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Heilerziehungspfleger im Kiga
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Tomas
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BeitragVerfasst am: 13.10.2006, 09:49    Titel: Heilerziehungspfleger im Kiga Antworten mit Zitat

Hallo,

nur eine kurze Frage.
Gibt es eine gesetzliche Vorschrift das in einem Integrativem Kiga eine bestimmte Anzahl von ausgebildeten Heilerziehungspflegern angestellt sein muß?
Oder das in diesem Kiga innerhalb der integrativen Gruppe z.b eine Heilerziehungspflegerin die Aufsicht haben muß.

Habe nix gefunden ..

LG
Thomas

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Nellie
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BeitragVerfasst am: 13.10.2006, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,

also da gibt es weder eine Vorschrift, noch ist das meiner Meinung nach sinnvoll! Wieso denn HEP im KiGa? In unserem KiGa ist keine einzige HEP, es sind hauptsächlich Erzieher, teilweise mit heilpädagogischer Zusatzausbildung, Linns Einzelbetreuerin ist Rehapädagogin.
Warum sollten in einem I-KiGa HEP die Aufsicht haben? *wunder*

LG
Nellie

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Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus
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Jaqueline
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BeitragVerfasst am: 13.10.2006, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Das verstehe ich auch nicht.
HEP sind doch eher in der Pflege tätig (wie der Name schon sagt).
Im Kiga sind Erzieher und Heilpädagogen.

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LG Jaqueline
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EllaK
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BeitragVerfasst am: 13.10.2006, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

huhu,

es gibt da keinen pflichtanteil und daß es mittlerweile praxis sein könnte, daß HEPs in kigas arbeiten, ist leider auch noch nicht überall durchgedrungen, bzw. wenn der kiga die wahl hat, ist es eigentlich klar, daß wie sich entschieden wird Rolling Eyes

das gesetzt (zumindest in BW) steht auf der HEP seite, was das dürfen anbelangt... letztlich jedoch scheitert es an der praxis ...

jaqueline, ... HEP hat doch das wort "erziehung" auch mit drin Wink ...

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lieben gruß Ella
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Nellie
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BeitragVerfasst am: 13.10.2006, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ella,

ich meinte das auch eher so, dass es doch nicht sinnvoll ist, dass HEP zwingend notwendig sind. Dass HEP auch dort arbeiten, finde ich durchaus sinnvoll!

LG
Nellie

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EllaK
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BeitragVerfasst am: 13.10.2006, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nellie hat folgendes geschrieben:
Hallo Ella,

ich meinte das auch eher so, dass es doch nicht sinnvoll ist, dass HEP zwingend notwendig sind. Dass HEP auch dort arbeiten, finde ich durchaus sinnvoll!

LG
Nellie


ah, ok...hab ich falsch verstanden ... Embarassed

das personal sollte natürlcih gut geschult sein und meiner meinung nach sollte für kinder mit behinderung auch besonders geschultes personal zur verfügung stehen, also erz. mit heilpäd. zusatz ausbildung wenigstens, oder halt doch HEPs ...

aber das ist eh so ne sache, wo ich mich persönlcih aufrege, aber jetzt vom thema abschweifen würde Wink

jedenfalls danke, daß du mir erklärt hast, wie du es meintest, nellie Very Happy

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lieben gruß Ella
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coralle2005
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BeitragVerfasst am: 14.10.2006, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo hier mal ein paar auszüge zum berufsbild eines heilerziehungspflegers, in der Pflege(kranken -oder altenpflege) wird der HEP nur als Hilfskraft anerkannt.

Informationen über die Ausbildung zur/zum staatlich geprüfter Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger

Schulform: 3-jährige Fachschule


1. Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

1.1 Aufgaben

Die Heilerziehungspflegerin, der Heilerziehungspfleger haben die Aufgabe, die Förderung und Betreuung geistig und / oder körperlich behinderter Menschen, einschließlich der Pflege wahrzunehmen. Entsprechend der unterschiedlichen Behinderungsgrade der Menschen muß der Heilerziehungspfleger selbständig und verantwortungsbewußt vorgehen, um eine mögliche soziale Wiedereingliederung der Betreffenden in die Gesellschaft zu erreichen.

Der Einsatz kann im ambulanten Dienst, Beratungsstellen, Förderwerken, Heimen, Wohnstätten für Behinderte und Kliniken erfolgen.

1.2 Tätigkeitsmerkmale

Selbständige Betreuung und Pflege geistig- und / oder körperlich Behinderter
Förderung und Versorgung von Behinderten, einzeln oder in Gruppen
Anregung und Anleitung der Behinderten zur Entfaltung seiner Persönlichkeit und seiner Eingliederung in eine soziale Umwelt
Mitwirkung und Zusammenarbeit bei der Rehabilitation und Maßnahmen der Resozialisation
Gestaltung des Alltages, Feste und Feiern
Gesprächsführung
Durchführung von Zeichen, Mal- und plastischen Techniken zur Beschäftigung
Verwaltungsmäßige und organisatorische Arbeiten einschließlich der Dokumentationen

2. Die Ausbildung in der 3-jährigen Fachschule

Die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger baut auf dem Realschulabschluß und einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf und führt in 3 Jahren zum Berufsabschluß.

Die Ausbildung stellt hohe Anforderungen an Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und die Persönlichkeit. So müssen die Fähigkeiten Maßnahmen und Entscheidungen zu treffen, die Bereitschaft zu kooperativem Verhalten und zur Teamarbeit und dem Einfühlen in die Bedürfnisse behinderter Menschen bereits vorhanden sein. Geduld, Feingefühl, rasches und klares Erfassen und selbständiges Denken sind Voraussetzungen, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Die theoretische Ausbildung erfolgt in der Schule, Praktika in unterschiedlichen Fachbereichen werden durch die Schule begleitet.

