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:) Der Bescheid zum Schwerbehindertenausweis ist endlich da!

 
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dieMeike
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BeitragVerfasst am: 08.12.2004, 13:18    Titel: :) Der Bescheid zum Schwerbehindertenausweis ist endlich da! Antworten mit Zitat

Hallo,

nachdem wir am 01.05.04 den Antrag auf Neufeststellung nach SGB IX gestellt haben, ist der Bescheid heute gekommen.

Nachdem beim Amt wohl einige Unterlagen und Befunde verschiedene Wege gegangen sind und letztendlich wohl doch bearbeitet werden konnten, nach mehrmaliger Nachfrage versteht sich.

Wir hatten gerechnet das sich das Amt bei den Merkzeichen querstellt und wir auf jeden Fall dem Bescheid widersprechen müssen, aber...

festgestellt wurde:

GdB 100, B, aG, G, H
rückwirkend ab 07.06.2004

Wir sind zugegebenermaßen platt.
Jetzt heisst es erst einmal Parkausweis und Parkplatz beantragen, also wieder Ämterrunde.

Liebe Grüße Meike

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Sascha C
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BeitragVerfasst am: 08.12.2004, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Meike,

darf ich fragen, ob die Datumsangabe korrekt ist: rückwirkend vom 27.06.04 ?
Hast Du denn nicht von Geburt an beantragt?
Zumindest müssen die ab Antragsstellung genehmigen.

Liebe Grüsse
Sascha

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dieMeike
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BeitragVerfasst am: 08.12.2004, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es handelt sich um eine Neufeststellung. Neis hatte vorher 50% ohne Merkzeichen.

LG

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Sascha C
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BeitragVerfasst am: 08.12.2004, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Meike,

ich würde Dir empfehlen, Einspruch einzulegen und die feststellung ab Geburt zu beantragen. Da bei Neis die Merkzeichen zu diesem zeitpunkt nicht eindeutig feststanden, wurden nur 50% ohne MZ zugesprochen. Bei der Neufeststellung wurden jetzt aber 100%, B,H,G,aG festgestellt, was zu der Annahme führt, das die Behinderung von Geburt an bestand. Also auf jeden Fall Einspruch einlegen und seit Geburt beantragen. Dann fehlt euch noch ein MZ. RF. Das solltet ihr ebenfalls beantragen und falls schon beantragt, den Grund der Ablehnung erfragen. Momentan wird sogar durch den Ärzterat geprüft, ob Kinder ab dem 1. vollendeten Lebensjahr darauf Anspruch haben und es sieht ziemlich gut aus.
Die Wartezeit würde ich auf jeden Fall in Kauf nehmen, denn es geht um sehr viel Geld für dich.

LG Sascha

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dieMeike
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BeitragVerfasst am: 08.12.2004, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sascha,

wir sind in jeden Fall ein Sonderfall. Wink Eine nachträgliche Feststellung bringt uns keine steuerlichen Vorteile, da wir keine Steuern zahlen. Ausser Wartezeit bringt es für uns also nichts.
Was die KfZ Steuerbefreiung angeht wird es schon wieder kompliziert, da ich den Firmenwagen für die Fahrten mit Neis nutze und mein Mann meinen Wagen.

Kann ich eigentlich ein KfZ auf meinen Sohn zulassen oder kann auch ich die Befreiung in Anspruch nehmen?
Fragen über Fragen?

Liebe Grüße

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Sascha C
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BeitragVerfasst am: 08.12.2004, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Meike,

RF würde ich aber beantragen, das sind auch ein paar Euros. Ein KfZ kannst Du natürlich auf Neis zulassen. Da ist da dann nicht nur die Steuerbefreiung für das KfZ, sondern auch verschiedene Versicherungen bieten auch Rabatte für Personen mit SB-Ausweis. Du bist dann natürlich eingeschränkt in der Benutzung des KfZ´s. Dieses darf rechtlich dann nur in Verbindung mit Neis benutzt werden. Er muss nicht immer anwesend sein, fahrten zur Apotheke etc. die in Verbindung mit Neis stehen, sind rechtlich abgedeckt. Einkaufen gehört zur Versorgung der Person mit SB-Ausweis. Ist aber dein Mann morgens um 6.00h mit dem Wagen zur Arbeit unterwegs und es passiert etwas, muss man schon mit konsequenzen rechnen. Rechtlich droht hier eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung. Versicherungstechnisch sehe ich kein Problem, denn Neis ist nicht als Einzelfahrer angegeben. Es können hier aber Forderungen zur Nachzahlung der gewährten Rabatte entstehen. Man sollte den nutzen gegen das Risiko abwägen. Es muss nicht immer etwas passieren. man kann auch morgens um 6.00h zur diensthabenden Apotheke unterwegs sein, aber letztendlich muss das jeder für sich entscheiden.
Also, RF würde ich trotzdem beantragen, zu verschenken hat ja keiner etwas.

LG Sascha

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Andrea
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BeitragVerfasst am: 08.12.2004, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Meike,

wenn man die KFZ Steuerermäßigung haben möchte, muß das Auto auf den " Behinderten" angemeldet sein also Neis muß in der Zulassung stehen, so wurde es mir erklärt. Wir haben es aber nicht genacht obwohl Sina 100% behindert ist, weil ich ertsmal wissen möchte wem das Auto dann gehört wenn Sina in der Zulassung stehen würde. Und wie ist es dann mit Strafzetteln??

LG Andrea
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neue_Eva
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BeitragVerfasst am: 08.12.2004, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andrea,

würde Sina wegen der Kfz-Steuerermäßigung im Kraftfahrzeugschein als "Fahrzeughalterin" eingetragen, lauten die Strafzettel auch auf ihren Namen *g*, aber es ist weiterhin Dein Auto.

Bei einer Kfz-Steuerermäßigung sollte das Kfz nur noch im Zuge der Haushaltsführung genutzt werden und um der behinderten Person ein Leben in der Gesellschhaft zu ermöglichen. Soweit meine Kenntnisse zu diesem Thema. Unser Familienauto war auch lange Zeit so zugelassen; bis ich ausgezogen bin und somit nicht mehr im Familienhaushalt lebte.

Lieben Gruss
Birgit = neue Eva

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dieMeike
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BeitragVerfasst am: 08.12.2004, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

vielen Dank erst einmal für die Antworten. Das hilft uns auf jeden Fall weiter.

Ich wußte doch, ier werden Sie geholfen! Wink

Liebe Grüße

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