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Ich koche! Einschränkung der Frühförderung in Sachsen-Anhalt

 
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dieMeike
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BeitragVerfasst am: 14.01.2005, 21:43    Titel: Ich koche! Einschränkung der Frühförderung in Sachsen-Anhalt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

am 07.12.2004 habtte ich die Bewilligung von Leistungen für die ambulante heilpädagogische Förderung bekommen. Wie immer, 2 Betreuungseinheiten 60 min, pro Woche a`77,99 € pro Stunde. Effektiv wird Neis also 90 min gefördert und 30 min sind Vor- und Nachbereitungszeit.

Kurz vor Weihnachten hat man in Sachsen-Anhalt mal eben ohne die Betroffenen, Eltern und Lebenshilfe, zu informieren beschlossen das zu kürzen Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad

Neuer Bescheid am 11.01.2005

1 Betreuungseinheit 90 min pro Woche a´50,00 € pro Stunde. Mir der Vor-und Nachbereitungszeit bleiben da 60 min übrig.

Die Lebenshilfe war erst am 03.01. davon informiert worden.

Wir haben jetzt erst mal Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und sind am Überlegen wie wir uns wehren können.

Gefrustete Grüße Meike

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Susi
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BeitragVerfasst am: 14.01.2005, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Meike,

kaum denkt man, es ist alles soweit geregelt und läuft, kommt wieder aus irgendeiner anderen Richtung ein Dämpfer.
Kennen wir auch und versuchen uns zu wehren. Immer wieder "Kampf". (bin eigentlich nicht der geborene "Kämpfer" aber habe mich entwickelt..)

Nachdem ein Bescheid eingeht hat man doch eine gewisse Zeit zur Verfügung, um Widerspruch einzulegen. Danach geht nichts mehr. Wie ist das eigentlich andersherum? 4 Wochen z.Bsp. waren doch schon abgelaufen - 07.12.2004 erhalten und am 11.01.2005 die Änderung. Gibt es für die "genehmigende Stelle" da nicht auch Einschränkungen - müßte man sich vielleicht mal in diese Richtung erkundigen. Was anderes fällt mir momentan nicht gleich ein. Aber eine Bank kann auch nicht sagen: wir genehmigen den Kredit - und am nächsten Tag überlegen die es sich anders und wollen das Geld zurück. Oder?

Also lass den Kopf nicht hängen - denk dran: Wut gibt Kraft. Ich glaube bei deinen vielen Evil or Very Mad hast du jede Menge Kraft!

Liebe Grüße von Susi

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Erica
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BeitragVerfasst am: 14.01.2005, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Meike

Zitat:
am 07.12.2004 habtte ich die Bewilligung von Leistungen für die ambulante heilpädagogische Förderung bekommen. Wie immer, 2 Betreuungseinheiten 60 min, pro Woche a`77,99 € pro Stunde. Effektiv wird Neis also 90 min gefördert und 30 min sind Vor- und Nachbereitungszeit


Da muß ich mal ganz naiv nachfragen: Steht das so detailliert im Bewilligungsschreiben drin? Umfang und Kosten?
Bei uns steht nur, daß die Kosten für die Frühförderung übernommen werden und der Zeitraum, also bis Sommer 2005, aber genaueres steht da nie drin.
Ich habe gar keine Ahnung, was das kostet und wieviel Zeit für Lena eigentlich genehmigt wurde.
Abgesehen davon bekam Lena letztes jahr auch zweimal pro Woche bewilligt, aber die FF hat dann einfach entschieden, daß sie nur einmal pro Woche bekommen kann... Confused
Hm...und wo nichts schriftlich ist, kann man auch schwer was sagen...
Sorry, daß ich Dir so gar nichts zu Deinem Problem sagen kann...
Liebe Grüße
Erica
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dieMeike
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BeitragVerfasst am: 14.01.2005, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das neue Schreiben wurde als neuer Bescheid zugestellt. Ich hab das Anschreiben zum Bescheid leider im Büro liegen. Aber Montag lass ich das mal von unserem Anwalt prüfen.

