Verfasst am: 18.10.2006, 18:05 Titel: Klage vor Sozialgericht wegen Behinderten-Tandem
Hallo,
wir hatten bei KK ein BehindertenTandem beantragt, damit unser Sohn aktiv an Fahrradausflügen der Familie teilnehmen kann.
(Natürlich) wurde es abgelehnt, natürlich gingen wir in Widerspruch.
Von dort kam heute die Ablehnung mit der Möglichkeit vor dem Sozialgericht zu klagen.
Hat da jemand Erfahrung, welche Kosten kommen auf einen zu, vor allem wenn man Prozeß verliert?
Uns ging es gar nicht darum, daß KK alle Kosten übernimmt, aber wenigstens ein Teil. Immerhin geht es um ein paar 1000 €.
Wär schön, wenn uns jemand weiterhelfen könnte, danke
eine Klage vorm Sozialgericht kostet, wenn man sie ohne Anwalt durchzieht.... rechtlich braucht man keinen... nichts. ( jedenfaals wenn man gewinnt.. verloren hab ich da noch nie ) In Sachen Tandem kommt es dem Gericht oft auf eine gewisse "Verkehrsfähigkeit" des Behinderten an. Ich wollte von 3 Jahren für meine Tochter ein Therapiedreirad. Das SG Münster hielt sie nicht für entspr. Verkehrsfähig, und bot uns die Kostenübernahme für ein 4 räderiges Tandem an. ( Kostet soviel wie ein Mittelklasseauto ) Das wollte ich nicht, weil Sonja damit kaum merkt, was sie mit ihrer Kraft schaffen kann. Für "Fahrten mit ihr" hatten wir schon eine Rollfiets und ein zu klein gewordenes Therapiedreirad. Wir gingen gegen das Urteil in Berufung, und bekamen vom Landessozialgericht recht, und Sonja ihr Therapiefreirad. Ich weis von anderen Fällen, wo die Eltern ein Tandem wollten, das Kind aber "nur" ein Therapiedreirad, und eine Rollfiets vom Gericht zugesprochen bekam.
Helmut _________________ Vater von Sonja, 22.J. alt, nach einer schweren Erkrankung im Alter von 2 Wochen aber auf dem Stand von 9 - 15 Monaten. ICP, HC, Epi. gehörlos, kaum Verständigung. Schwerstmehrfachbehindert.
Ich habe da eine Idee, weiß aber nicht, ob das bei euch geht.
Ich kenne die Behinderung deines Sohnes nicht,
aber könntet ihr nicht ein normales Tandem kaufen
und falls euer Sohn noch was spezielles braucht wie Fußfixierung,
könntet ihr das nachträglich dran machen?
Ich würde da mal bei ebay schauen, da gibt es immer Tandems (auch günstig)
und vielleicht findet ihr da auch das Zubehör.
Ist nur ein Tipp, falls das mit der Klage nicht hinhaut.
Manchmal muss man sich einfach selber helfen... _________________ LG Jaqueline
ICP - spast. Tetraparese, Kyphose
Freund: GM-Epilepsie (VNS-Träger)
da kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen, wir haben auch ein tandem
beantragt was natürlich abgelehnt wurde und nun erst mal der widerspruch läuft.
was mich allerdings stutzig gemacht hat war, das das tandem lt. aussge der kk
und reha-berater keine hilfsmittel-nr. mehr hat. aber in der ablehnung davon
nichts drinsteht.
lg
gisi _________________ Sabine mit Fenja 6/98
und Nina 10/01 frühkindlicher Autismus, seit Juni 2009 in einer Wohngruppe
Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint"!
seid Ihr im VDK? Wir klagen auf vorm Sozialgericht und lassen uns als Mitglied beim Sozialverband VDK ohne Kosten rechtlich vertreten. Da ist der Aufwand für uns deutlich geringer und sie hängen sich rein.
LG
Nellie _________________ Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus --> unsere Vorstellung und --> Bilder von uns
ich kann den Vdk auch nur empfehlen. Die machen alles für dich. Man braucht halt nur ein wenig Geduld wenn man eine Klage beim Sozialgericht einreicht. Bei uns hat es über ein Jahr gedauert. Jedoch hatten wir Erfolg und mussten nichts bezahlen.
habe mir gerade mal die seite vom VDK angeschaut.
wie ist das eigentlich, wenn wir da jetzt beitreten würden, würden die uns dann
auch unterstützen mit widersprüchen/klagen die bereits vor eintritt beantragt wurden ????? weiß das jemand
lg
gisi _________________ Sabine mit Fenja 6/98
und Nina 10/01 frühkindlicher Autismus, seit Juni 2009 in einer Wohngruppe
Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint"!
ich weiss leider auch nicht wie teuer die Kosten sind wenn man verliert.
Ich habe als ich merkte die KK lehnt erst einmal alles ab eine private rechtschutzversicherung abgeschlossen. kostet im monat 17 Euro. und mein mann hat dafür die Gewerkschaft gekündigt weil man auch vor dem arbeitsgericht verteten wird durch diese versicherung. ich finde die Versicherung sehr sinnvoll. Gebraucht haben wir sie noch nicht, läuft auch erst seit August. Die Helfen einen auch wenn man nur seine rechte erfahren möchte. Da kann man anrufen und wird beraten.
Ich wünsche dir viel Erfolg.
LG gülcan _________________ Rümeysa geb. 13.12.2004 Spina bifida, HC Shuntversorgt, ACM, Delation des 2. Chromosomen am langen Arm, Vesikoureteraler Reflux 5. Grades beidseits
offene Vesikostomie seit 10/06 Kontrakturen an Fingern,
Talha geb. 10.07.03 Herzklappenaortenstenose
Yusa geb 27.02.2010 Frühchen 33 SSW
wie das beim VdK läuft ist von Ortsgruuppe zu Ortsgruppe anders. Mitgliedern wird zwar generell geholfen, nur wie.... das hängt davon ab wie engagiert der Betreffende Mitarbeiter ist. Da gibts wie überall... solche und solche. Die einem Loben den Verein, andere klagen drüber, weil er nicht geholfen hat. Am besten fragt man vor Ort "Betroffene", wie die Erfahrungen sind.
Helmut _________________ Vater von Sonja, 22.J. alt, nach einer schweren Erkrankung im Alter von 2 Wochen aber auf dem Stand von 9 - 15 Monaten. ICP, HC, Epi. gehörlos, kaum Verständigung. Schwerstmehrfachbehindert.
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