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neues Schulgesetz NRW / Einschulung von Integrativen Kindern
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angelak
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BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 17:26    Titel: neues Schulgesetz NRW / Einschulung von Integrativen Kindern Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht kann mir von Euch jemand weiterhelfen??

Also: unser PPflegesohn wird im Nov 6, ist I-Kind im integrativen Kindergarten, entwickelt sich gut, ist m it 2,8 Jahren zu uns gekommen und konnte damals nichts... nur lautieren, drei Worte...

heute ist er soweit wie ein gut entwickelter 4-5jähriger, sucht sich 3jährige zum spielen, kognitiv und sprachlich entwickelt er sich stetig.. ( es gibt ja immer so Indikatoren: schreibt z.b. seinen Namen, erkennt beim würfeln die 5 ohne zu zählen usw....)

er ist aber AUF KEINEN FALL nächstes Jahr schulreif: er ist traumatisiert, und ich fasse das jetzt mal mit PTSD zusammen, also post traumatic stress desease oder eine post traumatische Belastungsstörung.. damit muss er (und wir) leben, alles neue ist schrecklich für ihn, er bekommt schon Panik, wenn ein LKW rückkwärts einparkt..

was er braucht ist: Zeit, Ruhe, GEduld, weiter sein Umfeld im KiGa - und dann wird das schon.. da sind sich alle sicher..

allein: die SChulärztin hat jetzt gesagt, neues Schulgesetz, geht nicht mehr.. ich habe im Schulgesetz, dem neuen, das seit 1.8. in Kraft ist nur gefunden, wie es bei Regelkindern geht, da steht, dass die Schulleitung entscheidet, unter BErücksichtigung des schulärztoichen Gutachtens...

Weiß von Euch jemand, ob das auch für I-Kinder gilt? Dazu kann ich nichts finden, weiß aber, dass das Verfahren bis jetzt bei I-Kindern ein bißchen anders war.. die Rektorin der Grundschule jedenfalls würde ihn zurückstellen, das ist nicht das Thema und ihn ein Jahr später auch nehmen... Gutachten, Kinderärztin, die auch KInderpsychotherapeutin ist bescheinigt auch PTSD, genug STellungnahmen von anderen Therapeuten bekomme ich auch...
wir hatten heute HPG, die Vormüdnerin will es sogar fordern, mit der Rückstellung und notfalls in Wiederruf gehen... also: alle Zeichen stehen auf Kampf und Unterstützung... wenn ich jetzt nur wüsste WIE es genau geht???
(mir ist klar, dass es nur noch aus medizinischen Gründen geht - aber das ist ja ein medizinischer Grund...)

Wenn mir jemand weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar!

lg,

Angela
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marianne
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BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Angela, erstmal ein Herzliches Willkommen und einen guten Austausch, viele Infos und Unterstützung hier im Forum.

Zwar leben wir in Bayern, aber ich vermute mal sehr stark, dass die nun ja "schwarze" Landesregierung bei euch schulpolitisch vieles nach bayrischem Vorbild ändert, weil Bayern ja dem Anschein nach so hervorragend bei PISA abgeschlossen hat.

Bei uns ist es laut Schulgesetz so, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen, weil man annimmt, dass sie 1 Jahr später immer noch diesen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Anders ist es bei Kindern, die eine leichte Entwicklungsverzögerung haben, aber keinen sonderpädagogischen Förderbedarf, von denen man annimmt, dass sie in einem Jahr aufgeholt haben, dass nur die Einschulung einfach noch zu früh wäre. Die werden auch hier vom Schulbesuch zurückgestellt und in eine SVE (schulvorbereitende Einrichtung) geschickt, um ihre "Defizite" aufzuholen, allerdings oft schon mit 5 Jahren, damit sie mit 6 Jahren dann die Einschulung schaffen.

Jedoch kenne ich auch mehrere geistig behinderte Kinder, die trotz ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs zurückgestellt wurden. Unser Janosch sollte auch zurückgestellt werden, weil er noch mit fünf Jahren global, aber besonders auch im sozial-emotionalen Bereich soviel Stabilisierungsbedarf hatte, dass selbst das SPZ für eine Rückstellung war, als er 5 Jahre alt war.

Nun hat er sich aber so gut und schnell entwickelt und stabilisiert, dass er doch mit 6 Jahren in eine Förderschule eingeschult wird.

