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MichaelK
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Anmeldedatum: 27.09.2005
Beiträge: 9446
Wohnort: Zwickau (Sachsen)

BeitragVerfasst am: 27.02.2008, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Teresa,

mal vorbehaltlich der Antwort von RA Beinhorn.

Nach dem Gesetz ist das Pflegegeld in den ersten 4 Wochen eines stationären Krankenhausaufenthaltes oder einer stationären Reha weiterzuzahlen. Schließt sich die Reha unmittelbar an den Krankenhausaufenthalt an, ist dies als ein Vorgang zu werten.

Gesetzl. Grundlage: § 34 Abs. 2 SGB XI http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__34.html

In der leistungsrechtlichen Vorschrift heißt es dazu:

"Bei Durchführung einer vollstationären Krankenhausbehandlung/stationären medizinischen Leistung zur Rehabilitation erfolgt für die ersten vier Wochen keine Kürzung des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI, da in vielen Fällen, insbesondere bei behinderten Kindern oder bei altersverwirrten Menschen, die Pflegebereitschaft der häuslich Pflegenden auch bei Krankenhaus- oder stationärem Rehabilitationsaufenthalt fortbesteht.....
Die Vier-Wochen-Frist beginnt mit dem Aufnahmetag. Bei einer Kürzung setzt die Leistung mit dem Entlassungstag wieder ein....
Tritt ein Tatbestand (z. B. stationäre medizinische Leistung zur Rehabilitation) zu einem anderen (z. B. vollstationäre Krankenhausbehandlung) hinzu oder schließt er sich an, ist von einem Tatbestand auszugehen mit der Folge, dass die Günstigkeitsregelung nur einmal Anwendung findet....
In Fällen, in denen nach einer vollstationären Krankenhausbehandlung eine Anschlussrehabilitation durchgeführt wird und diese sich nicht direkt an die vollstationäre Krankenhausbehandlung anschließt, ist von zwei Tatbeständen auszugehen....""

LG Michael

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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Emil
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Beiträge: 204
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BeitragVerfasst am: 09.04.2008, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

irgendwie habe ich deine Antwort übersehen und muß das jetzt nochmal aufgreifen.
Emil war 1,5 Wochen im KH und ging direkt von dort aus zur Reha für 4 Wochen.
Daraufhin erfolgte die Kürzung des Pflegegeldes.
Die im Rehahaus sagten uns aber das dies nicht rechtens wäre, da mein Mann mit aufgenommen war als Begleitperson und mit unserem Sohn Rooming IN gemacht hat, sowie ihn den ganzen Tag selbst gepflegt, gefüttert ect.
Ein entsprechendes Schreiben dazu haben sie uns mitgegeben.
Nun sind wir bei der Kasse erstmal in Widerspruch gegen die Kürzung gegangen und warten ab.

Mich würde interessieren ob andere damit schon Erfolg hatten?
Denn bei der reha haben wir uns auch mit Familien unterhalten, bei denen ist noch nie gekürzt wurden bei einer Reha, da dort die Kassen sagen das die Pflege weitestgehend auch dort vom Elternteil übernommen wird.

LG

_________________
Emil 20.01.04 ( nach VKU in der 37SSW. schwerstbehindert,Spastik,Epilepsie, Shunt ect. ) )

Matteo 22.04.05 ( gesund geboren )
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