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Reha-Autositz und Beihilfe / private PKV
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Ellert
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BeitragVerfasst am: 28.04.2006, 09:14    Titel: Reha-Autositz und Beihilfe / private PKV Antworten mit Zitat

Hallo Ihr

wie ich es drehe und wende
ich kann Ellert nichtmehr mit gutem Gewissen im Autositz anschnallen
er braucht einfach einen der weiterhin hin 5-Punktgurt ist und da sind in der Größe nur noch die Rehasitze ...

Aussage meiner Kostenträger - sowas zahlen wir nicht.

Ich habe nun drei Alternativen:

Ellert muss nichtmehr in die Schule und kann auch nirgends mehr hin, da sicheres Autofahren nicht mehr möglich !

Ich kaufe den bezahlbaren Britax special needs in England, der aber bei uns nicht zugelassen ist.

Ich kaufe einen Recaro und lasse ihn umbauen ( scheint ja zu gehen)
nur, wie teuer wird der Spass ???

Definitiv habe ich keine 1500 Euro einen rehasitz aus eigener Tasche zu zahlen
gibts hier Beihilfeberechtigte oder Privatversicherte bei der Debeka die schon Zuschüsse bekommen haben. Wenn ja, wie habt Ihr das geschafft ?

Ellert ist gerade in Hohenstücken und die haben tolle Ideen für Hilfsmittel, die gesetzlich versicherten dort bekommen die verschrieben, ich muss nur immer sagen, wäre toll, aber bekomme ich nicht bezahlt. Ist denn mein Kind ein Kind zweiter Klasse ?
Ich habe alleine für die erste Woche Mitaufnahme 170.- Euro zahlen dürfen, in der Klinik lächerliche 450.- Euro ( beide legen Wert darauf dassMutter dabei ist) die gesetzlichen zahlen, ich zahle wieder privat und bin nun wirklich am Limit !

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Juergen
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BeitragVerfasst am: 28.04.2006, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ellert,

ich habe da mal ein Urteil für Dich
>> vieleicht hilft es Dir bei der weiteren Begründung

Gericht wertet Autokindersitz als Orthese

Urteil
Gericht: LG Nürnberg-Fürth
Aktenzeichen: 11 S 4374/02
Das LG hat in einem zivilrechtlichen Verfahren geurteilt, dass die Kosten für einen Autokindersitz auch dann von einer privaten Krankenversicherung zu ersetzen sind, wenn dieser nicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten ist. Die erste Instanz hatte die Kosten für die Erstattung eines Autokindersitzes dem Vater eines behinderten Kindes nicht zugesprochen, weil dieser nicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten sei.

Im Gegensatz zur ersten Instanz hat das LG Nürnberg-Fürth den Autokindersitz unter den Begriff der Orthese gefasst und ging dabei mit der Ansicht des Klägers konform, dass Orthesen nicht nur solche Stützapparate sind, die direkt am Körper getragen werden, sondern auch Hilfsmittel wie in diesem Fall ein Autokindersitz. Voraussetzung dafür ist jedoch eine entsprechende medizinische Indikation bei der hilfsmittelbedürftigen Person. Der Begriff des Stützapparates ist nicht nur als solcher zu begreifen, der zur Stützung einzelner Gelenke dient. Vielmehr beschreibt der Begriff des Stützapparates nur einen Teil der unter den vorgenannten Oberbegriff fallenden Gegenstände.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: MTD 01/2003
Referenz-Nr: R/R1700
Schlagwort: Urteil, Hilfsmittel, Krankenversicherung, Kostenübernahme, Autokindersitz, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Kind, Stützapparat, ordentliche Gerichtsbarkeit, Autositz, Gebrauchsgegenstand, private Krankenversicherung, Mobilität, Grundbedürfnis

Gruß

Jürgen

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Thomas
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BeitragVerfasst am: 28.04.2006, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

schaut mal bitte hier:
http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic832.html


Schönen Gruß
Thomas

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Erica
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BeitragVerfasst am: 28.04.2006, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
habe gerade beim Gogglen folgendes gefunden und schließe daraus, dass Sitze für behinderte Kinder nicht unbedingt die Zulassung brauchen, bzw. befreit werden können...wenn ich es richtig verstanden habe:

http://www.verkehrssicherheitsberat.....am%20Kindersitz%20entschlüsselt:

Wie versteht ihr das?
Wobei mir Römer in Ulm ja sagte, dass es so etwas wie eine deutsche Zulassung nicht gibt, da es alles EU-Normen sind, also europaweit zugelassen.
Liebe Grüße
Erica

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Mama von Lena (11 Jahre), Frühchen, benigne occipitale Partialepilepsie/ Panayiotopoulos-Syndrom, nächtl. Bradykardien, Z.n. Schädelbasisfraktur/ SHT/subduralem Hämatom/ Hämatotympanon im April 2006, Herzrhytmusstörungen, räuml.-konstruktive Wahrnehmungsstörung, etc.
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Ellert
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BeitragVerfasst am: 28.04.2006, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas

habe nun den Link verfolgt
was ist bei Euch am Ende denn rausgekommen
50 % Erstattung oder habt Ihr doch geklagt ?