Eben habe ich an die Redaktion unserer Regionalzeitung eine Mail zum Thema geschickt und Widerspruch haben die Mitarbeiter der Lebenshilfe schon als Vordruck fertig gemacht. Sie sammeln die Widersprüche und schicken diese dann ans Amt, äh nee an die Sozialagentur Wink

LG

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BeitragVerfasst am: 14.01.2005, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

allo

@ Erica
die meisten Kommunen haben festgelegte Verträge mit den Massnahmeträgern, bei uns die Lebenshilfe, in denen die Betreungseinheiten geregelt sind.

Wir sind auch nur enmal pro Woche in der Einrichtung, weil es besser ist zwei bewilligte Einheiten zusammen zu ziehen.
Als die Frühförderung noch bei uns zu Hause war haben wir 2x die Woche gefördert.

Frag doch einfach mal Deine Fördertante wie das bei Euch geregelt ist.

Wenn ich in die Einrichtung der Lebenshilfe fahren ist für mich einmal die Woche, 2 Einheiten günstiger (Sprit, Fahrzeit). Und auch Neis hat mehr davon.

Die haben heute 90 min Pirat auf der Wippe, Lagerungsinsel, Knautschball und Bällebad gespielt. Neis und Frau Büchner waren über und über mit bunten Seidentüchern verbunden, es war einfach göttlich..."ey, ey, käpften"


Liebe Grüße

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BeitragVerfasst am: 14.01.2005, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Meike,
jetzt ist das, was ich eben grad geschrieben habe, plötzlich weg... Question
Also nochmal:
Hier in Schleswig-Holstein gibt es "nur" mobile Frühförderung, d.h. die FF findet immer zu Hause statt, was den Nachteil hat, daß halt da eingeschränkte Möglichkeiten sind, weil wir nunmal keine Therapie-Ausrüstung zu Hause haben und das was wir haben, kennt Lena halt schon in-und auswendig.
Eigentlich würde es mir zur Zeit besser gefallen, wenn wir die FF in einer Einrichtung hätten, weil es ja bei Lena auch sehr um das grobmotorische geht und das geht bei uns im Wohnzimmer halt schlecht...und da wird auch kaum etwas gemacht... Confused

"Mal die FF fragen..." ist so eine Sache für sich; sie ist ja leider nicht sehr auskunftsfreudig und kriegt eher `ne Krise, wenn ich mit noch mehr Fragen komme.
Als ich damals (nach immerhin neun Monaten Wartezeit!) wegen der zweiten verordneten FF-Einheit nachfragte, sagte sie halt nur, daß diese zwar bewilligt sei, die FF aber beschlossen hätte, daß sie das nicht leisten könnten und so schlimm wäre es bei Lena doch auch nicht.
Dabei war das Geld für die zweite Einheit ja da... Question
Irgendwie bin ich mit unserer FF nicht so ganz glücklich... Confused
Naja, ich hoffe aber, daß ihr noch etwas gegen Eure Stundenkürzung erreichen könnt!
Liebe Grüße
Erica
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BeitragVerfasst am: 22.04.2005, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mein Widerspruch gegen den Bescheid ist nun bearbeitet. Gestern war dieAnhörung im Sozialamt Abt. Hilfe in besonderen Lebenslagen.

Das Sozialamt der Kommune entscheidet zwar über die Menge der Fördereinhaiten muss diese Entscheidung aber gegenüber dem Kostenträger, hier das Land S/A, begründen.

Das Amt war der Meinung das Neis mit 2 Fördereinhaiten überfordert wäre, da ja noch Kassenleistungen wie Logo, Schwimmen, Physio, Rollitraining in der Woche laufen.

Nachdem ich die Damen darüber aufgeklärt habe das wir die 2 Fördereinheiten an einem Tag durchfgeführt haben, weil Neis ja immer erst nach einer halben Stunde "warmläuft", war es kein Problem wieder die 2 Einheiten bewilligt zu bekommen.

Liebe Grüße

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