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Was soll auf dem Windelrezept stehen?
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AstridNed
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Beiträge: 377
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BeitragVerfasst am: 14.11.2011, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tina,

wie du schon lesen kannst muß dein Phillip das dritte Lebensjahr vollendet haben und du brauchst eine Dauerverordnung deines Kinderarztes über Umfang der Inkontinenz und Bedarf an Hilfsmittel (jeden Tag, jede Nacht? Wieviele Windeln? Welche Größe?) Möglichst ausführlich. Dir muß halt ein Arzt das Rezept ausstellen.

Hallo Karola,

ich hatte von der TK eine Liste mit Vertragspartnern bekommen, einige angerufen und mir Pröbchen schicken lassen, da waren auch Höschenwindeln zum hochziehen dabei. Nur bei Pampers sagen die Anbieter muß ich draufzahlen.

grüßle Astrid

_________________
Astrid, Bj 74, Anosmie, Mama von
Fynn 12/07: partielle Trisomie 9q32... Fehlbildungssyndrom- operierte Frontalnahtsynostose, globale Entwicklungsverzögerung - GdB60 Mz H, PS1
Luan 04/10 nur zeitweise Neurodermitis
Leander 04/12 Nesthaken
C1 (w/98) und C2 (m/99) aus erster Ehe d.Mannes
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MichaelaDEL
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BeitragVerfasst am: 21.12.2011, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Wollte kurz berichten, dass auf unserem Rezept (für Quartal IV/2011 und I/2012)nur stand, dass es sich um einen "Inkontinenzartikel" handelt und die Verordnung "aufgrund Entwicklungsstörungen" ausgestellt wurde. Das war alles. Die Bewilligung von der KK erfolgte innerhalb von 3 Tagen. Scheint also wirklich sehr unterschiedlich zu sein, was die KKs wollen.

Wir erhalten nun jeden Monat einen Karton Windeln bis vorerst März 2012, dann werden wir wg. eines neuen Rezeptes erinnert. Dauerverodnung heißt bei uns Quartalsweise. Unsere KK arbeitet auch nur mit bestimmten Sanihäusern zusammen.

_________________
Michaela mit Arndt-Rune, *14.11.2008, Frühchen der 30. SSW, fetale intracerebral Blutung IV. Grades links,
Hydrocephalus internus, infantile Zerebralparese, Strabismus rechts,
MAPCA, kombinierte Entwicklungsstörung
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Mario79
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BeitragVerfasst am: 08.03.2012, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe gerade ein schönes Muster gefunden, auf dem man gut sehen kann, was auf einem Rezept so alles draufstehen muss:

Infos zur Rezeptabrechnung - Was gehört auf ein Windelrezept

Da stehen auch noch ein paar weitere Informationen zum Thema.

Übrigens wäre es doch mal ganz interessant, die jeweiligen Vertragspartner der verschiedenen Kassen zu sammeln. Zwar bekommt man ja immer eine Liste mit den jeweiligen Vertragspartnern, aber da stehen ja oft ganz viele drauf. Gerade für Kinder sind ja viele da gar nicht geeignet, weil die keine kleinen Windeln haben. So könnte man vielleicht auch die jeweiligen Erfahrungen sammeln. [/url]

_________________
Es ist das Besondere, was das Leben erst richtig interessant macht.
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Sandra_mit_Rasselbande
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BeitragVerfasst am: 09.03.2012, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wir sind jetzt bei Hartmann, die schicken und Proben, passen die Windeln nicht, liefern sie uns "unsere" Pampers (wenn auf dem Rezept vermerkt) in gewünschter Ausführung OHNE Aufzahlung.

Ich bin gespannt.

_________________
Kind 1 m, 6 Jahre, massive Sprachentwicklungsverzögerung auf m. Ebenen, Atypischer Autismus, PS1, GdB 70%, H+B

Kind 2, m, 5 Jahre, massiv Sprachentwicklungsverzögert auf mehreren Ebenen, ADhS, Asperger, PS1, GdB 60%, H+B (im Widerspruch)

Kind 3, w, 3 Jahre sprachverzögert

Baby bald 1 Wink
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xSandyx
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BeitragVerfasst am: 09.03.2012, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Mama Ursula hat folgendes geschrieben:
Hallo Sara!

