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Krankenkasse versendet Briefe - Vorsicht vor Regress!
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neue_Eva
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BeitragVerfasst am: 11.10.2006, 10:30    Titel: Krankenkasse versendet Briefe - Vorsicht vor Regress! Antworten mit Zitat

Vor ein paar Tagen holte ich wie üblich meine KG-Verordnung beim Arzt ab und merkte schon es war wieder eine schlechte Stimmung in der Luft. Und es kam wie es kommen mußte die Diskussion über eine mögliche Regressforderung an den Arzt bei "einer Verordnung außerhalb des Regelfalls" keimte wieder auf.

Von meiner Krankengymnastin erfuhr ich, dass die Krankenkassen momentan wieder Schreiben an die Ärzte versenden, in denen darauf hingewiesen wird, dass jeder Arzt doch noch mal sein "Verordnungsverhalten" überprüfen soll! Auch wird in diesem Schreiben auf "mögliche Regressforderungen" aufmerksam gemacht! Es geht also wieder die Angst um!

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Idealismus. Die Fähigkeit, die Menschen so zu sehen, wie sie sein könnten, wenn sie nicht so wären, wie sie sind.

Curt Goetz
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kachiya
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BeitragVerfasst am: 11.10.2006, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Eva,

ich dachte Verordnungen außerhalb des Regelfalls belasten das Budget des Arztes nicht? Die KG-Rezepte meines Sohnes laufen auch außerhalb des Regelfalls, ich hatte mich schon gewundert, warum der Kinderarzt anfängt rumzumaulen und dass wir ersteinmal pausieren sollten.

LG,

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Katja mit Sohn (*01/04, zart, klein und nicht so stark wie andere Kinder)
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neue_Eva
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BeitragVerfasst am: 11.10.2006, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ich dachte Verordnungen außerhalb des Regelfalls belasten das Budget des Arztes nicht?


So ist auch meine Information. Deshalb verstehe ich dieses ewige Hin und Her eigentlich nicht!

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Curt Goetz
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Petra 1966
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BeitragVerfasst am: 11.10.2006, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Also das finde ich unmöglich was die Krankenkassen sich wieder rausnehmen.
Sie sollten woanders mal sparen,als bei unseren Kindern.

Gruß Petra

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,Pasquale 16,Ann-Kathrin 9(Sprachentw.verz., orofaz. Dyskinesie ,geistig behindert entwicklungsverzögert.) ,Sarah-Madlene 7(Asthma)
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neue_Eva
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Beiträge: 1264

BeitragVerfasst am: 11.10.2006, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe ehrlich gesagt so langsam den Punkt erreicht, wo ich keine Lust mehr habe mich ständig rechtfertigen zu müssen für die Therapie, die ich dringend benötige um alles wie bisher geregelt zu bekommen.
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Curt Goetz
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birgith
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BeitragVerfasst am: 11.10.2006, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
das wird ja immer lustiger!
Mich würde mal interessieren, um welche Krankenkasse und/ oder um welches Bundesland es sich handelt?
Ich habe häufig die Erfahrung gemacht, daß es einen Sonderfall gibt und (schlechte Dinge sprechen sich ja schlechter herum) alle wieder Sorgen haben. Schaut man genauer hin, ist alles halb so schlimm.
Ich werde unseren Arzt bitten, wenn ich die nächste Verordnung abhole und es Ärger geben sollte, einen solchen Brief zu zeigen!
Dinge gibt`s!
Schönen Abend noch!
Birgith
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Helmut
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BeitragVerfasst am: 11.10.2006, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Eva,

