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Evelyn - Reha-Team der Arbeitsagentur
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Moni2006
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Anmeldedatum: 26.02.2006
Beiträge: 1587
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: 09.10.2006, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Evelyn

Herzlich Willkommen beck hier im Forum. Es freut mich sehr, dass du uns mit Rat und Tat zur Seite stehst Wink Bestimmt erhältst du hier auch eine Nützliche Tipps die vllt in deine Arbeit mit einfließen werden.

Viele Grüße

Moni
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Ulli+Liv
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Anmeldedatum: 21.06.2006
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 15.12.2006, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

@ Doreen
Ich habe ja auch tagtäglich mit den Probleme der Rehabilitanden zu tun.
Wir haben hier die Aussage bekommen von einer Afa, dass genug Geld da ist und somit "Geld keine Rolle spielt".
Nur fällt in unserer Arbeit auf, dass es AfAs gibt, die doch wahrhaftig behaupten, sie hätten keine Rehabilitanden! (Ich sag da nur, große Stadt mit L! Rolling Eyes )
Und DAS finde ich für die Betroffenen echt hart.

(Mit Kommentaren wie: "Von uns bekommen Sie nur 3 Reha-Fälle und niemals mehr!" können wir schon leben. Soweit ist es schon.)

Aber ich will auch mal eine Lanze für die Rehaberater brechen!
Wir haben ja einen echt tollen hier.
Es steht und fällt eben (leider) mit dem Engagement des Leiters.

Liebe Grüße

Ulli
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tabea
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Anmeldedatum: 26.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.03.2007, 14:51    Titel: ich bins gleich nochmal Antworten mit Zitat

Hallo Evelyn,

wegen meinem Sohn(19) habe ich auch noch eine kurze Frage. Ab September diesem Jahres wurde vom Arbeitsamt eine Reha-Ausbildung in Aussicht gestellt. Zur Zeit macht er ein Berufsorientierungsjahr bei der ABA.
Wäre es nicht schon an der Zeit ihn für eine Maßnahme anzumelden. Ich warte jetzt schon seit dem 28.01.07 auf einen Termin mit der Reha-Beraterin.
Ich habe nur Angst, dass es später heißt es gibt nicht genügend Fördergelder. Gibt es hier Anmeldefristen?

Liebe Grüße
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EvelynB
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Anmeldedatum: 06.09.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 29.03.2007, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tabea,

alle Reha-Leistungen für Rehabilitanden sind sogenannte "Pflichtleistungen". Das heißt, wenn einmal festgestellt wurde, dass Dein Sohn diese besonderen Hilfen braucht und er für die jeweilige Maßnahme auch geeignet ist, hat er einen Rechtsanspruch darauf. Eine Ablehnung wegen fehlender Fördergelder ist daher nicht möglich Smile Die Eignung hängt natürlich von der Entwicklung Deines Sohnes im Lehrgang ab.

Anmeldefristen für Reha-Ausbildungen gibt es nicht. Die Anmeldung geschieht durch das Reha-Team der Arbeitsagentur, also durch die Reha-Beraterin. Zu irgendeinem Zeitpunkt sind dann aber meist alle Plätze besetzt und es gibt eine Warteliste. Oder die Beraterin schaut sich für Deinen Sohn nach einer gleichartigen Maßnahme in einer anderen Einrichtung um.

Eine Wartezeit von acht Wochen finde ich (als Mutter) auch lang. Zu diesem Zeitpunkt (Ende März), würde ich Dir doch empfehlen, über das Service-Center noch einmal nachzufragen bzw. um Rückruf durch die Beraterin oder den Teamleiter zu bitten.

Viele Grüße
Evelyn PC
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tabea
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Anmeldedatum: 26.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.04.2007, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Evelyn,