Wenn ich denke, dass unsere Kinder noch so klein sind und später sicher noch so viel brauchen werden, woher sollen wir denn das ganze Geld nehmen ?
Ich beantrage wirklich kaum Hilfsmittel, aber wenn dann brauche ich sie auch wirklich.
Ellert ist schulpflichtig, wie ist denn die Rechtslage wenn ich keinen Sitz habe ?
Der Fahrdienst stellt den nicht, mitnehmen ohne Sitz dürfen die Ellert sicher nicht, wird er denn dann von der Schulpflicht befreit ???

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BeitragVerfasst am: 28.04.2006, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

hi
warum braucht ellert einen 5 punkt gurt?

wenn ellert gut sitzten kann, hast du dir mal überlegt einen hosenträgeranschnall gurt einzubauen, ich weis nciht wie die teile genau heisen, in sie werden von erwachsenen genommen, und gehen über die rechte und linke schulter

http://cgi.ebay.de/3-Schroth-Gurte-.....40196QQrdZ1QQcmdZViewItem


so etwas meine ich


http://cgi.ebay.de/3-Schroth-Gurte-.....40196QQrdZ1QQcmdZViewItem


dann kannst du einen ganz normalen autositzt nehmen und hast sehr lange ausgesorgt.
war nur mal so eine idee, ich hoffe sie ist nicht so mega doof.

lg natascha

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natascha mit julia 93, gina 97 mageneingangfehlbildung mit reflux (hiatushernie) morotrische defizite, maria und anna 02, zehenfehlstellung, empfindliche lungen, maria extrem mit narbenbildung nach lungenentzündung, die 4 sind das wundervollste chaos dieser welt
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Brigitte 1953
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BeitragVerfasst am: 28.04.2006, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dagmar,

habe Dir gerade eine PN egschickt.

Lieben Gruss

Brigitte Very Happy

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http://www.REHAkids.de/phpBB2/album.....personal.php?user_id=3073


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BeitragVerfasst am: 28.04.2006, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Natascha

nee er rutscht ja immer mit dem Popo durch
darum ja auch die Verriegelung unten
ersetzt dann den Keil !

Werde mal auf die schriftliche Abnlehnung warten und schauen was passiert !

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BeitragVerfasst am: 28.04.2006, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

HAllo Dagmar,

wir haben gerade den Kostenvoranschlag für die Zurüstung unseres Autokindersitzes- 120€- Rückenformplatte- neue Gurte und Seitenführung, das fand ich nicht zu teuer..

Wünsche DIr jedoch erst einmal viel Erfolg bei der Übernahme der Kosten durch die PKV....

LG
Anke

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Anke mit Joost (*16.03.04), massiver HC, massive Hirnfehlbidung mit Nichtanlagen, ICP, blind und seinen großen Schwestern Anna (*95), Clara (*02) und Lucas (*08) und natürlich Papa Dirk
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therealanina
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BeitragVerfasst am: 01.05.2006, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dagmar,

wir verklagen ja gerade unsere private KV auf Zahlung eines Reha-5-Punkt-Autositzes.
Termin für Verhandlung in ca. 4 Wochen. Ich war jetzt einfach an dem Punkt angelangt nach einem Jahr Briefwechsel hin- und her, meiner KV zu zeigen, wie ernst es mir ist. Haltet die Daumen. dass wir recht bekommen (es geht auch gleichzeitig um die Zahlung des Haverich-Dreirads).
Einstweilen habe ich Maarten in einem Auto mit dem Autoflug-Rückhalte-System zusätzlich gesichert (allerdings ohne Keil, bzw. zw. den-Beinen-Fixierung) - bei Maarten geht's auch eher darum, dass er sich mit dem Oberkörper zur Seite fallen lässt. Im anderen Auto sitzt er noch ganz gut im Storchenmühle Starlight SP- relativ gut mit 5- Punkt-Gurt.
LG Anina

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Anina mit Maarten (5/2000, Pitt Hopkins Syndrom, Robben, Sitzen, Laufen, kommt aber nicht alleine zum Stehen, keine Sprache)
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