Verfasst am: 19.10.2006, 19:40 Titel: Probleme mit Rückerstattung der Kosten für Krankenfahrten
Hallo alle Zusammen.
Ich war heute bei meiner Krankenkasse, weil ich vor Kurzem, beim Arzt wer und die Fahrkosten erstattet haben wollte. Früher war das so, dass für die Fahrtkosten Erstattung eine Bescheinigung vom Arzt, dass man da war und die Angaben der Kilometer ausreichte, jetzt wurde mir heute bei der Krankenkasse gesagt, dass nächste mal wenn ich irgendwelche Fahrtkosten erstatt haben möchte, soll ich vom Arzt eine Bescheinigung mit bringen, dass die Fahrt aus Medizinischengründen erforderlich war, ansonsten bekommen ich die Kosten nicht wieder.
Das finde ich jetzt doof, dass heißt jetzt ich muss egal, ob das die Fahrt Kosten zur KG sind oder noch zu irgendwelchen Therapien ich muss jetzt immer erst eine Bescheinigung vom Arzt holen, dass es notwendig war. Ich find es ist aber der Widerspruch in sich, weil wenn der Arzt einem schon ein Rezept für Z.B KG gibt, dann ist es doch medizinisch notwendig, oder?
Das ganze verstehe ich nicht, weil ich nehme, ja nicht ein Taxi in Anspruch sondern meine Eltern fahren mit mir immer mit dem eignen Auto.
Hallo Margarita,
wieso bekommst du die Kosten für die Fahten zur KG usw von der KK erstattet?
Ich weiß das ich die Fahrkosten zur Rehakur erstattet bekomme. Aber auch nur für 1x hin und 1x zurück.
hallo,
hier im forum ist eine ´familie welche auch die kosten zur kg bekommt. leider habe ich die familie noch nicht im forum gefunden. ihre tochter wurde gerade hier im ort operiert und kam dann zufällig zu mir auf arbeit und so sind wir ins gespräch gekommen.
bezahlt wird wohl auch ohne "h" im behindertenausweis und das von der kasse. es war wohl nicht einfach, aber nach androhung mit einem anwalt und das wiederholt hat es funktioniert und das rückwrkend ab geburt.
liebe grüße
claudia _________________ paul (2005) mit hydrozephalus internus, platt-, senk- und spitzfuß, hüftdysplasie, entwicklungsverzögert, sprachverzögert, hemiparetische diplegie.
ich habe neulich auch bei der DAK angerufen und gefragt, ob ich die Fahrtkosten für Fahrten zum Arzt und zu Therapien bezahlt bekomme. Ich habe sofort ein Bewilligungsschreiben bekommen und Formulare, die ich von den Ärzten und Therapeuten unterschreiben lassen muss. Mein Freundin bekommt von der AOK die Fahrtkosten schon seit Jahren erstattet. Das ist nicht neu. Man muss es nur wissen.
ich glaube meine Frage/Problem paßt ganz gut hier rein.
Also ich bin selbst körperbehindert 80 % Kenzeichen: B, aG, G im SBA habe kein Auto, mein Sohn sprachverzögert, kein SBA muß zu Therapien Artbesuche, SPZ usw., bekommen ich einen Taxischein für die Fahrten zum SPZ?
Lt. Aussage meiner KK bekomme ich keinen, da Justin keinen SBA hat und meiner wäre nur für MEINE Arztfahrten!
Meine Frage kennt sich hier zufällig einer damit aus?
Wäre froh Eure Meinungen zu hören?
LG Melanie _________________ Melanie Jg 73 Deplegie beinbetont, Justin 12/01 ehemaliger Schüler einer Sprachheilschule seit 08/10 Regelschule und natürlich Papa Uwe Jg 73
Ich bekomme die Fahrtkosten erstatt, weil ich habe eine 100% Körperbehinderung und hätte eigentlich auch deine Anspruch auf einen Taxischein, aber auch wenn die Eltern eine mit dem Privatauto zur KG, USW fahren hat man einen Ansprch auf Fahrtkosten Érstattung
wir bekommen nur die Fahrtkosten zu Ärzten (nicht zu den Therapien!) von der KK erstattet, wenn auf dem Formular vom Arzt vermerkt wird, dass durch die ambulante Behandlung eine stationäre Aufnahme verhindert wird. Und auch nur, weil unser Sohn ein SBA mit "H" besitzt. Die restlichen Fahrten können wir dann nur noch über die Steuern geltent machen.
Das wir überhaupt Fahrtkosten bekommen, liegt auch daran, weil wir im letzten Jahr die KK gewechselt haben. Unsere alte KK wollte gar keine Fahrtkosten übernehmen.
LG
Manuela _________________ Viele Grüße Manuela & Family
Ich habe Mal eine Frage an dich, die aber nichts mit dem Thema zu tun hat. Ich stell sie dir, aber wenn du sie nicht beantworten willst, ist es auch nicht schlimm. Wie ist es so für dich ein Kind trotz deiner Körperlichen Behinderung zu haben?
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