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Bei 100 % - keine Hundesteuer mehr bezahlen müssen?
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corinna
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BeitragVerfasst am: 06.02.2005, 13:39    Titel: Bei 100 % - keine Hundesteuer mehr bezahlen müssen? Antworten mit Zitat

Hallo,

stimmt es, daß man bei 100 % SWB-Ausweis keine Hundesteuer zu zahlen hat? Wo könnte das stehen? Unser Sohn hat eine LKGS-Spalte und 100 % H. Danke Euch im voraus.

LG Corinna
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Claudia Ludwig
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BeitragVerfasst am: 06.02.2005, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo corinna,

auch unser Jonas hat eine LKG-Spalte. Allerdings ist unser Behindertenausweis immer noch nicht ausgestellt - obwohl er vor 8 Monaten beantragt wurde.
Aber ich habe ein Merkheft bekommen wo es um die Rechte von Behinderten Menschen geht und da steht bei "H" - "In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer, Ortssatzungen über Hundesteuer"
Ich würde einfach mal bei der Gemeinde anfragen wie es dort aussieht - die müssen es ja wissen.

Grüße
Claudia

_________________
Mama von Jonas: LKG-Spalte, Ösophagusatresie, Tracheostoma, PEG-Sonde, Sehbehindert, Schwerhörig, chronische Bronchitis, Entwicklungsstörung = CHARGE Syndrom
http://www.charge-syndrom.de.
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-marika-
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BeitragVerfasst am: 06.02.2005, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

hallo zusammen

ich würde gerne wissen,wieso man bei den merkzeichen"H" befreiung der hundesteuer bekommt.
haben auch einen hund.

LG
marika

_________________
Marika 05/72,Markus 02/71,Moritz 09/95 gesund und Martin03/98 shuntversorgter Hydrocephalus,Amaurose bds.blind,Epilepsie und Spastik links.
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dieMeike
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BeitragVerfasst am: 06.02.2005, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hab mal in den Nachteilsausgleichen gestöbert und da steht

Hundesteuer - Erlass

Für: schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 100 und den Herkzeichen B, Bl, aG oder H

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Abgabe, die durch Ortssatzung geregelt wird. Die Gemeinden können die Hundesteuer erlassen(z.B. wenn die Hunde zum Schutz von blinden, gehörlosen oder hilflosen Personen gehalten werden). Für Blindenführhunde werden in der Regel keine Steuern erhoben.


Wenn ich das jetzt deute gibt es den Erlass erst ab GdB 100 + Merkzeichen. Alles andere liegt im Ermessen der Gemeinde, bzw. deren Satzung.

Liebe Grüße

_________________
dieMeike mit

der Große, an der Grenze zur leichten Schwerhörigkeit ADS und LRS

Der Kleine, Muskelhypoton,
unklare Genese, einseitiger HG Träger

"Nicht behindert zu sein, ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das uns jederzeit genommen werden kann."

Richard von Weizsäcker
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corinna
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BeitragVerfasst am: 06.02.2005, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

@ Alle,

danke Euch, hat mir schon weitergeholfen.

@ Claudia,

habe Dir bei Deiner Vorstellung geantwortet. Schau mal.

LG Corinna
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Beate
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BeitragVerfasst am: 04.03.2005, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

guckt mal in dieser Rubrik unter Info: Wichtig für alle Hundebesitzer

Ich habe nämlich gerade mit dem zuständigen Sachbearbeiter unserer Gemeinde telefoniert.

Liebe Grüße

Beate

_________________
Sarah *02.96 Lissenzephalie Typ I (läuft leider nicht mehr - spricht ca. 40 Worte - schwere Wahrnehmungsstörungen - globale Entwicklungsstörungen - resistente Epilepsie(inzw. fast anfallsfrei - Ataxien)
Sie ist glücklich und hat viel Spaß!
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Hollikids
Gast





BeitragVerfasst am: 10.04.2005, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben auch einen Hund. Mein Sohn Leon hat auch die 100%. Hatte mich bei den Bürgerbeauftragten von Schleswig-Holstein erkundigt und die sagten mir, das eine Befreiung nur dann ausgestellt werden würde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden würden bzw. wenn der Hund vom Arzt verschrieben wurde oder wenn es sich um einen Hofhund handeln würde:

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Abgabe, die durch Ortssatzung geregelt wird. Die Gemeinden können die Hundesteuer erlassen(z.B. wenn die Hunde zum Schutz von blinden, gehörlosen oder hilflosen Personen gehalten werden). Für Blindenführhunde werden in der Regel keine Steuern erhoben.

Daraufhin hab ich natürlich die Finte ins Korn geworfen und zahle nun brav die Steuern.... Crying or Very sad
Ist es evtl. von Bundesland zu Bundesland verschieden???

Liebe Grüße

Katja
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Betty1205
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Beiträge: 2276

BeitragVerfasst am: 09.06.2005, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

habe gestern beim Finanzamt angerufen. Fabian hat 80% und G und H. Die sagten, dass ich unseren Hund auf unseren Sohn anmelden müsste, dann würden wir Steuerbereiung bekommen. Na, ist doch toll Laughing Morgen werde ich das gleich erledigen.

Prima Tip! Vielen Dank

Liebe Grüße

Petra L.

_________________
Sohn geb. 94, Fragiles X, 80 % SBA, Epilepsie
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GiselaS.
Mitglied
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Beiträge: 36
Wohnort: Warendorf

BeitragVerfasst am: 09.06.2005, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das ist mal wieder typisch, es liegt mal wieder im ermessen des Sachbearbeiters, ob Hundesteuer gezahlt werden muss oder nicht!
Vielleicht fällt auch jede Gemeinde wieder unterschiedliche Entscheidungen.
Hatte auch schon mal überlegt, ob wir uns einen Hund zulegen unseren beiden Jungs( 5-j., Frühchen ) würde es sicher gefallen! Es wäre interessant mal herauszufinden, ob sich dadurch die Wahrnemung positiv entwickelt!? Es gab vor kurzem auch einen Film im Fernsehen darüber.
Viel Erfolg bei den Anträgen!
LG, Gisela
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yve
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BeitragVerfasst am: 09.06.2005, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöchen,
Steven hat auch ein hund und ich hatte da keine probleme bin zum amt gegangen und habe stevens schwerbehinderten ausweis vorgezeit und nun sind wir befreit von der hund steuer.

liebe grüße yve

_________________
Mein Album http://www.REHAkids.de/phpBB2/album.....m_personal.php?user_id=88
stevens hilfsmittel http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic8895.html
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