Warum verweigert der KiA denn die Verordnung??? Shocked

Hast Du ein SPZ oder auch einen kooperativen Hausarzt? Die können Windeln wegen bestehender Inkontinenz bei Diagn.: ??? auch verordnen Wink

Grüßle
Ursula


hallo, mein KiA von meiner jüngsten tochter, verweigert immer noch das rezept. sie hat zwar keine ps auch keinen SBA, aber ein gutachten (gültig 1 jahr, vom jpd für den kiga wg i-platz) und damals schon die diagnose entw.verz. vom KiA. zwar hat sie inzwischen durch den kiga fortschritte gemacht, aber ist trotzdem noch ein wenig gegenüber anderen 3 jährigen zurück.
nun ist sie ja über 3, und macht auch noch keine anstalten aufs klo zu gehen, ggf merkt es nicht, wenn sie muss, sagt somit auch nicht bescheid windel voll o.ä.
er behauptet ja auch immer noch, dieses gehe auf sein budget, windeln gebe es erst ab 4 mit vergewissheit, da es ja überlicherweise noch kiddies mit 3 gibt, die windeln tragen.
meine frage, was kann ich dagegegen tun, oder an wen mich wenden?
oder ansonsten den KiA wechseln, und dort nachfragenbzw ausstellen lassen?

_________________
__________
Guten Tag

1. Kind: w/gesund 04/97
2. Kind: m/frühkindlicher Autismus 11/05
3. Kind: w/ (noch)gesund 11/08 (aber so wie es nun ausschaut stand 2010, motorr. entwicklungsverzögerung/entwicklungsstörung,Sprachverzögerung)
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MamaCaro
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BeitragVerfasst am: 09.03.2012, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wir haben uns mit dem SPZ, unserem Arzt und der KK zusammengesetzt und dabei raus kam, dass es Windeln erst ab dem 5. Geburtstag auf Rezept gibt, da es durchaus wahrscheinlich ist, dass auch gesunde Kinder bis fünf Jahre noch nicht dauerhaft trocken sind. Mit drei hätte mir weder unser Arzt noch die KK die Windeln genehmigt. Es gibt dazu einige Ausnahmeregeln, z. B. bei dauerhafter Inkontinenz oder Bettlägrigkeit, am besten bei der Krankenkasse nachfragen. Unser Arzt sagte auch immer, er könne kein Rezept ausstellen (sein Computer hätte das Rezept nicht freigegeben, also stimmt was damit nicht), bis wir eben rausfanden, das die TK eben vor dem 5. Geburtstag keine Windeln bezahlt. Eine Klingelhose hätten sie bezahlt, nicht aber Windeln. Da die normal käuflichen Windeln zu nass und die Inkontinenzwindeln zu teuer waren, haben wir uns mit Inkontinenzeinlagen plus normale Windel über ein Jahr beholfen, jetzt bekommen wir monatlich auf eine Dauerverordnung Windeln zugeschickt (Simon wurde im Januar fünf).

Vielleicht ist es ja bei Euch was ähnliches?

LG
Caro

_________________
Leben ist nicht das, was wir erwarten, Leben ist das, was passiert.
***********************************
Caro (1977) mit Göttergatten (1972), Adoptivsohn Simon (2007, HFA, Schlafstörung) und Pflegetochter (2010, Z.n. Alkohol- und Nikotinentzug, bis jetzt keine Entwicklungsstörungen)
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xSandyx
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Beiträge: 447
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BeitragVerfasst am: 09.03.2012, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

hmms, keine ahnung, bin ja bei der aok. da weiss ich nicht, wie da die richtlinien sind, wer bei welcher krankheit oder behinderung windeln bekommt.
es ist bei meiner tochter ja "nur" entwicklungsverzögert.
für meinen sohn, heute 6, hat er damals, als er 4,5 jahr alt war, mir ohne probs die dauerverordnung ausgehändigt. macht es heute eigentlich auch noch, nur habe ich in letzter zeit immer so ein komisches gefühl, wenn ich alle 3 monate wieder zum rezept abholen hin muss.
ich weiss nicht ob er es auch getan hätte, wenn mein sohn nen jahr jünger gewesen wäre, aber zu dem zeitpunkt wusste ich das mit den windeln auf rezept ja noch nicht. habs auch erst durch dieses forum erfahren. Rolling Eyes

