jetzt habe ich noch eine gezielte Frage an Dich - weil der MDK auch in einiger Zeit bei uns in der tür stehen wird.
Ich habe mit dem Pflegetagebuch ansich nicht das Problem - denke, genügend Infos zu haben und erstelle mir noch eines, dass es deswegen nicht weniger als die 2er Stufe werden würde.
Aber Jonathan wird ja nun selbständiger - er wird mehr auf die Toilette gehen (unter Anleitung u. gezieltem Training), er wird sich besser an- und ausziehen können im Laufe der Zeit, allerdings elend lange natürlich, er wird insgesamt selbständiger werden.
Aber seine Geistige Behinderung erlaubt es mir nicht, ihn aus den Augen zu lassen.
Also bei allem werde ich nebenbei stehen müssen, auch begleitend die Treppen runtergehen müssen, er wird vorerst niemals alleine nach draußen können, über all muss ich dabei sein.
Auch wenn er selbständiger wird, meine Anwesenheit ist überall erforderlich.
Die reine Grundpflege müsste im Laufe der Zeit vermutlich mal zurück gehen im Zeitaufwand.
Aber was ist mit der Mobilität - mir dieser Selbständigkeit.
Die Grundpflege hat nunmal das Übergewicht bei der Beurteilung einer Pflegestufe.
Aber eines Tages wird dieses "Bewachen in den Wachzeiten" viel relevanter sein, das eben ständige Begleiten überall hin.
Jetzt habe ich bereits gehört, dass dieses für die Pflegestufe uninteressant ist, weil es dann nicht mehr in den Grundpflegebereich reingehören würde, und die geistig behinderten Kinder, bzw. die Eltern hätten dann in Sachen Pflegestufe die A.....Karte gezogen.
D.h. für mich, ich kann trotzdem nicht arbeiten gehen wie ich will, weil ich das Kind hier nie alleine lassen kann für 4-5 Stunden i.d. Ferien, oder Freitagsmittags, oder so - mir entgehen dann die Rentenbezüge, und ich bekomme kein Pflegegeld oder höchstens noch die Stufe 1.
Im Grunde finde ich das ungerecht - wie schaut es da aus Deiner Sicht aus.
Ich hoffe, die Problematik einigermaßen gut rübergebracht zu haben.
Einen schönen Gruß - Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
Hallo Isolde,
ich verstehe die von dir beschriebene Problematik sehr gut. Sie begegnet mir immer wieder,z.B. auch bei den Angehörigen von Demenzkranken oder Diabeitskranken, und jedes Mal habe ich das gleiche Problem: natürlich ist die von dir beschriebene Situation scheinbar ungerecht. Trotzdem müssen wir so realistisch sein und akzeptieren, dass die Pflegeversicherung nicht alle Risiken und Unwägbarkeiten abdecken kann. Das System ist leider nur dann tragfähig, wenn es klare Grenzen für die Ansprüche gibt. Die Pflegeversicherung ist eben nur eine Grundsicherung - mehr nicht! Du mußt eines bedenken: in dem Moment, wo die Pflegeversicherung auch jeden Bedarf an reiner Beaufsichtigung berücksichtigen würde, hätten sehr viele Betroffene ( wahrscheinlich die meisten ) direkt PS 3, da sich dieser Bedarf ja kaum einschränken lässt. ( Selbst in der Nacht ist der Bedarf ja theoretisch immer gegeben, da z.B. dein Sohn ja jederzeit wach werden könnte und deine Aufsicht benötigt. ) Das System der Pflegeversicherung wü^rde innerhalb kürzester Zeit zusammenbrechen.
Immerhin gibt es für solche Fälle wenigstens den Leistungsanspruch nach § 45 a SGB XI - 460 € / Jahr sind zwar nicht viel, aber mehr als gar nichts ! ( Ihr könntet evt. auch bereits einen Leistungsanspruch nach § 45a haben) .
So lange, wie Jonathan deine Beaufsichtigung und Anleitung bei den Katalogverrichtungen benötigt, wird diese Hilfe auch berücksichtigt. Klar unterscheiden muss man '' allgemeine Beaufsichtigung / Rufbereitschaft '' und '' Beaufsichtigung / Anleitung''.
Die sogenannte A...Karte haben nicht nur die Eltern von behinderten Kindern gezogen. Es gibt viel andere Betroffene, denen es ebenso geht. - Ich weiß, dass dir das grundsätzlich nicht hilft, aber es macht die Sache etwas gerechter, wenn man weiß, dass nicht nur eine bestimmte Personengruppe betroffen ist - finde ich zumindest immer.