das mit dem Regress betrifft NUR den Arzt...unseren auch. Dessen Verordnungen werden von der KK nachträglich geprüft. Das tut die KK, obwohl sie mir gegenüber großzügig auf eine Prüfung der letzten KGverordnungen verzichtet hat. Wenn festgestellt wird das Er was zu unrecht verordnet hat, muß er dafür zahlen, bzw. der KK die Kosten erstatten. Da behinderte Patienten nicht zum Regelfall gehören, dürfte es deswegen keine Probleme geben. Ich werde mit der nächsten KGVerordnung auf jeden fall zur KK gehen, und sie genehmigen lassen. Sollte die KK drauf verzichten, werde ich darum bitten mir entweder den Verzicht auf weitere Prüfung der Verordnung schriftlich zu geben, oder es zu unterlaasen, dem Arzt später unerlaubte Verordnungen zu unterstellen. Dem Patienten Großzügigkeit zu heucheln, eine Genehmigung zu verzichten, und dem Arzt dann doppelt arbeit machen, ist wohl eher Wegelagerei, als angemessenes Verhalten einer KK.

Smile Helmut

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Vater von Sonja, 22.J. alt, nach einer schweren Erkrankung im Alter von 2 Wochen aber auf dem Stand von 9 - 15 Monaten. ICP, HC, Epi. gehörlos, kaum Verständigung. Schwerstmehrfachbehindert.
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Manuela L.
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BeitragVerfasst am: 12.10.2006, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

bei uns trifft es auch gerade zu. Wir brauchen ein neues KG-Rezept, aber unsere KiÄrztin weigert sich, ein neues auszustellen. Unser Sohn bekommt seit 5 1/2 Jahren regelmäßig KG und ist ebenfalls außerhalb des Regelfalls. Wir sollen jetzt 3 Monate pausieren und bekommen dann eine Neuverordnung. Mit Ergo ist es auch so gelaufen. Da ist die Pause gerade vorbei. Auf Ergo konnten wir verzichten, aber bei KG können wir uns eigentlich eine Pause nicht leisten.

Ich weiß nicht, ob es unbedingt was mit der Genehmigung der KK zu tun hat. Unsere Rezepte brauchte ich nicht von der KK genehmigen lassen. Ich glaube, dass hat eher was mit dem Budget der Ärzte zu tun. Ich werde mich jetzt erstmal an unseren Orthopäden wenden, ob er uns ein Rezept ausstellen kann.

LG
Manuela

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Manuela, Michael, Sven (02/91) und Marc (12/93) Herzfehler, Schlaganfall, spastische Hemiparese li
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Katrin244
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BeitragVerfasst am: 13.10.2006, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
wie läuft das mit der Verordnung ausserhalb des Regelfalles bei Kindern, denn da bekomme ich so widersprüchliche Aussagen das es mehr verwirrt als es nützt.
Bisher haben sich Orthopäde und Hausarzt mit Verordnungen abgewechselt ohne Probleme.....wer weiss was bei der nächsten Verordnung passiert, wenn es jetzt wieder diese "netten" Schreiben gibt.

Gruss
Katrin

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Kind *2002 KISS Syndrom, Muskelbiopsieergebnis 2008: mitochondriale zytopathie/myopathie
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Rita2
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BeitragVerfasst am: 13.10.2006, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Tip zu der 3 Monatspause.
Wenn man nur einmal die Woche KG bekommt. Den Arzt einfach ein Rezept mit 2 pro Woche ausstellen lassen. Der Therapeut rechnet auch 2 mal pro Woche ab, man macht aber nur einmal. Somit hat man nach dem letzten Abrechnen (bei einem 10er Rezept) noch 5 Termine übrig. Die kann man dann einmal pro Woche weitermachen. Dann geht man 3 Wochen in Urlaub und dann macht man 5 Wochen Therapie ohne Rezept einmal pro Woche und bringt dann dem Therapeuten wieder ein Rezept mit 10 mal und wieder 2 mal pro Woche. So hat man eine Zwangspause von 3 Monaten für eine Neuverordnung ohne wirlich Pause gemacht zu haben.

Liebe Grüße
Rita

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Rita mit Sohn *Dezember 1995, ohne Diagnose,
cerebrale Koordinations- und Tonusregulationsstörung mit Zehenspitzengang, kognitive und sprachliche Entwicklungsstörung, süßer Bengel
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