Verfasst am: 16.01.2005, 14:04 Titel: Pflegetagebuch - wer hat noch Tipps?
Hallo!
Wir haben für Lennart eine Pflegestufe beantragt. Nun fange ich an, das Pflegetagebuch zu führen. Über welchen Zeitraum sollte das Tagebuch geführt werden?
Die Tabellen mit den Zeitkorridoren habe ich schon - ich bräuchte jetzt noch ein paar Ratschläge von euch, was genau wie und wann anerkannt wird. Ich weiß z.B., dass die Gymnastikübungen, die wir mit Lennart machen müssen nur anerkannt werden, wenn man sie in Verbindung mit dem Wickeln macht.
Wer hat noch solche Tipps auf Lager? Zählt die Fahrt zur KG auch dazu? (Info: Lennart -20 Monate -SMA II, krabbelt, sitzt, kann aber nicht laufen, sitzt im Rollstuhl, hat noch dazu Neurodermitis!)
Liebe Grüße,
Katrin
Zuletzt bearbeitet von KatrinS. am 08.01.2006, 21:13, insgesamt einmal bearbeitet
Verfasst am: 16.01.2005, 14:47 Titel: Re Pflegetagebuch
Hallo Katrin,
ein Pflegetagebuch wird meistens eine Woche geführt. Zum Waschen bzw. Baden gehört die Zeit dazu, die Du brauchst zum Bereitlegen aller benötigten Sachen, Abtrocknen, Eincremen, wickeln, anziehen . Möglicherweise wird das Wickeln aufgrund des Alters aber nicht anerkannt - ein gesundes Kind müsstest Du auch noch wickeln. Berücksichtigt werden müssen Fahrten zum Arzt, zur Therapie und zur Apotheke, wenn Du speziell für Liam Medikamente benötigst. Die Zubereitung des Essens und das Füttern müssen auch berücksichtigt werden. Mußt Du nachts wickeln, wegen vermehrtem Schwitzen waschen und Umziehen? Musst Du umlagern? Diese Zeiten sind wichtig!
ich denke, für die Pflegekasse werdet Ihr schon ein Grenzfall mal wieder sein, kommt auf die Krankenkasse drauf an und auf das Bundesland in dem Ihr wohnt, und vorallem auf diejenige, die bei Euch die Tür reingeschneit kommt.
20 Monate - da müssen noch viele Kinder gewindelt werden.
Die KG-Übungen zählen selber nicht. Müsst Ihr das Kind vermehrt für die KG-Übungen ausziehen, d.h. außerhalb des Windelns, dann würde das An- und Auskleiden gezählt. Die Zeit für die KG ist Therapie und Therapien werden grundsätzlich nicht mitgerechnet, weil es keine Pflege ist.
Die Neurodermitis ist allerdings wieder wichtiger, denn ich denke, dass das Kind dafür vermehrt gepflegt werden muss, damit es sich nicht kratzen kann. Und evtl. bekommt es andere Lebensmittel, die Du dann auch in spezielleren Häusern kaufen musst, spezieller kochen musst als das übliche Essen.
Bea hat Recht, dass die Fahrten zu den Therapien zählen, sowie zu Besorgungen, die speziell für die Besorgungen von Medikamenten und Essen anfallen.
Ein Kind von 20 Monaten benötigt selber eine Menge Zeit noch.
Du musst über diesen Zeitaufwand hinaus noch eine Menge Zeit zusammen bekommen, und das ist der Schwierigkeitsgrad.
In jedem Fall schreib alles auf, was Dir an Besonderheit zu dem Kind einfällt, alles auf ein extra Blatt und begründe dieses hieb- und stichfest, notfalls noch mit Arztberichten unterlegt.
Wir haben damals schwer kämpfen müssen in diesem besagten Alter. Der Streit mit der Pflegekasse war nur über einen Rechtsberater zu beenden zu meinen Gunsten, weil die Kasse genau das gemacht hat wie so oft, "dass ein Kind in diesem Alter sowieso noch vermehrt Hilfe benötigt.....!"
Ich wünsche Euch ganz viel Glück,
einen lieben Gruß
Isolde
PS: Schau mal hier im Forum Dich herum, da ist über die Pflegeeinstufung eine ganze Menge bereits geschrieben worden, auch Tipps. Vielleicht triffst Du auf einen ähnlich gelagerten Fall wie Deiner. _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
Die Zeit für die KG ist Therapie und Therapien werden grundsätzlich nicht mitgerechnet, weil es keine Pflege ist.
Ich denke das Isolde hiermit die Krankengymnastik zu Hause gemeint hat.
Denn die Zeiten für die ärztl. verordnete KG / Logo wird wie oben beschrieben mit berechnet.
Die Fahr- und Wartezeiten müssen seit ca. 2002 mit berücksichtigt werden, früher war das mal anders geregelt.
die Wartezeiten bei den Therapien auch mit anrechnen?????
Na, das ist mir doch sehr neu.
Die Fahrten dahin - klar - kein Thema, und ich meinte tatsächlich mit meinem Satz die KG zu Hause. Es gibt ja z.B. Voijta, die die Eltern zu Hause nach ihren Kräften ebenso machen sollen - werden ja dahingehend angelernt, so war es zumindest bei uns gewesen.
Na, das muss ich mir mit den Wartezeiten doch merken.
Danke für die Info
Lieben Gruß
Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
BSG-Urteil vom 29.4.99 AZ B P 7/98:"Wartezeiten müssen berücksichtigt werden, wenn in dieser Zeit keiner sinnvolle Tätigkeit nachgegangen werden kann."
BSG-Urteil vom 29.4.99 AZ B P 7/98:"Wartezeiten müssen berücksichtigt werden, wenn in dieser Zeit keiner sinnvolle Tätigkeit nachgegangen werden kann."
Hallo,
ich würde ja zu gerne wissen, wie da die Definition einer sinnvollen Tätigkeit ist...
Also theoretisch kann man ja während der Therapiewartezeit lesen, schreiben und andere Dinge tun...heißt das dann, daß man die Wartezeit sowieso nicht angerechnet bekommt, weil man ja etwas sinnvolles tun kann?
Oder was verstehen die unter einer "sinnvollen Tätigkeit"?
Liebe Grüße
Erica
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