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460 EUR - Kasse hat abgelehnt, weil nur körperbehindert!
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Katrino_1
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Anmeldedatum: 12.11.2004
Beiträge: 208
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.01.2005, 12:18    Titel: 460 EUR - Kasse hat abgelehnt, weil nur körperbehindert! Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Kind hat seit dem 2. Lebensjahr erst die 1. und seit dem 3. Lebensjahr die 2. Pflegestufe. Es ist jetzt 5 Jahre alt. Mein Antrag auf das 460 Euro Pflegeleistungsergänzungsgesetz wurde durch die TKK abgeleht mit der Begründung:
"das der Betreuungsbedarf Isabells noch altersgemäß sind und ihre Ursachen nicht in einer Demenz, geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung begründet sind."
Wie ich hier im Forum lese, gibt es bereits Eltern, die diese Leistung erhalten haben. Mein Kind ist nicht geistig behindert, aber hat doch erhebliche körperliche Beeinträchtigungen (Tetraspastik).
Könnte sich bitte jemand melden, der ähnliches erlebt hat und das Problem lösen konnte?

PS: Meine Kasse hat mich schon mal richtig mit der Pflegeversicherung veräppel, in dem mir mitgeteilt wurde, das es erst ab 1,5 Jahren und dann aber nur die 1. Pflegestufe gibt. Ich habe das natürlich geglaubt und keinen Widerspruch eingelegt. Ich denke fast, das es sich mit dem 460 Euro Pflegeleistungsergänzungsgesetz genauso verhält!?

Viele Grüße Katrin
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fienchen
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Beiträge: 339
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BeitragVerfasst am: 18.01.2005, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katrin,

unsere Tochter ist 3 Jahre alt und hat die Pflegestufe 2, die Stufe 1 hatte sie bereits mit 14 Monaten. Allerdings ist sie sowohl geistig als auch körperlich behindert.

Zur Beantragung der zusätzlichen Betreuungskosten muss im Pflegegutachten stehen: "Es besteht regelmäßig und auf Dauer ein Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf."

Dies setzt sich aus einer Tabelle im Gutachten zusammen, die sich ausschließlich auf Fähigkeitsstörungen auf Dauer im geistigen Bereich bezieht, sprich geistige Behinderung.

LG
Manuela

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Manuela mit Nele 10/01, atypisches Rett-Syndrom (CDKL5)
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Bea F.
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BeitragVerfasst am: 18.01.2005, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katrin,

mich hat die KK selbst darauf hingewiesen, daß es diese Pflegeersatzleistungen gibt! Habe sie auch beantragt, aber bisher noch nicht genutzt. Mein Sohn war damals auch fast 5 Jahre alt.
Gehe doch noch mal genau die Punkte durch - ich glaube, 3 müssen zutreffen - ich weiß ja nicht, was Dein Kind aktiv noch selbst machen kann?

Bei uns wurde es jedenfalls akzeptiert. ( Tetraspastik, Cerebralparese,
Epilepsie)

Liebe Grüße

Bea
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Isolde
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BeitragVerfasst am: 18.01.2005, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Katrin,

wir bekommen diese 460,-- Euro und auch nachdem die Pflegestufe 2 festgestellt wurde und es eindeutig klar ist, dass Jonathan schwer geistig behindert ist.

Seit Mai dieses Jahres steht uns der Betrag zu - zuvor in der 1er Stufe hatten wir dieses Geld ebenso nicht, obwohl da auch schon klar war, dass Jonathan geistig behindert ist.

Nur ist er jetzt älter geworden, und wie schon oft erwähnt, machte es die Begutachtung selber aus, wie sie mich und wie sie das Kind in ihrem Besuch erlebt hat. Ich denke, ich habe der Frau ziemlich klar erklärt, dass ich als alleinerziehende Mutter ein schwer geistig behindertes Kind nicht alleine betreuen kann, wenn er so agil ist, wie Jonathan nunmal ist.

Ich bin auch jetzt froh, dass ich dieses zusätzl. Geld habe, das natürlich in 1. Linie den Geistig Behinderten und den Demenzkranken zusteht.

Mehr weiß ich hierzu auch nicht - lasse mich aber gerne aufklären.

Einen lieben Gruß
Isolde

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Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten - Katharina von Siena
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NadineStoerk
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BeitragVerfasst am: 18.01.2005, 19:57    Titel: Hallo Katrin Antworten mit Zitat

Wir haben bei unserem großen Joschua auf diese 460 Euro bekommen von Anfang an auch unter Pflegestufe 1! Es geht ja nicht nur um Demenz, sondern darum das sich das Kind Gefahren aussetzt, die es nicht einschätzen kann, unkontrolliertes Verllassen der Wohnung, unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen, UNFÄHIGKEIT DIE EIGENEN KÖRPERLICHEN UND GEISTIGEN BEDÜRFNISSE WAHRZUNEHMEN ODER UMZUSETZEN, Probleme bei Bewältigung von Sozialen Alltagsleistungen etc!!!!
Für unseren kleinen rafael haben wir seit er sieben Monate ist, Pflegestufe ! und seit seinem ersten Geburtstag Pflegestufe 2! Ich kenne aber auch diese Aussagen das man es angeblich nicht vor dem ersten Geburtstag beantragen kann !!!
Immer wieder Widerspruch einlegen!
Lieben Gruß
Nadine mit family