Aber wenn ihr ein ärztlich/psychologisches Gutachten von anerkannten medizinischen Stellen habt, woraus hervorgeht, dass wirklich in dem 1 Jahr Rückstellung aus medizinischen oder psychologischen Gründen eine Stabilisierung notwendig ist, sind die Chancen nicht aussichtslos, jedenfalls hier in Bayern, und strenger als hier kann es bei euch auch nicht geworden sein, vermute und hoffe ich mal in eurem Sinne. Ein Gutachten "nur" vom Kinderarzt reicht da vielleicht nicht, wir sind, weil es bei uns ja auch um das Thema Einschulung oder Rückstellung ging, lieber gleich ins rennomierte SPZ zu einer umfassenden Entwicklungsdiagnostik gegangen.

Wart ihr denn schon bei einem SPZ? Wäre denn anzunehmen, dass in einem Jahr die Traumafolgen nicht mehr genauso bestünden? Wenn das der Fall ist und auch Grundschulrektorin und Kinderärztin mit euch an einem Strang ziehen, dann ist es vielleicht gar nicht aussichtslos. Und es kann auch außerdem wie bei uns so kommen, dass euer Kind dann plötzlich doch schulreif ist, zumindest für einen Integrationsplatz oder eine Montessorischule oder ähnliches. Bei unserem Janosch hätte ich noch im Winter sehr an einer Einschulung gezweifelt und nun ist sie sonnenklar das Richtige.

Viel Erfolg!

Lieber Gruß!

Marianne
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marianne
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BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag: In Janoschs alter I-Gruppe waren teils behinderte Kinder und teils leicht entwicklungsverzögerte Kinder auf den I-Plätzen, also nicht bei allen wurde von einem sonderpädagogischen schulischen Förderbedarf für die Zukunft ausgegangen. Da liegt schonmal ein Aspekt, aber eben nicht nur da.
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Janosch (06/00), leichte geistige Behinderung, Autismus-Spektrum-Störung (AS), Aufmerksamkeitsstörung, Adoptivkind

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mely2305
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BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Angela!

Unser Sohn Marvin ( entwicklungsverzögert ) wäre eigentlich dieses Jahr eingeschult worden. Aber wir haben in einem harten Kampf die Zurückstellung durch gekriegt. Das waren 5 ganz harte Monate, die ständig von einer Berg-und Talfahrt geprägt waren.

Wir hatten das Glück,dass sich eigentlich alle einig waren, dass ihm dieses weitere Jahr im KiGa gut tun würde. Aber letzten Endes musste er auch von der Direktorin einer Förderschule zurückgestellt werden, damit der Schulrat die Zurückstellung akzeptieren durfte.

Das ist leider bei uns in NRW echt schwierig, aber ich drücke Euch ganz fest die Daumen. Nur nicht aufgeben! Und wenn Du spezielle Fragen hast, dann melde Dich bei mir, vielleicht kann ich Dir helfen.

LG

Mely

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Mely (6/77), Toto (4/71) mit Marvin (5/00) mit Asperger Austismus, Sternchen Levin (*† 22.8.06) und Anna-Keira (06/07)

Unsere Vorstellung: http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....9560&highlight=#59560

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angelak
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BeitragVerfasst am: 11.08.2006, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Mely,

danke für Deine Antwort. (Allen anderen natürlich auch. AUch für das willkommen!)

wie war denn Euer Vorgehen? Also, ich weiß jetzt, wie der WEg beim REgelkind wäre - aber das ist er ja nicht... einig sind sich ja auch alle, nur WIE... also, wer musste, wann, was dazu sagen? Und wann kam der Schulrat ins Spiel???

Danke und liebe Grüße,
Amgela
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mely2305
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BeitragVerfasst am: 12.08.2006, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Angela!

Bei uns war das so:
Ich habe dem Direktor bei dem Einschulungstest von dem Wunsch der Zurückstellung erzählt und er hat dann dafür gesorgt, dass wir schnellstmöglich einen Termin bei der Schulärztin bekamen. Haben dann auch gleich sämtliche Berichte und Gutachten dem Schuldirektor gegeben, der diese schon mal an den Schulrat weiterleitete. Diese hat dann erstmal den sonderpädagogischen Förderbedarf festgetellt ( ging leider erstmal nicht anders). Dann kam eine Lehrerin der Förderschule in den Kindergarten zu einem Gespräch mit mir und den Erziehern und hat dann Marvin noch mal getestet. Danach plädierte auch sie für eine Zurückstellung. So wurde das ganze dann dem Schulrat mitgeteilt.

