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Pflegegeldantrag
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Kathleen
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BeitragVerfasst am: 20.01.2005, 17:16    Titel: Pflegegeldantrag Antworten mit Zitat

So, nun habe ich den Antrag auf Pflegegeld vor mir liegen und schau wie ein Schwein ins Uhrwerk Wink Das Problem ist, die haben ein Pflegetagebuch mitgeschickt, dies ist aber auf Erwachsene Personen ausgerichtet, Hilfe beim Rasieren braucht er ja nun wirklich noch nicht. Meine Frage ist, muss ich das nehmen, oder kann ich denen auchwas eigenes hinschicken. Und dann habe ich bei euch gelesen, das ihr das Tagebuch erst beim Besuch des MDK vorgelegt habt, ich soll es aber gleich dem Antrag beilegen. Ist das nun so richtig ???
Bitte helft uns !
Liebe Grüße Kathleen
Ach ja, es soll irgendwo Richtsätze geben, wie lange wickeln, füttern ect. mit einem gesunden Kind dauert, wißt ihr wo ich so etwas finde ?

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Isolde
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BeitragVerfasst am: 20.01.2005, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kathleen,

na so habe ich auch geschaut, als ich das Pflegetagebuch in den Händen hielt.
Da sieht man die Flexibilität der Kassen für die Kinderbegutachtung und die der Erwachsenen.
Da ich mir eh alles erstreiten musste, so geriet ich an einen Rechtsbeistand, der längst selber ein anerkanntes Pflegetagebuch erstellte, das wenigstens zu 60-70 % auf kleinere Kinder abgestimmt war.
Das habe ich dann auch als Grundlage genutzt und das von der Kasse den Hasen zum Fressen gegeben.
Die Kasse hat es auch anerkannt.
Wenn Du daran interessiert bist, gibt mir in einer PN Deine Adresse an, und ich werde Dir eine Kopie zusenden.

So, nun zu den Zeiten:
Ja, da gibt es vorgegebene Zeiten - nicht für jede Tätigkeit im Einzelnen sondern ungefähr so:

Körperpflege:
Ganzkörperwäsche: 20-25 Minuten
Teilwäsche Oberkörper: 8-10 Minuten
Teilwäsche Unterkörper: 12.15 Minuten
Teilwäsche Hände/Gesicht: 1-2 Minuten
Duschen: 10-15 Minuten
Baden: 20-25 Minuten
Zahnplege: 5 Minuten
Kämmen: 1-3 Minuten

Insgesamt benötigt ein gesundes Kind im Alter von 2-3 Jahren für:
die Körperpflege (waschen, wickeln, Zähne, auf den Topfsetzten, baden) : 1 - 0,75 Stunden täglich
die Ernährung (mundgerecht zubereiten und aufnehmen): 0,75 Stunden täglich
Mobilität (an- und ausziehen, zu Bett bringen, beruhigen) 1 Stunde

Ich habe immer in die Spalten den kompl. Bedarf / Tag reingeschrieben und nicht noch unterteilt, was davon morgens, mittags und abends anfällt.
Einen genauen Tagesablauf habe ich für einen Tag in der Woche mitgegeben und einen vom Wochenende, weil unter der Woche das Kind ja im Kindergarten noch ist, und da manches anders geordnet ist zu Hause.

Also Du musst Deine Zeiten im Grunde doppelt so hoch haben, dann die Stunden abziehen, die ein gesundes Kind benötigt.
Du musst so rechnen, dass am Ende in jedem Falle mind. 90 Minuten Mehrstunden übrig bleiben, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten fallen müssen - für den Antrag auf Pflegestufe 1. Bei der 2er ist es entsprechend höher, da müssen 3 zusätzl. Mehraufwandsstunden nachgewiesen werden.

Bei der Erstbegutachtung habe ich auch das Pflegetagebuch vorab reingeschickt. Bei den Nachfolgegutachten immer mitgegeben - da habe ich jeweils immer mündlich einen Gutachter angefordert, oder schriftlich mit ein paar Sätzen. Aber beim Erstantrag habe ich schon alles vollständig abgegeben.

Von Kasse zu Kasse wird aber alles unterschiedlich gehandhabt.
Du kannst Dir auch mit dem Führen des Tagebuches Zeit lassen, denn Du bekommst bei Bewilligung eh das Geld rückwirkend ab Antragstellung überwiesen. Also ob es jetzt 3 Wochen länger oder kürzer ist - ist egal; wichtig ist nur, eine sehr gute Vorbereitung.