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*Beate*
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BeitragVerfasst am: 18.01.2005, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kathrin,

wir sind auch in der TKK versichert.
Damals bei dem Pflegegeld verhielt es sich genau wie bei Dir.
Bis der Chefarzt im Kinderzentrum mir gesagt hat,dass uns das zusteht( da war er schon 2 Jahre und 2 Monate) und er wurde mit 13 Monaten schwerstbehindert und lag im Koma.
Da hätte ich schon schalten müssen,doch auch im Krankenhaus hat man mir nie etwas von solchen Leistungen gesagt,wir waren damals auch in dieser schweren Phase vielleicht gar nicht fähig gewesen so etwas zu beantragen,denn wir kämpften alle um ihn.
Ich hätte vor Vincents 3.Geburtstag nie Pflegegeld beantragt,da die TKK mir telefonisch mitteilte: Kinder bis zu 3 Jahren sind immer auf Hilfe angewiesen.
Die 460 € habe ich nicht beantragt,ich bin aber am überlegen.
Ansonsten bei allen Hilfsmittel ist die TKK aber immer sehr hilfreich gewesen und hat alles schnell genehmigt.
Vielleicht versuchen die Kassen generell so den Menschen vor den Kopf zustoßen,die Wenigen fragen gezielt nach,weil die damit nicht umgehen können.

Leg doch auf jeden fall den Widerspruch ein.

Gruß Beate
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sabrina 74
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Beiträge: 101

BeitragVerfasst am: 03.08.2006, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

ich bin auch bei der tkk und sehr zufríeden. chiara wurde mit 15 monaten in die pflegestufe 1 aufgenommen, aber ich weiß nicht was ich machen soll wenn sie 3 ist. ich habe am anfgang des jahres einen verschlechterungsantrag gestellt und der wurde zwar von minuten höher aber nicht stufe 2
verhinderungsgeld weiss ich nicht ob mir das zusteht, denn chiara verausgabt sich nicht mit wegkrabbeln etc, kann keine türen öffnen oder so, dass einzigste ist,d ass sie sich sehr oft verschluckt oder einen Reflux hat und ich dann da sein muss.
würde das aussreichen?
oft klemmt sie sich auch die finger, weil sie z.b. beim spielen leicht etwas geöffnet hat und dieses zurückschnappte, dann hat sie nicht die kraft dazu die fingerchen rauszubekommen. sie sitzt dann da und bewegt sichnicht und sagt auchkein ton....

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meine tochter hat seltene stoffwechselkrankheit.
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Isolde
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BeitragVerfasst am: 03.08.2006, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sabrina,

Du musst einfach bei der KK anfragen - wie es mit der Verhinderungspflege ausschaut. Die wird Dir sicher nicht abgelehnt werden, denn die bekommst Du auch schon bei Pflegestufe 1.
Das hat mir verausgaben nichts zu tun.
Die Verhinderungspflege ist ja dafür dass Du Dir mal jemanden nehmen kannst der Dich entlastet, egal um welches Krankheitsbild es sich handelt.

Die hier im Thread erwähnten 460,00 Euro das ist die Pflegeergänzungsleistung. Ein anderer Topf wiederum und der dürfte eher für Euch schwierig sein.
Oft bekommen dieses Geld geistig behinderte Kinder, die eben einen nochmalig erhöhteren Aufwand aufbringen. In unserem Fall ist es so, dass mein Sohn ein sehr bewegliches Kind ist, keine Gefahren kennt und somit rund um die Uhr bewacht werden muss, damit nichts passiert - zusätzlich überwacht sein muss, als ein anderes Kind in seinem Alter.
Dafür gibt es aber einen Fragebogen und es müssen auf diesem Bogen bestimmte Dinge erfüllt sein, um dieses Geld zu bekommen.
Diese Bögen hat der MDK und der entscheidet auch die Berechtigung.

In Deinem Fall handelt es sich um reine Verhinderungspflege und da würde ich klar die KK ansprechen.
Die steht Dir zu.

Einen schönen Gruß - Isolde

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Nellie
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Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 03.08.2006, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Von den folgenden Punkten müssen mindestens 2 Störungen bestehen, mindestens eine davon aus Bereich 1-9.

1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs
2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
4. Tatsächlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten
6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
8. Störungen der höheren Hirnfunktion (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
9. Störungen des Tag-/Nacht-Rhythmus
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilf- oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression

LG
Nellie

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Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus
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stephie73
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Beiträge: 207
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 05.08.2006, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
wofür nutzt ihr diese Pflegeersatzleistung? Verhinderungspflege bekommen wir auch und wenn ich mir diesen Fragebogen ansehe, hätten wir evt. auch Anspruch.

LG Stephie

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Kilian 1993, gesund, Tarik 1997, Frühchen 26SSW, Diplegie, Cerebralparese, Autismus, 2 Retriever gehören auch dazu
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