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Guten Tag

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ChristofNicole
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BeitragVerfasst am: 12.03.2012, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

@MamaCaro:

Auf der verlinkten Seite von Mario79 steht wie die Altersgrenzenregeln sind (heutiger Stand):

"Ab dem vollendeten 3. Lebensjahr sind Hilfsmittel wie Windeln oder Inkontinenzeinlagen bei Bettnässen (Enuresis) und Hosennässen erstattungsfähig. Nässt das Kind ausschließlich in der Nacht ein gilt in den meisten Fällen das vollendete 5. Lebensjahr als Maßgabe, da das Bettnässen erst ab diesem Alter als behandlungsbedürftige Erkrankung gilt."

Für unsren Sohn habe ich daher Hoffnungen, dass wir Windeln bekommen. Wir sind auch bei der TK und beantragen diese Woche die Windelversorgung. Es ist auf jeden Fall so, dass die TK nur mit Vertragspartnern zusammenarbeitet, die ich dann abtelefonieren muss. Ob wir auf die gewünschten Pampers Zuzahlung leisten müssen, wird sich rausstellen. Ich werde weiter berichten Smile

_________________
Pablo *04/08, sehr freundlicher Knopf mit besonderem Zauber. Komplexes Fehlbildungssyndrom (Mittelliniendefekt): Hirnfehlbildung, Fallotsche Tetralogie Z.n. Korrektur, linksseitige LKG-Spalte Z.n. Korrektur, Hypotonus, Schwerhörigkeit, Gelenk- und Wirbelfehlbildungen, keine Kontrolle der Extremitäten und der Kopfhaltung, PEG-Ernährung
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Petra146
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BeitragVerfasst am: 12.03.2012, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

würde mich gerne mal einklinken:

wir bekamen seit Ende 2010 die Windeln BabyDry Gr5 von Pampers ohne wenn und aber und ohne Zuzahlung (wir haben wirklich alle Sorten von Windeln auf dem Markt durch aber sind bei den Pampers hängen geblieben, auch weil unser Zwerg dabei keine Pusteln oder Ausschlag bekommt. Rolling Eyes ..)

Jetzt hat die KK den Lieferanten gewechselt und mir auch noch per Telefon bestätigt, dass es billiger würde Exclamation - kommt heute der Anruf, dass wir jetzt EUR 0,18 pro Windel zuzahlen sollen - HALLO geht's noch Evil or Very Mad ?

Jetzt die Frage: es sind ja Klebewindeln; sind die zuzahlungsfrei? oder müssen wir jetzt echt zuzahlen? Es liegt auch ein Attest wegen der Pusteln und dem Ausschlag bei der KK..

LG
Petra

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Petra m. Mann + Maus *2008: ehem. Frühchen SSW24, 670g, 27cms, HC, ICH lll-lV°rechts, Hakim-Ventil VP-Shunt, 06/10 3.+4. Ventrikel microchirurg. gefenstert, 02/11 KIGA-Kind!, 08/11 ENDLICH Mama+Papa - immer fröhlich, neugierig, UNSER WONNEPROPPEN

NICHT HINFALLEN UND LIEGENBLEIBEN, SONDERN WIEDER AUFSTEHEN UND WEITERKÄMPFEN!!!
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Inken0411
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BeitragVerfasst am: 30.03.2012, 10:02    Titel: Verstehe ich euch richtig... Antworten mit Zitat

das wenn unsere kleine im Mai 3 wird wir auch anspruch auf windln haben? denn bisher hat sie schon pflegestufe 1 und der antrag auf erhöhung läuft gerade...
Question Question Question

_________________
Katharina 04/2005 ADS und Sarah-Maria 05/2009, generalisierte Epilepsie mit tonisch-klonischen Anfällen,asymetrische Kleinhirnhypoplasie, Balkenhypoplasie, Seitenventrikelerweiterung, Schwerhörig und Sehfehler, entwicklungsretatierd, angeborener fehlender Kau und Schluckrefelx, Myoklonien, fehlende Lautsprache und Gastrotub versorgt. PS 2 anerkannt
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