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Wer übernimmt die Betreuung während wir im Krankenhaus sind?

 
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Heidi S.
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BeitragVerfasst am: 19.08.2006, 14:05    Titel: Wer übernimmt die Betreuung während wir im Krankenhaus sind? Antworten mit Zitat

Hallo!
Nun werden wir wohl ab Montag in Bonn sein, vielleicht erst nur ambulant, vielleicht schon stationär, je nach Befund. Wie ist die Betreuung des gesunden dreijährigen Bruders geregelt? Wenn ich mit der Kleinen im Krankenhaus bin, muß sich ja irgendjemand um den Kurzen kümmern. Ich habe gehört, dass mein Mann dann dafür "krankgeschrieben" würde. Aber unser Kinderarzt stellt uns nur eine Bescheinigung aus, dass unsere Tochter krank ist und Betreuung braucht. Reicht das aus?
Oder muß mein Mann dafür Urlaub nehmen?
Schöne Grüße,
Heidi.
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sabrina 74
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BeitragVerfasst am: 19.08.2006, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

es besteht auch die möglichkeit, dass über die krankenkasse jemand zu euch nach hause kommt, so dass dein mann weiterhin arbeiten gehen kann.

ruf doch mal deine krankenkasse an und schilder das problem, die wissen auch wie es dann läuft, es ist leider auch schon ziemlich spät. aber wenn dein mann erstmal urlaub bekommt ist das doch sicherlich eine gute lösung.
ist dort am krankenhaus evtl ein elternhaus? dann könntet ihr dort gemeinsam leben und abwechselnd zu den kleinen gehen Smile

viel erfolg... sabrina

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meine tochter hat seltene stoffwechselkrankheit.
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rümeysa
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BeitragVerfasst am: 19.08.2006, 15:28    Titel: hallo Antworten mit Zitat

hallo
es gibt das sogenannte" Kinder krank" (oder so ähnlich) das ist so ein kleines blaues formular. dein mann muss sich unbezahlten Urlaub nehmen. Normalerweise ist das wenn beide Elternteile berufstätig sind und das kind krank ist damit halt ein elternreil zuhause bleiben kann. man hat 10 tage anspruch im jahr für alleinerziehende sogar mehr glaube ich. ich habe das letztes jahr in anspruch genommen weil meine Tochter so oft im Krankenhaus war. die Bescheinigung wurde auf den namen von meinem mann und dem gesunden Kind gestellt. es gab keinerlei nachfragen hat geklappt. Ich weiss aber nicht ob der arbeitgeber ihres Mannes ihm freigeben muss.
Ich hoffe das es klappt.
LG gülcan

_________________
Rümeysa geb. 13.12.2004 Spina bifida, HC Shuntversorgt, ACM, Delation des 2. Chromosomen am langen Arm, Vesikoureteraler Reflux 5. Grades beidseits
offene Vesikostomie seit 10/06 Kontrakturen an Fingern,
Talha geb. 10.07.03 Herzklappenaortenstenose
Yusa geb 27.02.2010 Frühchen 33 SSW
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Sylke
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BeitragVerfasst am: 19.08.2006, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Deine Aufnahme mit erforderlich ist, was normal ist bei nem 3jährigen, nimmt dein Mann unbezahlten Urlaub.

du rufst dann DEINE Krankenkasse an und lässt dir Antrag auf Haushaltshilfe zuschicken. da gibts auch nen Punkt zum ausfüllen wegen Übernahme vom Verdienstausfall des Mannes/Lebensgefährten.

so haben mein Mann und ich das auch immer bisher gemacht wenn ich mit Kimy im KKH war.

_________________
Sylke (*3/70) mit Kimberly (*5/05), Dravet-Syndrom ( und Mercy - ihr Anfallsmeldehund )
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anneb
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BeitragVerfasst am: 20.08.2006, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

hallo heidi,
im gustav. heinemann haus gibt es NUR familienzimmer- du kannst den bruder auf jedenfall mitnehmen!
wenn du noch frtagen kannst du mich gerne anrufen: schick mir eine pn!
lg, anne
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Petraoni
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BeitragVerfasst am: 20.08.2006, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wie schon oben erwähnt entweder nimmst du den Bruder mit oder aber dein Mann nimmt Urlaub über die Krankenkasse.Hierzu benötigst Du den Antrag auf Haushaltshilfe von Deiner KK.

Bei manchen Arbeitgebern ist es auch so das Sie 10 Tage bezahlten Zusatzurlaub pro Kind gewähren.Frag doch einfach mal den Arbeitgeber Deines Mannes .

Falls Dein Mann aus betrieblichen Gründen nicht frei machen kann, kannst Du eine Haushaltshilfe über die KK oder das Jugendamt beantragen.

Eine andere Möglichkeit ist die Unterbringung bei einer Verwandten,Freundin....Oder aber das diese zu Dir kommt.
Auch hier musst Du einen Antrag auf Haushaltshilfe bei Deiner KK holen und diesen ausfüllen. Dann wird dies bezahlt.

Zu beachten ist aber folgendes.
Bei Urlaub über die KK (Mann) zahlt diese oft nicht den vollen Brutto bzw Nettolohn.Ihr habt also Verlust!

Bei einer verwandten Haushaltshilfe (gradlinig) gibt es oft nur die Fahrtkosten.(Wenn Sie das Kind bei Euch betreut , oder auch Lohnausfallskosten (Bsp.Oma nimmt sich Urlaub)

Wenn die Haushaltshilfe /Freundin,Nachbarin etc.. ins Haus kommt zahlt die Kasse mehr als wenn das Kind in dem Haushalt der Hilfe betreut wird.

Was Du immer benötigst ist eine Bescheinigung des Krankenhauses ,das es nötig ist , das Du mitaufgenommen wirst und wie lange der Aufenthalt dauert.
Einen Antrag musst Du immer schon VOR dem Klinikaufenthalt stellen.Hierfü reicht es erstmal eine Bescheinigung vom Kinderarzt zu haben das das Kind stationär muss.Die aus dem KH solltest Du aber schleunigst nachreichen , sonst dauert es mit der Zahlung.

Die Art und Menge der Zahlung ist bei allen KK verscheiden und liegt oft im Ermessen des Sachbearbeiters.

Ein Tipp noch.
Du kannst auch die Fahrkosten von der Krankenkasse zurück bekommen.Ein formloser Antrag reicht.
Auch Unterbringung (sofern nicht eh schon vom Haus frei ) und die Verpflegungskosten für Dich übernimmt die Krankenkasse bis zu einem bestimmten Alter.

LG Petra

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mit Niclas *01 Entwicklungs und Sprachverzögert Ursache noch unbekannt,Vanessa *97 Fibromyalgie??Gelenksrheuma??? Nun entlich Diagnose ...SLE .....und Dennis *93 Dyskalkulie und Konzentrationsschwirigkeiten und Pascal (+00) im Herzen.

LG Petra
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*Martina*
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BeitragVerfasst am: 20.08.2006, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wir sind privat versichert und nach Auskunft der KK haben wir kein Recht auf eine Haushaltshilfe. Ich hatte dort nachgefragt, als unser drittes Kind kam und die anderen beiden 4 und 6 Jahre alt waren.

LG,
Martina
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