Verfasst am: 09.04.2006, 20:23 Titel: Zuzahlung KG für PKV-Versicherte üblich?
Hallo,
ist es üblich, dass PKV-Versicherte für die KG zuzahlen? Meine KG verlangt für eine Einheit (ca. 30 Min) im KiGa 54,- €. Meine PKV zahlt "nur" 49,- € nach den Tarifbestimmungen. Wir haben damals den besten Tarif gewählt, also nicht irgendeinen Spar-Tarif. Die PKV sagt, die KG verdiene auch mit 49,-€ mehr als an einem Kassenpatienten (25,- €) und soll die Behandlung billiger machen. Die KG sagt, sie hätte sowieso die absoluten Mindestsätze und behandle Kevin nicht billiger, ausserdem bekomme sie von den Kassenpatienten genausoviel. Selbst mit der PKV verhandeln will sie nicht.
Wir stehen dazwischen und möchten nicht auf Dauer 5,-€ pro Behandlung zuzahlen, aber im KiGa gibt es keine andere KG. Ich habe mit unserer Selbsthilfegruppe gesprochen und dort erfahren, dass es üblich ist, dass PKV-Versicherte für Ihre behinderten Kinder bei der KG draufzahlen müssen. Außerdem gibt es keine Gebührenordnung oder ähnliches, nach der sich die KG für PKV-Versicherte richten müsse, wir können also froh sein, dass sie nicht noch mehr verlangt - nach oben keine Grenzen. Geht es Euch auf so? Was sollen wir jetzt tun?
Viele Grüße _________________ Kevin 2002 cerebrale Tetraparese, blind
von meiner PKV bin ich zwar auch immer wieder ein paar "knüller" gewohnt aber bei der KG haben die sich bisher noch nicht dran gewagt.
Mit unsere Tochter Lisa-Marie machen wir 2x pro Woche KG nach Voita bezahlen ca. 36,- € pro Behandlung. Wir gehen aber zur KG und machen diese nicht im KiGa. Leider haben wir keine Idee was die Kosten bei der KG in unserem KiGa kosten würden, können uns aber gerne mal darüber informieren.
Sicherlich ist die Nutzung der KG im KiGa eine Möglichkeit aber vielleicht gibt es bei Euch in der Nähe auch ein KG die durchaus günstiger ist. Informiert Euch doch einfach mal.
der von Euch zu zahlende Satz ergibt sich aus dem Wert einer KG-Einheit plus dem Zusatz "im Kindergarten", da es ja einem "Hausbesuch" gleichkommt, denn es wird ja nicht in der Praxis behandelt.
Da es keine Gebührenverordnung fü KG's und PKV-Patienten gibt, rechnen die KG's wiefolgt ab:
Summe alle erbrachten Leistungen gemäß GKV-Satz MAL Faktor 1,8 - 2,3 (wie bei den Ärzten)
So ergibt sich dann der Satz, den der PKV Patient in Rechnung gestellt bekommt....
Wichtig hierbei ist die Transparenz...also einfach mal Fragen, wie sich der Satz im einzelnen ergibt und wie der Multiplikator ist!
>>>Und du fühlst, dass du lebst
Weil du tanzt und fliegst, du schwebst
Weil du lachst, weil du weinst und liebst
Du bist ein Wunder
Du bist ein Wunder<<<
Andreas Bourani "Wunder"
Hallo,
also die PKV trägt laut Tarif "Die Kosten f.phys.Therapie sind bis zur Höhe erstattungsfähig, die ein Arzt nach der GOA berechnen kann"? Wer geht schon zu einem Arzt zur KG?
Naja also sie erstatten 31,80 f. die KG (mind. 45 Min), 0,27 pro KM und 8,20 für den Hausbesuch. Den Hausbesuch erkennen sie an, obwohl im KiGa mehr Kinder am Tag behandelt werden. Dass die Behandlung nur 30 Min. dauert, weiss die PKV nicht, sonst würden sie wahrscheinlich nochmal kürzen.
Bei meiner ehemaligen KG in der Praxis musste ich auch schon immer etwas draufzahlen, aber irgendwie wird es immer mehr.
Viele Grüße
else _________________ Kevin 2002 cerebrale Tetraparese, blind
"Die Kosten f.phys.Therapie sind bis zur Höhe erstattungsfähig, die ein Arzt nach der GOA berechnen kann"? Wer geht schon zu einem Arzt zur KG?
...das hat meines Erachtens nichts mit der "KG bei einem Arzt zu tun" sondern eben mit dem Beispiel, dass man als KG genauso wie ein Arzt einen Satz erstattet bekommt, der an die GOÄ (Gebühren Ordnung für Ärzte) angelehnt ist!!
des weiteren verstehe ich nicht ganz:
Zitat:
Naja also sie erstatten 31,80 f. die KG
habt ihr nur "KG" oder "KG nach Bobath / Vojta"?
