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Meine KK übernimmt die Fahrtkosten nicht!
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RebekkaDJ
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BeitragVerfasst am: 20.11.2006, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

muß kurz weg komme gleich wieder schicke dir dann mal den brief von der NOVITAS
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Diego-Jay geb. am 16.12.2005 ehm. Frühgeborenes SSW 22+6 / 590 gr.

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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 20.11.2006, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rebekka,

auch von mir erstmal herzlich Willkommen im Forum. Da sind wir ja schon zwei bei der NOVITAS Very Happy Very Happy

Um die Zuzahlung bei den Fahrtkosten kommst du leider nicht drum herum, pro einfache Fahrt mindestens 5 €. Das weisst du ja schon. Kommt für euch eventuell eine Befreiung von der Zuzahlung infrage?
Kannst ja mal euere Belastungsgrenze ausrechnen, eventuell lohnt es sich ja dann doch, die einzelnen Fahrten abzurechnen.

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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RebekkaDJ
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BeitragVerfasst am: 20.11.2006, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

wie kann man die ausrechnen?? Embarassed
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Volker VB
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BeitragVerfasst am: 20.11.2006, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rebekka,

unter folgendem Link findest du einen "Befreiungsrechner"

http://www.aponet.de/zuzahlungsrechner/index.html

liebe Grüße
VOLKER

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10/1963 (wohnhaft im Kraichgau, der deutschen Toskana)
Fachmann für Versicherungsfragen
Und wenn ich wüsste, dass morgen die Welt untergeht, so würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen -- Martin Luther
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 20.11.2006, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Rebekka,

ich kopier das nochmal hier rein.

die Formel zur Ermittlung der Belastungsgrenze für den Hausgebrauch zum selbst ausrechnen:

Bruttofamilieneinkommen (Jahr) minus Freibeträge

4.410 Euro für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und
3.648 Euro für jedes weitere im Haushalt lebende familienversicherte Kind (Alleinerziehende mit 2 Kindern erhalten beispielsweise einen Freibetrag von 4.410 Euro für das eine und einen Freibetrag von 3.648 Euro für das andere Kind) ergibt

berücksichtigungsfähiges Einkommen

davon 2% oder 1% (bei chronisch Kranken)

= Belastungsgrenze
(mindestens jedoch 82,80 Euro bei 2 % oder 41,40 Euro bei 1 %, weil als Mindesteinkommen der jeweils geltende so genannte Eckregelsatz nach dem Bundessozialhilfegesetz zugrunde gelegt wird.

Warnung: zu den Bruttoeinnahmen gehören Lohn und Gehalt plus alle Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw.), Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung/ Verpachtung, außerdem Arbeitslosengeld und Renten, eventuell Unterhaltszahlungen getrennter Ehegatten, auch an die Kinder

Pflegegeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, BAföG werden nicht eingerechnet

Wer unvollständige Angaben macht und erwischt wird, muß nachzahlen und muß mit einer saftigen Ordnungsstrafe rechnen, oder hat ein Strafverfahren wegen Betruges am Hals.

LG Michael

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Doreen mit Friederike
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BeitragVerfasst am: 20.11.2006, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wer oder Was ist Novitas?

LG
Doreen

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Charlotte, 16.08.2000, ehem. Frühchen 31.SSW und Friederike, 15.07.2004. extrem. Frühgeb. in der 24.SSW (720g., 33 cm), nach Hirnmittellinienzyste HC, shuntversorgt , entwicklungsverz., sehbehindert, Minderwuchs, Balkenagenesie
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 20.11.2006, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Doreen,

bist ganz schön neugierig Wink

http://www.novitas-bkk.de/

Hab schon den 5. Sterbegeld - Zusatzversicherungsantrag bekommen, die rechnen wohl mit meinem baldigen Ableben Very Happy

LG Michael

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Katrino_1
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BeitragVerfasst am: 21.11.2006, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
ich habe auch so meine Erfahrung mit der KK und Fahrtkosten:

1. Es werden Fahrten bis 4 Jahre rückwirkend bezahlt, dannach sind diese verfallen.

2. Fahrten zum ambulanten Behandeler ( Arzt o. Therapeut ) werden nur bis zum nächsten!Behandler bezahlt (Voraussetzung nicht gehfähig, Abzug Eigenanteil usw.)
Alles Klagen oder Zeitungsersuchen zwecks Einlenken der KK ist umsonst, da so Gesetz!!!

3. Man benötigt einen rosa Zettel " VO einer Krankenbeförderung", den muß der Dr.ausstellen und die Kasse muß diesen genehmigen,
4. Alle KK bezahlen für private Fahrer nur noch 20cent/km!

Viele Grüße Katrin

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Liebe Grüße Katrino
mit Belli ,Spastikerin.
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RebekkaDJ
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BeitragVerfasst am: 21.11.2006, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

ich fahre morgen nochmal hin zur kk
Confused

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claudia christiane
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BeitragVerfasst am: 19.03.2008, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

... schließe mich michael an.... wenn du deine zuzahlung unter dem aspekt der 1% regelung dir hast berechnen lassen kannst du die fürs jahr vorab bezahlen.

von diesem zeitpunkt an bekommst du die vollen 0,20 euro/km bezahlt. dies ist der allereinfachste und unbürokratische weg.

claudia

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