Der Absolvent erhält nach bestandener staatlicher Abschlußprüfung die staatliche Anerkennung und darf somit die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" oder "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger" führen.

3. Rahmenstundentafel der Ausbildung (Thüringen)

Rahmenstundentafel für die Fachrichtung – Heilerziehungspflege


1. Pflichtunterricht

Lerngebiete
Gesamtstd.
zahl
davon prakt.
Unterricht

Allgemeiner Bereich

Deutsch/Kommunikation
160

Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
120

weitergeführte Fremdsprache
120

Mathematik
120

Fachrichtungsbezogener Grundlagenbereich

Pädagogik mit Heilerziehungslehre
240

Psychologie
200

Religionspädagogik
80

Anatomie/Physiologie
100

Spezielle Pathologie
100

Psychiatrie
100

Arzneimittellehre
40

Informatik
120

Fachrichtungsbezogener Anwendungsbereich

Praxis- und Methodenlehre
240
120

Spiel
120
60

Werken und Gestalten
120
120

Musikerziehung
120
60

Sport und Bewegungserziehung
140
60

Pflege von Behinderten
160
80

Hauswirtschaft
120
100

Kinder- und Jugendliteratur
60

Zur Verteilung auf die Fächer des theoretischen Unterrichts
120

Berufspraktische Ausbildung: 42 Wochen
1680

insgesamt
4380
600

2. Wahlunterricht

Fachrichtungsspezifische Kurse und Projekte
240

insgesamt
240


4. Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung sind:

Realschulabschluß oder ein gleichwertiger Bildungsabschluß und
eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer in einem für die Heilerziehungspflege förderlichen Beruf oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine einjährige einschlägige Tätigkeit.
Es muß eine mindestens 12-jährige schulische/berufliche Vorbildung nachgewiesen werden.
Voraussetzungen wie im Punkt 2 kurz beschrieben

lg sylvia mit martin im herzen

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Sylvia(49), Martin*1.11.89-+18.3.2006 ist ein Sternenkind, er hatte das Lenox-Gastraut -Syndrom, Osteoporose, eine Kehlkopfdeckelinstabilität, dadurch Hochdruckbeatmungspflichtig,obstruktives Schlafapnoesyndrom,war schwer geistig behindert und Duplikation von xQ 28
Martin lebt in unserem Herzen weiter
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Tomas
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BeitragVerfasst am: 15.10.2006, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Eure Antworten.

Smile

Ich wollte es einfach nur mal wissen. In einer Autowerkstatt muss ja auch ein KFZ Meister anwesend usw. Da dachte ich ist es Pflicht das ausgebildete Fachkräfte für behinderte Kinder in einem Intergartiven KiGa anwesend sein müssen.
Ansonsten wäre das Personal ja indentisch mit einem "normalen" KiGa. Das sollte es doch auch nicht sein oder?

LG
Thomas

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Nellie
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BeitragVerfasst am: 15.10.2006, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,

ich denke, Du meinst doch eher Heilpädagogen als HEP, oder? In einem heilpädagogischen Kindergraten würde ich Dir mit der WErkstatt-Theorie recht geben, aber ein I-Kindergarten heißt doch nur, dass gesunde und I-Kinder zusammen sind. Da muss nicht die Leitung eine passende Ausbildung haben, es muss nur gewährleistet sein, dass jemand die I-Kinder adäquat betreut. Das muss meiner Meinung nach auch nicht unbedingt jemand mit einer so gearteten Ausbildung sein, gerade wenn es nur um Hilfebedarf bei verschiedenen Tätigkeiten geht. Dann kann sicher auch gut ein Zivi, ein FSJler übernehmen, wenn z.B. vor allem Mobilität und Selbstversorgung ein Problem ist. Bei komplexeren Problemen, auch der Wahrnehmung und wenn es um Förderung geht, dann sicher ist jemand mit Ausbildung nötig.
ich finde, man kann das nicht so pauschal festlegen.

LG
Nellie

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Ira
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BeitragVerfasst am: 15.10.2006, 19:57    Titel: Heilerziehungspfleger im Kindergarten Antworten mit Zitat

Unsere Tochter besucht den Regelkindergarten und hat eine Heilerziehungspfleger als Integrationshelfer. Dies ist sozusagen "Service" des Trägers, andernorts nimmt man üblicherweise "Hausfrauen" oder Zivis. Die rechnen auch gleich mit der Kreisverwaltung ab und ich möchte nicht wissen, auf welchen Beträgen der Träger sitzenbleibt. Demnächst soll im Kindergarten eine Integrationsgruppe aufgemacht werden und ich bin gespannt, wie es dann aussieht. Zur Arbeit, die der Heilerziehungspfleger bei Lina leistet kann ich nur sagen, dass er sehr engagiert ist und sich auch in der Therapie (z. B. Arbeitsblätter der Frühförderung) mit Lina sehr viel Mühe gibt. Ich bin sehr froh, "geschultes" Personal dort zu haben und es hilft Lina sehr. Aber auch bei "normalen" Kindern hat er festgestellt, dass diese zum Teil Defizite z. B. mit dem Gleichgewicht haben. Mit dem Rest seiner Arbeitskraft ist er regulär im Kindergarten angestellt und übt mit diesen Kindern auch gezielt die Förderung des Gleichgewichtssinnes. Dass die Ausblidung zum Heilerziehungspfleger auf so hohem Niveau erfolgt, wusste ich bislang nicht. Alle Achtung!

Gruß

_________________
Ira mit Lina (2001, SWS, Hemiparese links, homonyme Hemianopsie links, Glaukom rechts, Feuermal rechte Gesichtshälfte, schielt, aber ein süßer kleiner Sonnenschein)
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