erstmal vielen Dank für deine Antwort. Heute hatten wir auch endlich einen Termin bei der Reha-Beraterin. Vorrangig hatte sich mein Sohn für eine Ausbildung zum Autofachwerker entschieden (macht gerade ein Praktikum)
Sollte er den noch folgenden Eigungstest bestehen, darf es seine Ausbildung bei seinem bisherigen Bildungsträger ganz in der Nähe machen. (Ich hoffe es so, doch seine Feinmotorik ist eingeschränkt und in Mathematik beherscht er minimal die Grundrechenarten.)
Als Alternative gab es für ca. 5 andere Berufe nur bei einem Bildungsträger der ca. 70 Kilometer entfernt liegt, wo tägliche Anreise ohne Internat vorausgesetzt wird. Eigentlich hatte ich einen anderen Bildungsträger(Waiblingen-fast ähnliche Strecke) ausgesucht, wo er allerdings überhaupt nicht angemeldet werden darf. Ist es tatsächlich so, dass einem Azubi bis über 3 Stunden Fahrzeit täglich zugemutet werden darf, und man nur bei festgelegten Bildungsträgern seine Ausbildung machen kann.? Denn jetzt ist es eigentlich so, dass er von den wenigen Angeboten eventuell nur für zwei Berufe geeignet ist. Ich hoffe nur, dass es diesen Eigungstest besteht, denn als weitere Aussicht hat sie nur noch eine Verlängerung auf 18 Monate seiner bisherigen Maßnahme in Aussicht gestellt. Es gab noch drei weitere Berufe die eventuell in Frage gekommen wären(Werker-Ausbildung-Waiblingen) die aber wohl egal ob Eignung oder nicht, nicht vom Arbeitsamt finanziert werden, obwohl die Entfernung fast dieselbe ist. Ist dies wirklich der Fall? Ich kann zwar verstehen, dass man in der heutigen Zeit sparsam und verantwortungsvoll mit dem Geld umgehen muß, aber wie aufnahmefähig wird ein eh schon lernbehinderter Jugendlicher sein, wenn er noch zusätzlich 3 Stunden Fahrzeit hat.
Freue mich schon sehr auf deine Antwort. Tabea
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EvelynB
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Beiträge: 16
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BeitragVerfasst am: 12.04.2007, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tabea,

in Waiblingen befindet sich das Berufsbildungswerk Waiblingen. Du hast bestimmt schon auf der Internetseite nachgesehen. Einen Platz im BBW bezahlt die Arbeitsagentur nur dann, wenn die besonderen Hilfen einer solchen Einrichtung aufgrund der Behinderung notwendig sind. Dies kann zum Beispiel bei einer Körperbehinderung der Fall sein oder dann, wenn ein besonders großer sozialpädagogischer Förderbedarf besteht. Ausbildungen im BBW sind aufgrund des hohen Personalaufwands wirklich sehr teuer. Die Beraterin muss ihre Entscheidung für diese Maßnahme anhand der vorliegenden Gutachten begründen können. Sonst darf sie die Jugendlichen nicht im BBW anmelden.
Offenbar geht die Beraterin davon aus, dass Dein Sohn, wenn er den Eignungstest besteht, wohl für eine der angestrebten Ausbildungen geeignet ist, aber die Hilfen des BBW nicht braucht. Deshalb hat sie für ihn eine Maßnahme bei einem anderen Bildungsträger angedacht. Ich drücke ihm fest die Daumen, dass es bei Euch in der Nähe klappt. Falls nicht, müsstest Du nochmal mit der Beraterin sprechen, ob es nicht doch im BBW geht, zum Beispiel aus Gründen der Verselbständigung. Wenn sich gar nichts machen läßt, könntet Ihr überlegen, ob sich Dein Sohn unter der Woche ein Zimmer am Ausbildungsort nimmt. Dann besteht die Möglichkeit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld zu beantragen. Diese Leistungen sind allerdings vom Einkommen der Eltern abhängig.
Wenn Du weitere Fragen hast, melde Dich. Du kannst mir auch gern eine PN mit Deiner Telefon-Nummer schicken. Dann rufe ich Dich zurück.

Viele Grüße
Evelyn PC
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tabea
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Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.04.2007, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für deine Antwort. Ich habe dir eine PN geschickt und hoffe sie ist angekommen, weil irgenwie kriege ich es nicht hin zu überprüfen ob sie wirklich gesendet wurde.
Melde mich gleich nach dem Test wieder. Bis bald
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ehemalige Userin
Gast





BeitragVerfasst am: 21.02.2008, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Evelyn, bist du auch für erwachsene Rehabilitanden zuständig? Bei mir steht demnächst ne berufliche Reha an aus gesundheitlichen Gründen und ich hab noch so einige Fragen.
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Katrinmurmel
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Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 03.04.2009, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Evelyn,

stehst du dem Forum noch zur Verfügung? Ich habe eine Frage zu deinem Fachgebiet. Bevor ich los lege, wollte ich auf Nummer sicher gehen. Denn ein besonderes Kind zu haben und berufstätig zu sein, bedeutet effektive Zeiteinteilung. Wink

LG Katrin

_________________
Katrin (66) Stephan (90) Cohen-Sydrom, seit August 09 in einem Wohnheim an der WfbM, Januar 2009 Eltern-Selbsthilfegruppe gegründet,


Unsere Vorstellung
http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic56596.html
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JohnAlec
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Beiträge: 637

BeitragVerfasst am: 03.05.2009, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Evelyn, dürfte ich mich mit ner Frage, mich selbst betreffend bzw. meine berufl. Reha, an dich wenden?
_________________
LG T.

mit J, A und L Smile
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