Der Schulrat monierte dann jedoch, dass die Schulärztin der Zurückstellung ja noch nicht zugestimmt hatte. Nach einigem Hin und Her und nach einem Gespräch zwischen Schulärztin und Heilpädagogin unserer Frühförderstelle stimmte sie dann aber auch zu.

Nun musste noch die Direktorin der Förderschule Ihr okay geben und Marvin zurückstellen. War zum Glück reine Formsache, hat sie sofort gemacht.

Und dann waren wir endlich fertig mit diesem nervenaufreibenden Prozess. Es hat lange gedauert und wir haben so manche schalflose Nacht gehabt, aber es hat sich gelohnt.

Hoffe, ich konnte Dir helfen!

LG

Mely

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Monja
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BeitragVerfasst am: 13.08.2006, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich schließe mich hier einmal an!
Unser Leon 5 Jahre alt,müsste nächstes Jahr auch eingeschult werden.Wir werden aber versuchen,dass er noch ein Jahr länger im Kindergarten bleiben kann.Unsere Therapeutin aus der Frühförderungsstelle hat letztes Jahr 3 Kinder zurückstellen lassen.Also es geht!!!!!!Wenn die Amtsärztin und die Therapeuten zusammenarbeiten und man die Schule auch noch mit guten Argumente auf seiner Seite ziehen kann ,hat man schon Aussichten auf einer Zurückstellung.Wir werden es auf jedemfall versuchen und uns in den Kampf stürzen ,denn zuverlieren haben wir ja nichts Wink .

Lieben Gruß Monja

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Diagnosen:Jacqueline geb.10/97. Gendefekt auf FILAMIN A,periventrikuläre noduläre Heterotopie,Epilepsie, Zöliakie,Laktose, Sorbit u.Fruktoseintoleranz,tertiären Morbus Addison,Aorteninsuffizenz-Aortenektasie,GÖR,EDS,Dysganglionose, Hirnaneurysmen u. mehr

Leon :Kiss,ADHS

http://www.lissenzephalie.de/
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lotta
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BeitragVerfasst am: 16.08.2006, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
auch wir versuchen unseren Sohn Moritz vom schulbesuch zurückstellen zu lassen.
Aufgrund Einer BNS Epilepsie ist er entwicklungsverzögert (ca. 1 Jahr), entwickelt sich aber ständig weiter. Für den Kinderarzt ist klar, dass er die Entwicklung bis zum Schulbeginn 2007 nicht aufgeholt hat und er unterstützt uns. Wir haben jetzt im September einen ersten Termin beim Schulleiter der theoretisch zuständigen Schule um mal die generelle Meinung zu diesem Thema zu erfahren. Durch die Schulrätin, die ich angerufen habe, wurde uns gesagt, wenn der Schulleiter und die
Schulärztin dem zustimmen, wäre es durchaus denkbar. Wir haben auf jeden fall beschlossen den Kampf bis zum Ende zu kämpfen.
Im Netz habe ich vor kurzem eine Seite gefunden, die vom KJGD Handlungempfehlungen für die Kinder-und Jugendgesundheitsdienste in NRW zur
Rückstellung aus erheblichen gesundheitlchen Gründen gibt. Diese Seite ist sehr interessant, ich finde sie aber nicht wieder, könnte sie aber kopieren.

Würde gerne mehr über eure Fortschritte erfahren Gruß Lotta

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angelak
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BeitragVerfasst am: 17.08.2006, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Lotta,

danke für die mail. Die Seite interessiert mich sehr.....

mittlerweile hatte ich Termin mit Rektorin und Kontakt mit Schulrat. Beide sagen: Schulgesetz sagt: Schulleitung entscheidet. Punkt. Allerdings müsse man noch die schulärztliche Untersuchung abwarten. Schulleitung dazu: zur not wird sie einfach überstimmt. Vormünderin: ich gehe auch in schriftlichen Widerspruch....

wenn Du die Seite findest, stellst Du sie dann hier ein? Danke Dir sehr und: VIEL ERfolg,

Angela
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BeitragVerfasst am: 18.08.2006, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Angela,

ich bin froh ,dass ich mir diese Seite ausgedruckt habe. Ich habe versucht sie nochmal zu finden. Ist mir bis jetzt nicht gelungen. Ich kann dir gerne eine Kopie schicken, meine e-mail adresse kannst du abfragen un d mir deine Anschrift mailen. Sollte ich sie noch finden, kannst du mir schreiben, wie man so was hier einstellt ? Ich habe da keine Ahnung von.

Gruß Lotta

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Lotta mit Tobias Frühchen 28SSW in 2001 und BNS
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