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Pflegegeldantrag
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angela
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Beiträge: 16525

BeitragVerfasst am: 17.02.2005, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ihr Lieben,

Eric hat Pflegestufe 2 und seitdem bin ich zwar Hauptpfleger,dürfte nur 30Std./Woche arbeiten. Aber letztens durfte ich ausfüllen wer Eric noch pflegt, das ist nunmal sein Papa. Nützt ihm aber nicht viel, weil er ja mehr als die obligatorischen 30Std. arbeitet.

Sorry für den Denkfehler Embarassed

LG - Angela

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Angela mit Eric (*93) und Franz (*98);
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Nellie
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BeitragVerfasst am: 18.02.2005, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, vielen Dank!

Nun fehlt mir imemr noch das Tagebuch, aber das wird auch noch.. kann man das nachschicken? Damit der Antrag schon mal gestellt ist?

LG
nellie

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Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus
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Isolde
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BeitragVerfasst am: 18.02.2005, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke schon Nelli,
doch das geht - erzähl beim Besuch des med. Dienstes alles dazu, was Du im Tagebuch notiert hast, und gib es ihr dann, es sei denn die Kasse verlangt es früher.

Es dauert jetzt noch ein paar Tage bis Du Nachricht für den med. Dienst bekommst, und in der Zeit würde mich mich einfach auf das Tagebuch konzentrieren und Zeiten messen und alles, aber auch alles (auch was Dir unwichtig erscheint !!!) aufschreiben, was Dir in Bezug auf die Besonderheiten Deines Kindes einfallen.

Und ich wünsche Dir ganz viel Glück dabei.

Lieben Gruß - Isolde

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anke
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BeitragVerfasst am: 18.02.2005, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nellie,
nu aber mal weg mit dem Antrag,

Pflegetagebuch nachreichen!

Bei der Zeitmessung solltest Du darauf achten, das Du nicht schneller arbeitest als nötig, da z.B. das Zubereiten der speziellen Nahrung etc. Dir natülich schnell von der Hand geht, aber ein Anfänger oder jemand, der zwei nk Hände hat braucht einfach ein bischen länger- natürlich auch nicht übertreiben

Viel Erfolg
Anke

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Britta70
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BeitragVerfasst am: 04.02.2006, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

einen Beihilfeanspruch haben Beamte, d. h. sie bekommen einen Teil der Kosten von der Beihilfestelle und einen Teil von der privaten Krankenkasse erstattet. Jede einzelne Rechnung muss an zwei Stellen eingereicht werden. Man muss immer mit zwei Stellen verhandeln, die sehr unterschiedlich entscheiden.

Gruß Britta

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Isolde
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BeitragVerfasst am: 04.02.2006, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hhhhmmm Britta,

kann es sein, dass Du Deinen Beitrag woanders plazieren wolltest? Denn ich sehe den Zusammenhang nicht zwischen unserem Anliegen in diesem Thread mit dem Pflegetagebuch und Deinem Posting von Beihilfe.

Da passt was nicht - bitte schick mir eine PN, dann kann ich verschieben, wohin Du es haben wolltest - Danke.

Lieben Gruß - Isolde

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edirita
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BeitragVerfasst am: 04.02.2006, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Vorsicht, Vorsicht, mit der Angabe von mehreren Pflegepersonen!! Die Pflegekassen haben da im Moment voll den Trick drauf, sich so bei knapp über 14 Stunden Pflege - das ist die Untergrenze, ab der dann Rentenzahlungen gewährt werden - Rentenzahlungen zu sparen. Wenn nämlich beide Elternteile gleich viel/bzw. gleichzeitig pflegen, müssen sie u.U. mehr als 28 Std. an Pflegezeit erreichen, um Rentenzahlungen zu erreichen.
Sind beide Elternteile ohne Arbeit, oder Studenten, oder ist einer Beamter, sollte man sich gründlich überlegen, wer als Pflegeperson angegeben wird. Immer berücksichtigt natürlich, daß es für den MDK auch nachvollziehbar sein sollte/muß und praktisch durchführbar sein sollte. Ich empfehle momentan vorsichtshalber selbst liebevollen Papas, sich als "Matcho-Monster" darzustellen, wenn die Rentenzahlungen seiner Frau zukommen sollen. Vor allem bei ganz kleinen Kindern, wo man die nötigen Pflegezeiten oftmals eh nur mit großer Mühe erreicht. Zu dem Thema ist aber auch schon einiges geschrieben worden.
Gruß edirita

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carina1105
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BeitragVerfasst am: 17.05.2012, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hänge mich mal hier an den Thread dran, da ich ähnliche Probleme beim Ausfüllen des Antrags habe.

Wäre das der richtige Antrag?

http://www.kkh-allianz.de/fileserve.....kkhallianz/files/1152.pdf

Beantrage ich dann dementsprechend Pflegegeld und eine Pflegestufe wird daraufhin festgestellt?

Wie ist es denn, wenn wir über 30 Stunden berufstätig sind? Gibt es dann trotzdem Pflegegeld und die Rentenzahlungen fallen weg?

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Carina mit Luis 07/09 (globale Entwicklungsverzögerung mit unklarer Diagnose - SMA und WBS ausgeschlossen nach Gentest), (MRT 24.5.12) und kleiner Bruder 08/12


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Ninna
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BeitragVerfasst am: 18.05.2012, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Carina,

der Antrag sieht richtig aus.

Der wird weggeschickt und dann meldet sich die Pflegekasse und der medizinische Dienst... die schreiben dann ein Gutachten und das geht an die Pflegekasse... die melden sich dann mit dem Bescheid bei dir.

Und du hast recht: Du bekommst Pflegegeld, wenn du als Pflegeperson mehr als 30 Stunden arbeitest- es fallen nur die Rentenversicherungszahlungen durch die Pflegekasse weg.

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Sohn *11/04 sprachl., motorische, soziale Entwicklungsverzögerung, frühkindl. Autismus auf hohem Niveau (nah zu Asperger)
Tochter *04/07 motorische Entwickl.verz., Athyreose

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