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Im Behindertenausweis nur 30% - Widerspruch einlegen ?
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Kathleen
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BeitragVerfasst am: 11.02.2005, 14:06    Titel: Im Behindertenausweis nur 30% - Widerspruch einlegen ? Antworten mit Zitat

Hallo, ihr könnt mir sicher weiterhelfen (wie schon so oft!)
Wir haben den Bescheid über den Behindertenausweis bekommen. Anakin hat "nur" 30% bekommen. Also nix. Unsere Ärztin in Münster meint aber ihm stehen mind. 80% und aG zu. Sie macht aber nur die Blutkontrollen, Diagnostik ect. Im SPZ habe ich unseren dort behandelnden Arzt darauf angesprochen und er will erst wenn Ani 1 Jahr alt ist, ein entsprechendes Schreiben machen, damit wir dann 60% bekommen und aG. Warum diese Unterschiede ??? Eine Hemiparese ist doch eine Hemiparese, oder? Was passiert wenn wir jetzt keinen Einspruch einlegen? Beantragen wir den Ausweis dann im Mai nochmal neu ? Oder gilt der dann bis 2009 und erst danach ist eine Änderung möglich (hoffe ich doch nicht!).
Rolling Eyes
Vielen Dank schon Mal.
Kathleen

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Mama von A. 05/04, ICP nach Mediainfarkt links, Hemiparese rechts und J. 5/07
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Nellie
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BeitragVerfasst am: 11.02.2005, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

zu aG kann ich Dir nur sagen, dass unsere Sozialarbeiterin gesagt hat, dass man das erst ab 3 Jahre kriegen kann. Denn erst dann ist der Unterschied zu gesunden Kindern groß genug. Vorher müssen auch gesunden Kinder vom Auto in nen Kidnerwagen und dann weiter.

Das hängt davon ab, wieviel Mehraufwand Ihr habt im gegensatz zu einem Gleichaltrigen.

LG
nellie

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Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus
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anke
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BeitragVerfasst am: 11.02.2005, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kathleen,

wichtig sind schon die Berichte vom KiArzt o.ä.. Warum wollen sie dir erst mit 1 Jahr diese Sachen bescheinigen?

Würde Widerspruch einlegen- Du brauchst aber Unterstützung von einem Arzt- wahrscheinlich?!

@Nelli:

Wir haben das Kennzeichen ag, G, H, B seit der Geburt bekommen!!

Liebe Grüße

Anke
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*Martina*
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BeitragVerfasst am: 11.02.2005, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Jakob hat einen SB seit er 6 Monate alt ist. zunächst G und H (80%), dieser wurde nachträglich (rückwirkend) geändert: jetzt hat er G, H, aG, RF, Bl und 100 %. Unser KA stand immer hinter uns und hat den SB als Erleichterung für uns vorgeschlagen. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und sämtliche Ärztebriefe mitschicken! Schließlich geht es ja auch um steuerliche Vorteile oder andere Vergünstigungen, die ihr sicherlich brauchen werdet!
Liebe Grüße,
Martina
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shone
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BeitragVerfasst am: 11.02.2005, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wie die anderen Dir schon geschrieben haben:widerspruch einlegen:
Übrigens hat auch Dennis in seinem Ausweis AG stehen (ich hatte ihn allerdings erst mit 1 Jahr beantragt weil ich es vorher nicht wusste).
Viel Erfolg
Inci

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(Mama von Dennis, geboren 28.01.1999;
komplexer Herzfehler (Shone-Komplex) mit Lungenhochdruck, Autismus mit Zwangsstörung, Thorakal-lumbal-Skoliose, Epilepsie mit fokalen Anfällen; unser "kleiner" Sonnenschein )
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Kathleen
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BeitragVerfasst am: 11.02.2005, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

hm, das mit unserem Kinderarzt ist so ne Sache. Ich trau mich nicht wirklich ihn darauf anzusprechen und von sich aus, schlägt er soetwas niemlas vor. Er hat selbst eine Behinderung . Aber ohne ein Schreiben von einem behandelnden Arzt brauche ich wohl gar nicht erst anzufangen. Wie ist das , wenn ich jetzt nichts mache. Kann ich dann im Mai nochmal neu beantragen, da bekommen wir ja dann das Schreiben vom SPZ.
Kathleen

