Verfasst am: 17.02.2005, 00:07 Titel: Zusätzlicher Betreuungsbetrag von 460,00 €
Hallo zusammen,
von unserer Krankenkasse wurde jetzt ein "Anspruch auf einen zusätzlichen Betreuungsbetrag in Höhe von bis zu 460,00 € je Kalenderjahr" bewilligt.
Können hierüber auch Pflegedienste abrechnen? Oder welche Leistungen können hierüber abgerechnet werden?
Viele Grüße und danke schon mal
Annette _________________ Mama von Kevin 14 J., Julia 10 J., seit 8 J. schwerstbeh.,vermutl. nach Impfung, keine Diagnose, heute Tetraspastik, undeutl. Sprache,
sehr gutes Sprachverständnis, und Léonie 5 J.,
Hallo Annette,
cih glaube sogar hier kannst Du die Leistung nur in Verbindung mit einem Pflegedienst in anspruch nehmen.
Diese Zahlung erfolgt nur nach Abrechnung eines Pflegedienstes! So habe ich das zumindest verstanden, wir haben auch für beide Kinder diesen Betreuungsbetrag nur noch nicht genutzt.
Aber eine Freundin arbeitet im Pflegedienst und die sagt, das dieser Betrag nur für Pflegedienste gilt! _________________ Liebe Grüße Nadine mit Joschua 29 SSW & Rafael 28 SSW(BNS-Epilepsie)
das stimmt die 460 € dürfen nur für Pflegedienste, FED ... eingesetzt werden, für Privatpersonen geht das nicht, nur bei Verhinderungspflege. Wir rechnen mit dem FED von der Lebenshilfe das Pflegergänzungsgeld ab.
Gruß Anja _________________ Anja mit Benjamin 03/97- schwere Mehrfachbehinderung wahrscheinlich durch 6- fach-Impfung, Muskelhypotonie,Wahrnehmungsstörungen/aut. Züge, Epilepsie, Skoliose, Button- Martin 02/92 und Laurin 05/09
Lebenshilfe und ähnlich gelagerte Vereine, (in München z.B. BiB e.V.) kannst Du abrechnen lassen - sonst leider niemanden - nur alle die einen anerkannten FED haben.
Aber immerhin schon ein gutes zusätzliches Zubrot, auch wenn die nicht so ganz billig / Stunde sind.
Lieben Gruß
Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
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