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Rezeptierung von Krankengymnastik nur noch 10 x

 
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Isigirl
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Anmeldedatum: 21.01.2006
Beiträge: 4607
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.03.2006, 19:16    Titel: Rezeptierung von Krankengymnastik nur noch 10 x Antworten mit Zitat

Hi,

mein Physiotherapeut sagte mir letzte Woche, dass der Arzt mir künftig nur noch ein Rezept für 10 mal KG geben darf... nicht mehr wie bisher für ein ganzes Quartal...

Habt ihr das auch schon gehört?? Dann fällt jetzt bei jedem Rezept die Verordnungsgebühr von 10 Euro an... bisher hatte ich diese nur einmal in Quartal, da eben nur ein Rezept...

_________________
Liebe Grüße Kerstin Very Happy
* 1985 ICP einer beinbetonten Tetraspastik
Rollifahrerin und von Beruf Justizfachwirtin
Nebenher Studentin zur Tierheilpraktikerin
Fachübungsleiterin einer Rollisportgruppe
(SBA mit GdB 100 und MZ G, B, aG und H)
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MarenRuth
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BeitragVerfasst am: 25.03.2006, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isi,

das kann schon stimmen. Wir bekommen auch jedesmal 10x KG. Hatten schon versucht eine Dauerrezeptur zu bekommen, aber das klappte nicht. Felix ist Kind, da muss man die Gebühr nicht bezahlen. Aber für dich ist das ja dann doch einiges an Kosten.
LG
Maren

_________________
Maren und Felix (05/02) Mukolipidose Typ II, entwicklungsverzögert, kleinwüchsig, extrem weitsichtig, muskuläre Hypotonie, schwere Lungenbelastung, Tracheostoma, Heimbeatmung, PEG und Mila (09/04) gesund
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Tobias
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BeitragVerfasst am: 25.03.2006, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

als Verordnung außerhalb des Regelfalles kannst Du nach wievor Quartalsrezepte bekommen. Das ist bei meinen Patienten nicht anders.

Gruß, Tobias

_________________
Tobias Bergerhoff / Kinderphysiotherapeut

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Birgit42
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BeitragVerfasst am: 28.03.2006, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
auf dem Rezept mus außerhalb des Regelfalles stehen, und die Krankenkassen muss das beglaubigen, so mache ich es immer und bei mir sind dann 20 mal drauf , und die Krankenkassen gemehmigt es bei mir immer Laughing

Gruß Birgit
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Tobias
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BeitragVerfasst am: 28.03.2006, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kasse muss es nur beglaubigen,wenn es keine Ersatz-/VdAK-Kasse ist....

Wink

Gruß, Tobias

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