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Nellie
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BeitragVerfasst am: 11.02.2005, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, dann schreib ich aG auch noch rein... ich beantrage jetzt eh alles... und erst nach Widersürpchen höre ich vielelicht auf Wink

habt Ihr noch ein paar Buchstaben für mich? Rf habe ich noch gar nicht! Was ist denn das?

@Kathleen: ich würde WIderspruch einlegen udn eine Begründung des SPZ beilegen oder nachreichen... Kannst Du im SPZ nicht anrufen? bei uns geht das.. man kann den Arzt zwar fast nei direkt sprechen, aber so ein paarTage später ruft er mal zurück Wink

LG
nellie

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Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus
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Kathleen
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BeitragVerfasst am: 11.02.2005, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

ok, ich schreib jetzt den Einspruch und dann bin ich in 14 Tage eh im SPZ und sprech mal mit dem Doc.
Vielen Dank.
Kathleen

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*Martina*
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BeitragVerfasst am: 11.02.2005, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nellie,
mit RF gibt es einen Sozialtarif (einkommensunabhängig) bei der Telekom und Rundfunkgebührenbefreiung (wenn du Glück hast?! Bei vielen hier hat es nicht geklappt, bei uns läuft der Antrag seit Anfang Dezember).
Viel Glück und kreuz doch mal an, wenn was abgelehnt wird, kannst du immer noch Widerspruch einlegen!
LG
Martina
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Lisa Maier
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BeitragVerfasst am: 11.02.2005, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kathleen,

stimmt schon, daß eine Hemiparese eine Hemiparese ist. Aber aG heißt 'außergewöhnlich Gehbehindert' und das ist nicht automatisch jeder mit einer Hemiparese. Im Netz habe ich folgende Erläuterungen zu den Zusatzbuchstaben gefunden:

• G = Die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist
erheblich eingeschränkt

Dies liegt vor, wenn infolge einer Einschränkung des Gehvermögens oder einer vergleichbaren inneren Erkrankung der Betroffene nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß bewältigt werden. Als Maßstab wird eine Strecke von zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt werden kann, angenommen.

• aG = außergewöhnlich gehbehindert

Dieses Merkzeichen bekommen Personen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Dazu gehören z.B. Querschnittsgelähmte und Patienten, die diesem Personenkreis gleichzustellen sind, z.B. bei schweren Herzkrankheiten oder bei einer stark eingeschränkten Lungenfunktion.

• B = Die ständige Begleitung bei der Benutzung von
öffentlichen Verkehrsmitteln ist notwendig

• RF = Rundfunkgebührenbefreiung und
Telefongebührenermäßigung

Voraussetzung für dieses Merkzeichen ist ein GdB von mindestens 80 und ein körperliches Leiden, das den Betroffenen allgemein von öffentlichen Zusammenkünften ausschließt. Dies ist der Fall, wenn durch die Behinderung öffentliche Veranstaltungen eine unzumutbare Belastung für den Betroffenen oder für die Umgebung sind und dies so für den Menschen einen Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben bedeutet.

• H = hilflos

Dieses Merkzeichen bekommen Personen, die aufgrund der Behinderung täglich für eine Reihe von regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz fremder Hilfe bedürfen. Diese Hilfsbedürftigkeit muss länger als sechs Monate vorliegen.

• Bl = blind/sehbehindert


Anmerkung von mir: Vieles ist natürlich auch Ermessensache. Je nach Sachbearbeiter kann man auch mal einen Buchstaben mehr bekommen. Beantragen schadet nichts.

Viele Grüße

Lisa
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