Auch wenn ich immer wieder in den persönlichen Einzelfällen gerne hätte , dass den Betroffenen mehr Hilfe zusteht ,muss ich grundsätzlich sagen, dass ich die Grenzen der Pflegeversicherung nachvollziehen kann. Innerhalb dieser Grenzen leiste ich meinen Beitrag, damit die Menschen die Leistungen erhalten, welche Ihnen auch zustehen. Und in diesem Bereich gibt es wirkliche Ungerechtigkeiten , weil viele Gutachter die Gesetze nicht im Sinne der Betroffenen auslegen oder zum Teil echte Fehleinstufungen zu Lasten der Betroffenen durchführen. Hier kann ich durch Beratung oder ein Gegengutachten zumindest für einen kleinen Ausgleich sorgen.
Lg, Ulrike
zu Deinen Ausführungen möchte ich ein paar Gedanken äußern, weil sie mir unlogisch vorkommen.
Wenn ein geistig behindertes Kind oder z.b. auch ein Demenz kranker Erwachsener nicht mit den Grundleistungen aus dem Katalog "gepflegt" werden muss aber trotzdem ständig beaufsichtigt werden muss, dann besteht kein Anspruch auf Pflegeversicherung?
Das ist ja wohl der blanke Zynismus, dann von Gerechtigkeit zu reden, Sorry, wenn ich das so hart ausdrücke (geht ja nicht gegen Dich!). Aber wenn ein Kind oder ein Erwachsener nicht allein leben kann und immer eine Betreuung benötigt, dann hat die betreuuende Person die A-Karte gezogen aber auch die Allgemeinheit.
Bleibe ich nämlich zuhause und sorge dafür, das mein Kind oder meine Eltern nicht in ein Heim müssen, fehlen mir zum einen die Rentenansprüche und zum anderen ganz einfach auch die wirtschaftlichen Mittel um existieren zu können. Was soll da bitte "gerecht" sein an diesem System, das sowieso aus allen Nähten bricht, weil es auf dieser Basis sowieso nicht finanzierbar ist.
Aus meiner Sicht produzieren wir hier mittel- und langfristig Sozialfälle im Alter. Denn wenn Eltern von behinderten Kindern keine Pflegeversicherung bekommen, können sie auch keine Anrechnungspunkte für die Altersrente erhalten -- die Folge ist schlicht und ergreifend eine geringere Rente und daraus resultierend Altersarmut.
Und eine vollstationäre Pflege im Heim kommt den Staat mit Sicherheit wesentlich teurer als eine ambulante Pflege im Haus. Mal ganz zu schweigen vom moralischen Aspekt.
kopfschüttelnde Grüße
VOLKER _________________ 10/1963 (wohnhaft im Kraichgau, der deutschen Toskana)
Fachmann für Versicherungsfragen Und wenn ich wüsste, dass morgen die Welt untergeht, so würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen -- Martin Luther
wie Volker es geschrieben hat, könnte ich es nicht besser ausdrücken.
Wie gesagt, geht nicht gegen Dich, sondern die Sache ansich.
Zumal ich möchte den Gedanken noch weiter ergänzen.
Wenn ich keine Pflegestufe erhalte - dann erhalte ich auch keine Verhinderungspflege, höchstens wie Du nennst die 460,00 Euro Pflegeergänzungsleistung und evtl. ein paar Betreuungsstunden über das Sozialamt, das aber vorher erst meinen genauen finanziellen Lebensstandard bis ins Kleinste wissen möchte.
D.h. auch die Entlastung die mit einem geistig behinderten Kind oder dem Demenzkranken notwendig sind, die kann man quasi über den Jordan werfen.
Ich frage das deshalb so klar, weil es mich betreffen wird - dieses Jahr bei der Begutachtung nicht - aber in 2 Jahren, und da ist Jonathan 11 Jahre alt. Die Zeit in der Grundpflege wird sicher bis dahin drastisch reduziert sein, wenn seine Fortschritte so weiter gehen, aber er direkt kein Pflegefall mehr ist.