Dann ist der Satz nämlich anders!!
Auch die Sache mit den 45 Minuten......seid ihr bei der Beihilfe?
>>>Und du fühlst, dass du lebst
Weil du tanzt und fliegst, du schwebst
Weil du lachst, weil du weinst und liebst
Du bist ein Wunder
Du bist ein Wunder<<<
Andreas Bourani "Wunder"
Hallo Tobias,
die KG auf neurophysiologischer Grundlage für mind. 45 Min. erstattet unsere PKV mit 31,80, zusätzlich hat sie den Hausbesuch und das Kilometergeld anerkannt unabhängig wieviele Kinder nacheinander behandelt werden. Das mit der GOÄ steht wörtlich so in den Tarifbedingungen. Auch beimTelefonat mit meinem Sachbearbeiter hat dieser gesagt, dass wir den Satz lt. GOÄ bekommen, den ein Arzt berechnen würde. Von einem 1,8 oder 2,3 fachen Satz für die KG mit einer Berechnungsgrundlage des GKV-Satzes finde ich nichts. Wir haben keine Beihilfe.
Von einer anderen Mutter im KiGa weiss ich, das sich deren Kinderarzt weigert, einen Hausbesuch zu verordnen, weil mehrere Kinder nacheinander behandelt werden. Sie ist gesetzlich versichert und muss nichts draufzahlen.
Gruß Else _________________ Kevin 2002 cerebrale Tetraparese, blind
also, ich kenne mich in Süddeutschland nicht aus, aber selbst der Beihilfe-Satz in Hamburg liegt schon bei 34,70 € für eine KG auf neurophysiologischer Grundlage......
>>>Und du fühlst, dass du lebst
Weil du tanzt und fliegst, du schwebst
Weil du lachst, weil du weinst und liebst
Du bist ein Wunder
Du bist ein Wunder<<<
Andreas Bourani "Wunder"
wir klagen aus diesen Gründen gegen unsere PKV - such dir einen Rechtsanwalt, lass dich beraten. Lege einen Widerspruch gegen diese Abrechnungen ein, damit du eine verbindlich Ablehnung bekommst, bestehe auf eine rechtsverbindliche Aussage, damit dein Rechtsanwalt auch was in der Hand hat. Was da abläuft ist meines Wissens durch keinerlei Versicherungsbedingungen gedeckt und, nur zum Hintergrund, es sind derzeit verschiedene PKVs am Werke, mit dem Ziel KG-Kosten zu großen Teilen beim Versicherten zu belassen, im Regelfall immer mit einer identischen Begründung. Wer sich nicht wehrt, bleibt halt auf den Kosten sitzen. Freiwillig gehen die PKVs von ihrer Rechtsauffassung nicht runter.
liebe Grüße
Christoph _________________ Jonas, 28.04.2002 - 29.11.2006, David, 12.05.2004 und Mia, 12.09.2007
Hallo Christoph,
hat Eure PKV auch die KG-Kosten gekürzt? Klagen traue ich mich irgendwie nicht, weil wir ja noch sooooo viel brauchen werden und ich ständig auf deren Kulanz angewiesen bin. Bisher haben sie mir viele Alternativtherapien erstattet und es stehen Orthesen für 8.000,-€ an.
Viele Grüße
Else _________________ Kevin 2002 cerebrale Tetraparese, blind
ja haben sie und wir klagen. Ich denke, die kommen viel zu oft damit durch, weil wir doch alle dieselbe Überlegung anstellen wie du: kann ich mir das mit dem Klagen erlauben, wo doch klar ist, dass wir ein Leben lang auf die Unterstützung der Kasse angewiesen sind.
Vielleicht verscherze ich mir die eine oder andere Kulanzleistung, kann sein, ich weiß es ja im Voraus nicht und auf Kulanz will ich mich nicht verlassen müssen - ich will, dass sie mir die Leistungen bezahlen, zu denen sie verpflichtet sind, wenn die Kasse dann hin und wieder kulant sein sollte, schön, dann freue ich mich, aber darauf verlassen kann ich mich nicht. Und ob mein Verhalten einen Einfluß auf die zukünftige Kulanz der Versicherung hat oder nicht, weiß ich auch nicht - folglich bleibt mir nur eines: die Kasse daran erinnern, dass sie in den Versicherungsbedingungen Verpflichtungen eingegangen ist, denen sie sich nicht so einfach entziehen kann, indem sie von einem Tag auf den anderen ihre bisherige Rechtsauffassung zu meinen Ungunsten verändert - nee, so nicht.
liebe Grüße
Christoph _________________ Jonas, 28.04.2002 - 29.11.2006, David, 12.05.2004 und Mia, 12.09.2007
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen