-Buggy hat es gewírkt, den kann ich nächste Woche abholen (nach nur drei Wochen ab Antrag)!
LG Ursula
Juhuu,
die Pflegekasse hat das Pflegebett genehmigt. Ich habe micht für das Olaf von Kayserbetten entschieden. Jetzt hoffe ich, dass die Beihilfe sich der Bewilligung anschließt. Ehrlich gesagt habe ich wenig Lust auf eine weitere Begutachtung durch den Amtsarzt.
VG Ursula
in Sachen Pflegeversicherung ist die Beihilfe an die Entscheidung der Pflegekasse gebunden, die dürfen da gar nichts selber prüfen. Das meinte unsere Beihilfe neulich auch mal anders zu sehen, aber sie haben schnell eingesehen, dass sie unrecht hatten .
LG Rachael _________________ Florian (*04/2002): Pitt Hopkins Syndrom; ein fröhliches Schulkind mit dem Schalk im Nacken , Felix (*6/2008).
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Verfasst am: 08.06.2007, 19:43 Titel:
Hallo zusammen,
ich habe vor einem Jahr schon ein Pflegebett verordnet bekommen. Dies wurde aber abgelehnt da ich keine Pflegestufe habe. Werde auch keine bekommen. Nun gut ich hab das halt so hingenommen und mich mit meinem alten Jugendbett begnügt. Nun hatte ich am Dienstag wieder Probleme auf den Füßen zu stehen und hätte eigentlich vom Bett in den Rolli übersetzten müssen. Nun habe ich heute mal beschlossen in mein früheres Sanihaus zu gehen und mal nach zu fragen. Da sagte man mir dass auf dem Rezept Krankenbett stehen muss dann ist die Kasse zuständig. Auf meine Frage wo denn da der Unterschied sei wurde mir gesagt es gebe im Prinzip keinen da beides die selben Betten sind. Ich finde das unmöglich muss ich sagen dass man wegen einem Wort so ein Getue veranstaltet. Bei so einem Bett ist ja eine Matratze dabei oder? Und wie ist es denn mit den Funktionen, wird das dann danach entschieden was man braucht?
Danke!
Gruß Sarah _________________ 15.10.1986 30.SSW (Zwilling Jennifer, +27.10.86) TS (FzM m. Hormontherapie), ICP v. Typ Tetraparese Läufer bis 08/2003, d. psychosomatisches Syndrom Rollifahrer geworden, chr. Sinusitis, ADHS m. massiven Schlafstörungen, wiederkehrende Schmerzepisoden, Refluxösophagitis
auch wir haben ein Kinderpflegebett beantragt. Doch man sagte uns ohne Pflegestufe kein Kinderpflegebett.
Da es sich bei unserer kleinen Maus um ein Pflegekind handelt was behindert ist und sie nicht aus HH kommt, hat die KK noch nicht einmal Informationen über den Gesundheitszustand von unserer Maus.
Wir also erneut bei der KK angerufen und Unterlagen hingeschickt....
es gibt eine Möglichkeit ein Kinderpflegebett zu bekommen und das muß noch nicht einmal über den MDK laufen. Es ist eine Einzelfallentscheidung und wird von zwei Sachbearbeiter entschieden die eine Bewilligung in Ihrem Ermessensspielraum unterschreiben können.
Auf diese Art und weise ist es möglich das Bett innerhalb von drei Wochen zu erhalten.
Und nun bekommen wir schluß Endlich doch ein Kinderpflegebett für die kleine Maus.
Wie ihr seht gibt es also auch interne Wege bei der KK.
liebe Grüße
Inis _________________ Inis mit Mann, drei großen leibl. Kindern und 2 Pflegekinder, eines davon (94) mit FASD (siehe HP), Tourette, ADHS, Herzfehler, leicht geist. Behindert und mehr. das andere (06)mit Hirninfarkt, Epilepsie, FASD (siehe HP), PEG - Sonde, erworbene Gaumen Kiefer Spalte und mehr.
Nun nach der beratung von unserem Sani-Haus haben wir ein Pflegebett einfach per Rezept bei unserer KK beantragt und auch ohne Probleme bekommen. Entweder hatten wir nur verdammt viel Glück oder die TK bereitet absolut keine Probleme. Wir haben bis jetzt alles ohne Probleme und ohne Hilfsmittelberater genehmigt bekommen. Vorher bei der AOK wurde uns ein Stein nach dem anderen in den Weg gelegt es liegt also unseren Erfahrungen zufolge an der Kasse wer was wann zahlt und was nicht.
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