Verfasst am: 11.02.2005, 20:35 Titel: Buchstaben/Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Hallo zusammen,
anbei die Bedeutung der Buchstaben/Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (von Userin Lisa bereits in einem anderen Beitrag in dieser Rubrik vorgestellt):
• G = Die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist
erheblich eingeschränkt
Dies liegt vor, wenn infolge einer Einschränkung des Gehvermögens oder einer vergleichbaren inneren Erkrankung der Betroffene nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß bewältigt werden. Als Maßstab wird eine Strecke von zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt werden kann, angenommen.
• aG = außergewöhnlich gehbehindert
Dieses Merkzeichen bekommen Personen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Dazu gehören z.B. Querschnittsgelähmte und Patienten, die diesem Personenkreis gleichzustellen sind, z.B. bei schweren Herzkrankheiten oder bei einer stark eingeschränkten Lungenfunktion.
• B = Die ständige Begleitung bei der Benutzung von
öffentlichen Verkehrsmitteln ist notwendig
• RF = Rundfunkgebührenbefreiung und
Telefongebührenermäßigung
Voraussetzung für dieses Merkzeichen ist ein GdB von mindestens 80 und ein körperliches Leiden, das den Betroffenen allgemein von öffentlichen Zusammenkünften ausschließt. Dies ist der Fall, wenn durch die Behinderung öffentliche Veranstaltungen eine unzumutbare Belastung für den Betroffenen oder für die Umgebung sind und dies so für den Menschen einen Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben bedeutet.
• H = hilflos
Dieses Merkzeichen bekommen Personen, die aufgrund der Behinderung täglich für eine Reihe von regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz fremder Hilfe bedürfen. Diese Hilfsbedürftigkeit muss länger als sechs Monate vorliegen.
• Bl = blind/sehbehindert
• Gl = gehörlos
Lieben Gruß,
Sabine _________________ Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
REHAkids - Das Forum für besondere Kinder
Zuletzt bearbeitet von Sabine am 28.06.2007, 13:42, insgesamt einmal bearbeitet
hallo,
wir haben nach widerspruch 80% G, B und kein ein H bekommen.
Begründung für fehlendes H:
... stets ist nur der Teil der Hilfsbedürftigkeit zu berücksichtigen, der wegen der Behinderung den Umfang der Hilfsbedürftigkeit eines gesunden gleichaltriegen Kindes überschreitet. Der Umfang der wegen Behinderungen zusätzlichen Hilfeleistungen muß erheblich sein.
meine frage:
ist das richtig so? ich dachte, man geht immer! davon aus, was ein erwachsener mit der krankeit für einschrenkungen hat.
???
ich bin mir sicher, die herrschaften entnehmen ihr wissen aus dem pflegegutachten zur 2. pflegestufe.
wir haben die pflegestufe nur aufgrund der vielen therapien bekommen, nicht aber wegen der mehrpflege zu hause. da besteht kein erhöhter bedarf gegenüber einem gesunden kind in form von zeit.
ABER nicht in FORM von HILFE!!!!!! mein kleiner kann sich nicht ohne hilfe anziehen .... ist ja auch klar das es nicht mit einer Hemiparese geht (halbseitenlähmung)
dies ist doch klar, dass wenn ich helfe alles schneller geht ... .
wie seht ihr das? die pflegebegutachtung begutachtet meines wissens nicht ob die bedürftigkeit eines H´s vorliegt, oder?
danke
claudia _________________ paul (2005) mit hydrozephalus internus, platt-, senk- und spitzfuß, hüftdysplasie, entwicklungsverzögert, sprachverzögert, hemiparetische diplegie.
Zu uns sagte der zuständige Arzt vom Versorgungsamt, dass Kinder grundsätzlich das H ab einem gewissen Grad der Behinderung bekommen. Sie sind ja immer hilflos.
Ansonsten ist Dein Argument wirklich durchschlagend, dass Euer Sohn als Erwachsener mit diesem Krankheitsbild jawohl auch Begleitung bräuchte.
Ich würde auf J E D E N Fall hier nochmal durchs Forum lesen, was zu den Themen der Einstufung geschrieben wurde und dann einen Widerspruch formulieren!!!
LG
Beatrice _________________ Beatrice (´75) mit Jona (06/03 - Fragiles-X-Syndrom)
Verfasst am: 16.09.2011, 09:36 Titel: Merkzeichen B - Rückfahrt?
Hallo!