Vielleicht konnte ich Dir ein bisschen weiter helfen.

Lieben Gruß
Isolde

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*Martina*
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BeitragVerfasst am: 20.01.2005, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kathlen,
keine Panik!!
Bei www.behinderte-kinder.de findest du alles, was du wissen musst!! Ich habe noch von keinem hier gelesen, dass er im voraus ein Pflegetagebuch einreichen musste. Ich selber habe noch keines geführt, mich aber mit Hilfe der o.g. HP gut vorbereitet. Dann schau noch mal hier im Forum nach,was für Pflege relevant ist.
Im übrigen habe ich mir, gerade bei erstmaliger Ablehnung, das Gutachten schicken lassen (geht scheint es nur über den Arzt), und so konnte ich gut bei einer ev. Wiederholungsbegutachtung kontern. Der Arzt war übrigen total verblüfft, als ich bei der Begutachtung zur Höhereinstufung gesagt habe, dass wir einfach nach dem letzten Gutachten vorgehen können..
Alles Liebe,
Martina
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Kathleen
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BeitragVerfasst am: 20.01.2005, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

hm, erst mal vielen lieben Dank. Ich wußte doch das es hier schlaue Leute gibt ! Vielen Dank. Ich werd morgen mal bei der Kasse anrufen und fragen, ob ich nicht erst mal nur den Antrag zurückschicken brauch. Mal sehen was die sagen, weil das Tagebuch will ja doch gut überlegt sein, wenn wir die Therapiezeiten (Vojta ) schon nicht mit rechnen dürfen, dann muss das andere minutiös erfasst werden, die wollen es ja so ! Von unserer Ärztin hab ich sogar gesagt bekommen, wir sollen doch angeben, das wir mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Therapie fahren und das halt entsprechend länger dauert, aber ich weiß nicht. Da hab ich schon wieder ein schlechtes Gewissen. Nein, mal sehen, ob wir es nicht auch ehrlich hinbekommen. Bin mal gespannt, und werde euch dann mitteilen ob es geklappt hat, der Kleine ist ja auch erst 8 Monate. Aber besagte Ärztin hat uns halt geraten, den Antrag jetzt zu stellen und da machen wir das halt. Anakin hat ja auch jetzt schon eine feste Diagnose an der nix zu rütteln ist.
Vielen Dank und leibe Grüße Kathleen

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Isolde
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BeitragVerfasst am: 20.01.2005, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kathleen,

die Therapiezeit ist schlecht anzurechnen, aber wenn Ihr Therapie zu Hause mehrmals am Tage macht, dann zählt ganz legal das jeweilige Aus- und Anziehen, denn ich gehe davon aus, dass Ihr das auch macht, wenn das Kind nackt ist. Also da fallen schon Zeiten an.

Ob die Fahrerei mit öffentl. Verkehrsmitteln besser ist????
Ich stelle es mal deswegen in Frage, denn wenn Ihr die Kilometergelder evtl. in Anspruch nehmen wollt bei der Krankenkasse oder dem Finanzamt, dann steht Ihr mit dem öffentl. Verkehrsmittel evtl. wieder blöder da.
Wir konnten uns nie an die öffentl. Verkehrsmittel halten - weil die Therapeuten ihre Termine nicht so machen konnten, wie diese fuhren. Also wären die Wartezeiten immens gewesen. Zu der Zeit wohnte ich noch nicht in München, sondern in der Provinz vom Saarland, bzw. hatte die Therapien in Provinzen.
Fachkräfte sind meist nicht direkt am Ort zu finden.

Bei 8 Monaten ist es natürlich erschwerend - aber wenn Du gut rechnest, dann schaffst Du das.
Überlege Dir vorallem, wo überall eine Erschwernis drin liegt, gegenüber den gesunden Kindern. Das hat unser Rechtsbeistand dann eben in sein Exemplar mit eingebaut - bei jeder Rubrik die Erschwernis reinschreiben.
Erschwernis kann auch bedeuten, dass Du die Dinge aus welchen Gründen auch immer nicht so schnell auf die Reihe bekommst.
Ich habe z.B. selber eine Behinderung am rechten Arm - und deshalb habe ich durch mein Handicap schon einen höheren Zeitaufwand insgesamt als andere Mütter.

Verstehst Du, was ich damit meine?

