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Stromkostenübernahme durch die Krankenkasse
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sabrina,

nö, richtig ist das nicht. Gibt es Gründe für die Ablehnung bei den anderen Geräten?

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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SabrinaZ
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BeitragVerfasst am: 18.01.2012, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael!

In der Nachricht heißt es lediglich: "wir haben Ihnen am 06.01.2012 einen Betrag von € 88,83 überwiesen.

Hierbei handelt es sich um den Stromkostenzuschuss für den Betrieb des Sauerstoffkonzentrators für die Monate November 2009 bis Dezember 2011...."

Keine Gründe für die Ablehnung! Macht es Sinn, da noch mal nachzufragen? Wenn ja, mit was kann ich argumentieren?

LG,
Sabrina Smile

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Sabrina *10/79 mit
- Jamie-Lee, *09/08, Frühchen 31+2, Tracheostoma, Button, stark entwicklungsverzögert, ICP
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anner
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BeitragVerfasst am: 19.01.2012, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ruf doch mal bei der Kasse an.

Ich bekomme für jedes einzelne Gerät so einen Bescheid.
Da die von verschiedenen Sachbearbeitern zu verschiedenen Zeitpunkten bearbeitet werden, zieht sich die Erstattung über mehrere Wochen bei mir.

Anne

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DUM SPIRO SPERO
(solange ich atme, habe ich Hoffnung) CICERO

Benedict 06/99, Osteopathia striata, Z. n. Analatresie,neurogene Blasenentleerungsstörung, tracheotomiert, re. blind., Syndakt. beider Hände, Fibulaapplasie beidseits,Makrocephalie, Gaumenspalt u. e. mehr
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An-Pa
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BeitragVerfasst am: 19.01.2012, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo. kann jemend kurz erklärt was soll ich genaue kopie an krankenkasse. ich habe eben gefragt sagt ich soll 2010 und 2011 stromverbraucht ... wie denn einfach alles kopie von Stadtwerk ??:
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BeitragVerfasst am: 19.01.2012, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da ich die Pauschale beantrage, brauche ich keine Nachweise der Stromkosten.

Anne

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Michi104
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BeitragVerfasst am: 19.01.2012, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Kenne es auch so das man bei der Pauschale Nichts hinschickt,
sondern nur angiebt um welche Geräte es sich handelt und seit wann ( Datum - der letzten Abrechnung ) diese in Benutzung sind.

Grüße Michi
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sandraunik
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BeitragVerfasst am: 19.01.2012, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab die Stromkostenübernahme abgelehnt bekommen.

Hab angegeben:

Pflegebett, Absauggerät, Inhalationsgerät, Scala Mobil und Patientenlifta...

Ist das gerechtfertigt??

LG Sandra

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BeitragVerfasst am: 19.01.2012, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Sandra,

die Kosten fürs Pflegebett bekomme ich auch nicht erstattet, da es von der Pflegekasse und nicht der KK gezahlt wurde.

Mit welcher Begründung wurde denn abgelehnt?

Anne

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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 21.01.2012, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

das BSG hat entschieden, dass die Stromkosten für el. betriebene Hilfsmittel zur Leistungspflicht der Kassen gehören.

Nach § 34 Abs 4 Satz 1 SGB V kann der Bundesminister für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Heil- und Hilfsmittel von geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis bestimmen, deren Kosten die KK nicht übernimmt; nach Satz 2 kann die Rechtsverordnung auch bestimmen, inwieweit geringfügige Kosten der notwendigen Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung nicht übernommen werden.

das heißt, dass die Stromkosten zu erstatten sind, außer wenn es ausdrücklich in der genannten Rechtsverordnung ausgeschlossen wird.

Von Stromkosten ist aber dort nicht die Spur zu finden: http://www.gesetze-im-internet.de/b.....echt/kvhilfsmv/gesamt.pdf

Da die maßgebliche Formulierung, auf die sich das BSG als Begründung bezieht, bei den Hilfsmitteln der Pflegeversicherung (§ 40 SGB XI)wortgleich bzw. sinngemäß wortgleich ist, gilt hier also das Gleiche.

"Der Anspruch umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln, die Ausbildung in ihrem Gebrauch und, soweit zum Schutz der Versicherten vor unvertretbaren gesundheitlichen Risiken erforderlich, die nach dem Stand der Technik zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und der technischen Sicherheit notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen." (Krankenversicherung)

"Der Anspruch umfaßt auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Pflegehilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch" (Pflegeversicherung)

..... und eben nach BSG, daraus abgeleitet, auch die Betriebskosten.. Wink

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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Nellie
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BeitragVerfasst am: 24.04.2012, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben übrigens nun zum ersten Mal bei der neuen KK (TK) die Stromkosten eingereicht und komplett gezahlt bekommen. Die alte Kasse hat das im letzten Jahr nicht mehr gemacht.

LG
Nellie

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Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus
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