Verfasst am: 08.02.2005, 21:38 Titel: Zuzahlung für Reha-Buggy
Hallo, wir haben für unseren 1 1/2 jährigen Sohn eine Rehakarre beantragt. Heute kam Post von der Krankenkasse (Barmer).
Kosten: 2.400 EUR, Eigenanteil 500 EUR.
Die Karre bleibt im Besitz der Krankenkasse.
Müssen wir so einen hohen Eigenanteil zahlen?
Gruß von Thorsten
um einen eigenanteil wirst du nicht drumherumkommen, da euer kind noch sehr klein ist und die kk davon ausgehen kann, das auch ein gesundes kind in dem alter noch einen buggy benötigt, den alle eltern selber kaufen müssen. allerdings sind die 500eur absolut unüblich, bei kindern bis 3 jahre ist eigentlich die zuzahlung 100eur. ist da vielleicht irgentein zubehör bei, wie z.b. sonnendach oder regenverdeck, welches die kk euch in rechnung stellt?
wie begründen die den die 500eur?
das die karre dann eigentum der krankenkasse bleibt, ist korrekt. hilfsmittel werden immer als "leihgabe" gegeben.
gruß jessie _________________ "wir können die kinder nach unserem sinne nicht formen. so wie gott sie uns gab, so muß man sie haben und lieben, sie erziehen aufs beste und jeglichen lassen gewähren." (j.w. von Goethe)
also 500 EUR Eigenanteil scheinen mir auch recht hoch zu sein. Habe ich noch nie gehört!
Wir sind privat versichert und haben für den Kimba Spring Sonnendach und Regenschutz selbst bezahlt. Kosten: ca. 230 EUR (Stand: Sept. 2003).
Lieben Gruß,
Sabine _________________ Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
REHAkids - Das Forum für besondere Kinder
die Zuzahlung kommt mir auch zu hoch vor.
Wir haben unseren Reha - Buggy zwar schon 99 bekommen, da war Benni fast 2, 5 Jahre alt. Aber komplett mit Zubehör hatten wir ebenfalls nur eine Zuzahlung von 100 € . ( habe gerade nochmal nachgesehen )
Wie ich aber schon mehrfach gehört habe wird versch. Zubehör wie Fußsack... inzwischen nicht mehr von den KK übernommen. Bei uns wurde damals der Kimba komplett mit Dach , Fußsack und Einkaufstasche unten übernommen.
Gruß Anja _________________ Anja mit Benjamin 03/97- schwere Mehrfachbehinderung wahrscheinlich durch 6- fach-Impfung, Muskelhypotonie,Wahrnehmungsstörungen/aut. Züge, Epilepsie, Skoliose, Button- Martin 02/92 und Laurin 05/09
habe auch schon mal 1000,-DM .bezahlen müssen das ich den wagen bekomme denn ich wollte(besser gesagt der für meinen sohn richtig gut geeignet war,habe ich extra getestet.)aber die kk wollte den nicht genehmigen.es hat 1 jahr gedauert bis ich ihn bekommen habe musste aber 1000,-DM damals dazu bezahlen.
und habe auch nichts zurück bekommen als er wieder zurück ging zur kk.
ich finde es auch nicht in ordnung!
gruß
marika _________________ Marika 05/72,Markus 02/71,Moritz 09/95 gesund und Martin03/98 shuntversorgter Hydrocephalus,Amaurose bds.blind,Epilepsie und Spastik links.
die Kosten klingen nach Kimba, oder?
Normalerweise ist ein Eigenanteil von 100,- EUR bei Kindern bis 3 Jahre üblich.
Ab 3 Jahre muss man nichts mehr zuzahlen, da die Kinder eigentlich keinen Buggy mehr brauchen.
Der Buggy bleibt Eigentum der KK, man muss einen Überlassungsvertrag unterschreiben.
Ich würde den Sachbearbeiter anrufen und nachfragen. Oder falls du einen guten Draht zum Sanitätshaus hast, frage die Leute dort. Denn sie bekommen die aufgeschlüsselten Kosten pro Einzeltei geschickt.
Viel Glück beim Verhandeln!
Lg
Conny _________________ Conny und René mit Neo Cyrill ( ZKS, KDS, BNS, entwicklungsverzögert )
Hallo,
als Versorger kann ich zum Thema Zuzahlung bei Rehabuggys die oben schon erwähnten €100,- bis zu einem Alter von ca. 4Jahren bestätigen.
Hier rechnet die KK den "Gegenstand des täglichen Gebrauchs" gegen, der auch bei gesunden Kindern in diesem Alter benötigt wird.
Wird ein Buggy als Widereinsatz verwendet, fällt keine Zuzahlung an!
Oft werden im Kostenvoranschlag Zubehörteile wie Schlupfsack, Regenverdeck etc. von der KK ( meiner Meinung nach meistens unberechtigt; med.Notwendigkeit nachweisen!!) gestrichen. Diese fallen dann natürlich als weiter Zuzahlung an. Hier ist immer eine Rücksprache mit dem Sanitätshaus zu empfehlen.
Wichtig ist noch, dass bei Zuzahlungen für medizinisch nicht notwendige, höherwertige Optionen oder teurere Modelle kein Eigentumsanspruch entsteht. Das Hilfsmittel also weiterhin zu 100% Kasseneigentum bleibt!
Verfasst am: 31.08.2005, 08:19 Titel: Zuzahlung für Rehabuggy
Hallo zusammen,
mich würde interessieren in welcher höhe für welches Produkt und bei welcher Kasse ihr zuzahlungen leisten musstet.
Mir wurde jetzt von der AOK Rheinland gesagt das ich für den (Thomashilfen Easy Jazz) 100€ zuzahlen muß.
Der Regenschutz wurde nicht genehmigt und wurde mir von Teremed für 200€ angeboten.
wir mußten bei der TK für den Kimba Spring nichts zuzahlen - und das obwohl Tom noch nicht einmal 1 Jahr alt war. Aber ich glaube, wir sind da eher die große Ausnahme.
Grüße
Kirsten _________________ Kirsten (37) mit Tom (* 16.06.04, † 11.11.07), Spinale Muskelatrophie Typ I
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