Einen lieben Gruß
und natürlich ganz viel Erfolg
Isolde

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conni
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BeitragVerfasst am: 20.01.2005, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kathleen,

ich warne dich lieber gleich vor, es ist äußerst schwierig für ein Baby unter einem Jahr Pflegegeld zu bekommen. Die Zeiten die man für ein gesundes Kind unter einem Jahr braucht sind ziemlich hoch angesetzt. Wir haben es geschafft, aber nur weil Theresa ziemlich lange zum Essen gebraucht hat. Sie hatte eine frische Trachealkanüle und ziemliche Atemprobleme. Ohne diesen extremen Zeitaufwand hätte wir kein Pflegegeld erhalten. Ich möchte dir nicht den Mut nehmen, aber du mußt wirklich jede Minute aufschreiben.

LG Conni

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Theresa (12/00), unbalancierter Gen-Defekt von 5 Chromosomen, Entwicklungsstand von ca. 3 Mon. und einigen sonstigen "Strickfehlern"
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Conny
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BeitragVerfasst am: 20.01.2005, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kathleen,

ich habe auch Pflegegeld für Neo beantragt, als er gerade ein Jahr alt war ( im September 04 )! Bis heute habe ich noch kein Antwort von der KK, obwohl der MD im Dezember bei uns war. Es dauert eben mit der Bearbeitung.

Zur Beantragung habe ich nur eine A4 Seite ausgefüllt, nur die persönlichen Daten und die behandelnden Ärzte eingetragen. Das hat 5 min. gedauert!

Der MD wollte von mir nur hören, was bei uns wie lange dauert, die Dame nahm alles auf, ich musste also kein Pflegetagebuch schreiben, nur alles mündlich erklären. Die nette Dame meinte zum Abschluss, dass auf jeden Fall ein Mehrbedarf besteht... we will see...
Sie erklärte mir auch, dass bei der Pflegeversicherung nur an ältere Menschen gedacht wurde, nicht an Kinder. Aus diesem Grund haben die Mitarbeiter vom MD mit den Kinder auch mehr Arbeit, unsere Mitarbeiterin war aber sehr verständnisvoll und verlangte keine umständlichen Schriftstücke von mir.

Leider zählt nur die Zeit, die man zur Therapie fährt, nicht die eigentliche Therapiezeit als Mehraufwand. Evil or Very Mad

Ich würde an deiner Stelle nur den normalen Antrag an die KK schicken, so schnell wie möglich, da der Tag der Antragstellung zählt und abwarten!

Viel Glück und liebe Grüße

Conny

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Nellie
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BeitragVerfasst am: 17.02.2005, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich hab nun auch den Antrag vor mir liegen.. vor dem Tagebuch war ich ja ausreichend gewarnt durch das hier Mitlesen!
Aber nun verstehe ich den Antrag selbst nicht Confused Bitte nicht lachen! Ich steh vor Anträgen immer wie der letzte Depp...

Ich beantrage Sachleistungen, Geldleistungen, vollstationäre Pflege, Erhöhung der Pflegestufe kreuz ich das an, wenn sie vorher noch keine hat?

"Name und Anschrift der pflegenden Person". sind das wir beide, oder nur eine Person von uns?

Ich habe Beihilfeanspruch, Ja oder Nein Was ist das?

Pflege versichert wo ist Linn das? bei mir ist das einfach mit der KK dabei, wird zusammen eingezogen... Linn dann wohl auch?

verwirrte Grüße
Nellie

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Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus
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Isolde
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BeitragVerfasst am: 17.02.2005, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nellie,

also ich würde sagen - Geldleistung beantragst Du, obwohl das richtig doof ausgedrückt ist.

Die pflegende Person bist Du, das andere wäre die "zu pflegende Person"

Pflegeversichert ist Linn über die Kasse, entweder über Dich oder Deinen Mann.
Und bei der Kasse musst Du den Antrag stellen.

Beihilfeanspruch - muss ich im Moment passen - werde es rausfinden, oder jemand anders weiß es.

Lieben Gruß
Isolde

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BeitragVerfasst am: 17.02.2005, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Oh, ich sehe, ich habe mich etwas blöde ausgedrückt...

bei "pflegende Person" ist die Frage, ob Dirk und ich beide das sind! Momentan war er beurlaubt und ich hab mich um die Doktorarbeit gekümmert.

Beantrage ich eine Erhöhung der Pflegestufe, wenn sie noch keine hat? Von 0 auf 1 oder so?

Danke schon mal! Ein Kästchen kann ich schon mal ausfüllen.. nebenbei fülle ich den Blindengeldantrag aus.. der ist nicht so schwer!

LG
Nellie

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