Wir haben für unseren Sohn einen SBA beantragt. Nun habe ich mal eine Frage zu dem Merkzeichen B. Ich habe in verschiedenen Foren gelesen, daß die Begleitperson nur in Begleitung des Kindes kostenfrei mitfahren darf. Wenn ich aber meinen Sohn mit dem Bus zu Schule bringe, kann ich ihn für die Rückfahrt nach Hause schlecht wieder mitnehmen. Wenn ich also für die alleinige Fahrt dann zahlen muß, bringt mir das Merkzeichen B doch gar nichts.
Wie funktioniert das also?
LG...
Kathrin _________________ Kathrin (*80, eigentlich gesund), Karl (*54, Schwabe), Finn (*05, Asperger Syndrom mit ADS) und Fiona (*07, Zicke)
Hab heut den Bescheid dafür bekommen, das aG bewilligt wird. Bis 2017.
Nun steht, wir sollen den SBA ans Sozialamt zur Änderung schicken.
Was ist in der Zwischenzeit, wenn ich den brauch? Gibts da einen vorübergehenden?
Und dann muss ich den ja auch noch an de Verkehrsbehörde schicken, wg Ausnahmegenehmigung.
Und muss bei Kleinkindern auch ein Foto drauf? Wie soll ich n Foto von der Kleinen hinkriegen? Muss ja bestimmt n Passbild sein, oder?
LG _________________ Melli(11/80, Mann(10/77), Stella(10/06) gesund und Klara (05/10) Hirnschäden durch O2-Mangel während d. Geburt, motorisch entwicklungsvrzögert, Krampfanfälle (z.Zt. keine ); Jan 2012: Klara geht in den Kindergarten
Wenn ich aber meinen Sohn mit dem Bus zu Schule bringe, kann ich ihn für die Rückfahrt nach Hause schlecht wieder mitnehmen. Wenn ich also für die alleinige Fahrt dann zahlen muß, bringt mir das Merkzeichen B doch gar nichts.
Wie funktioniert das also?
Das würde mich auch brennend interessieren! Hat hier vielleicht jemand eine Antwort parat? Bin leider beim Googlen nicht fündig geworden ...
LG Danni _________________ DanniB mit
E. (1998) gesund
Doro (1999) Hypomelanosis Ito mit tiefgreifender Entwicklungsstörung, Epilepsie (bisher ohne Anfälle), Skoliose, Intelligenzminderung
Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, ist mit dem Lichtbild des Ausweisinhabers in der Größe eines Paßbildes zu versehen.
Beim blauen Parkausweis reicht ein Foto in der Größe eines Passbildes, auf dem das Gesicht erkennbar ist.
melli1511 hat folgendes geschrieben:
Nun steht, wir sollen den SBA ans Sozialamt zur Änderung schicken. Was ist in der Zwischenzeit, wenn ich den brauch? Gibts da einen vorübergehenden?
So etwas ist leider nicht vorgesehen. Entweder du lässt die Änderung selbst vor Ort vornehmen oder du beantragst die Neuaustellung des SBA
melli1511 hat folgendes geschrieben:
Und dann muss ich den ja auch noch an de Verkehrsbehörde schicken, wg Ausnahmegenehmigung.
Dafür reicht eigentlich die Kopie des Bescheides. Den Ausweis direkt wollte hier niemand sehen.
- die Antwort lautet schlich und einfach, daß ihr, wenn euer Kind nicht dabei ist, zahlen müßt.
@Kathrin:
Zitat:
bringt mir das Merkzeichen B doch gar nichts
Ob es dir etwas bringt, ist auch nicht der Punkt bei diesem Merkzeichen, dem Inhaber des Ausweises soll es was bringen. Meiner Mutter hat es früher auch nicht soviel gebracht (außer bei Eintrittspreisen ). Aber ich selbst habe schon einiges an Kosten für Begleitung im ÖPNV gespart. Und wenn ihr heute z.B. zusammen mit dem Zug verreist, dann spart ihr deine Fahrkarte - ist das nichts?
kommt ja nun im Einzelfall drauf an. Bringen soll das B natürlich der Begleitperson nix, aber warum sollte die Begleitperson denn aus einer sonst nicht notwendigen Begleitung Kosten haben? Aus Gründen der Praktikabilität gehören "Leerfahrten" nunmal auch zur Begleitung dazu. Wie soll denn die Begleitperson sonst dorthin gelangen, von wo aus begleitet werden muß?
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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