Trotzdem werde ich nicht Vollzeit arbeiten gehen können (mir fehlt das als Alleinerziehende/lebende völlig an der Rente), weil ich das Kind eben nicht aus den Augen lassen kann durch seine geistige Behinderung (Ferienzeiten abgedeckt werden müssen). Und trotzdem werde ich in allem eingeschränkt sein, und Betreuungskosten werden dann vermutlich zu meinen Lasten gehen, wenn ich etwas für mich unternehmen möchte.
So würde ich das jetzt interpretieren.
Wäre schön, wenn wir darüber einwenig diskutieren könnten, und vielleicht überlegen könnten, welche Möglichkeiten (außer Sozialhilfe - das ist Verlagerung der finanziellen Mittel) für solche Eltern offenstehen.
Deswegen mein Kind ins Heim geben, tue ich auch.
Und würde ich es tun, so hat Volker recht, würde es den Staat und die Gesellschaft eine ganze Stange mehr Geld kosten, als das Pflegegeld monatlich.
Insofern, eine dicke nicht durchdachte Lücke im Gesetz - und keineswegs der Ansporn, seinen Angehörigen zu Hause zu versorgen bei einem oder einem halben Lohnausfall, der unweigerlich dadurch kommt.
Sonntägliche Frühaufsteher grüße - Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
Hallo Volker,
Wir geraten hier in eine Grundsatzdiskussion zu unserem Gesundheits - und Sozialsystem. Diese sind weder moralisch noch gerecht ! - noch sinnvoll.
Ich habe lediglich versucht darzustellen, warum diese Regelung für die Pflegeversicherung nachvollziehbar und begründet ist. Es geht hier um eine Grundsicherung, mehr nicht. Die Grenzen unserer Sozialsicherung begegnen uns im Moment überall - nicht nur bei der Pflegeversicherung. Aber um hier Abhilfe zu schaffen bedarf es wohl einer absoluten politischen Reform, die wir wahrscheinlich in der nächsten zeit nicht erleben werden.
Hallo Ulrike,
sorry, da haben sich unsere beiden Postings überschnitten,
sehe ich jetzt erst.
Im Grunde ist es toll dieses zu wissen, dass ich heute schon schaue, wie ich das in 2 Jahren geregelt bekomme - und werde dann mit 46,5 Jahren (wenn kein Wunder eintritt) zum Sozialfall werden, oder ich werde das Kind dem Sozialstaat vor die Füße legen, der dann bezahlen soll, dass das Kind leben kann, solange es leben wird.
Ohoh ..... , welch schöne Aussichten.......
Achja - und für den Staat werde ich immer ein gläserner Mensch bleiben, denn sobald nur 1 Euro irgendwo zuviel ist, werde ich den abdrücken müssen.
Ich freue mich schon ......... (sorry war sarkastisch, aber das verstehst Du sicherlich)
Lieben Gruß - Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
vielleicht gibt es da einen Hoffnungsschimmer, zumindest, was die Rentenversicherungsbeiträge betrifft. Nach der neuesten Rechtsprechung werden ja bzgl. der Rentenbeiträge auch Pflegehilfen neben den Katalogverrichtungen anerkannt. Das entsprechende Urteil und der Kommentar dazu: http://www.caritas-nrw.de/cgi-bin/s.....owcontent.asp?ThemaID=605
Allerdings läßt das Urteil weitgehend offen, was denn nun an zusätzlicher Leistung anerkennungsfähig ist. Dieser Leerraum muß erst noch gefüllt werden. Meine Ideen dazu wären beispielhaft:
1. alle Maßnahmen der "Behandlungspflege", incl. Monitoring und Medikamentengabe
2. der allgemeine Beaufsichtigungs und Betreuungsbedarf
3. notwendige Begleitung außerhalb der Wohnung
@Volker
Ich finde es sehr bemerkenswert, dass du dich hier auf die Seite der Leistungsempfänger schlägst.
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 12.11.2003, B 3 P 5/02 R
„In der Sozialversicherung ist die fehlende materielle Anerkennung langjähriger, aufopferungsvoller häuslicher Krankenpflege durch Angehörige, die im Unterschied zur Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nicht durch Pflegegeld wenigstens teilweise abgegolten wird,
obwohl sie die Solidargemeinschaft in erheblichem Umfang entlastet, als unbefriedigend zu bezeichnen.
Die fehlende Berücksichtigung dieser Art von Pflege im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung kann auch nicht überzeugend damit gerechtfertigt werden, dass es sich um ein Risiko handelt, das der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen ist, solange dort vergleichbare Leistungen nicht vorgesehen sind.........."
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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