Verfasst am: 15.03.2006, 23:39 Titel: Hilfe durch Schulbegleitung o. Unterstützung für aut. Kind
Hallo ihr Liebe,
hat jemand Erfahrung damit, durch Schulbegleitung für Kind mit autistische Zügen? Die Jugendpsychatrie lehnt ab, weil sie befürchten dass dies ein Schuss in den Ofen geben würde und empfehlen eine unterstützende Hilfe für zu Hause um dem Kind Selbstvertrauen zu vermitteln. Da dies aber nur Gespräche mit uns wären wie wir eine Situation verändern können und unserem Kind Selbstvertrauen vermitteln kann ich mir nicht vorstellen dass dies etwas bringt. Er hat ja Probleme mit Kindern und nicht mit uns. Hat jemand Erfahrung und kann mir davon berichten?
Hallo Claudia,ich kenne diese Situation aus meiner Schule.Dort arbeite ich stundenweise als eben solch eine Schulbegleiterin.In den Klassen gibt es natürlich auch Autisten mit Begleitung.Diese Zusammenarbeit ist natürlich für beide nicht immer einfach, aber es lohnt sich. Durch das enge Beisammensein sind wahnsinnige Fortschritte (wenn auch in sehr kleinen Schritten), und oft überhaupt auch eine Beschulung erst möglich. Dazu gehört natürlich eine ganze Menge Mut, Mitarbeitswillen und Loslassen seitens der Eltern.
Aber mit ganz viel positivem Denken klappt alles.
Wenn Du noch Nachfragen hast,melde Dich einfach.
Liebe Grüße
Tanja
schön, dass du dich gemeldet hast. Ich hätte da einige Fragen an dich.
1.) Diese Schulbegleitung welche Ausbildung haben sie? Sind sie speziell darauf geschult.
2.) Die Jugendpsychatrie möchte diesen Vorschlag nicht annehmen, weil sie befürchten, dass Yannicks Schulkameraden die ihn sowieso schon anders empfinden ihn ganz ablehnen, eben wegen dieser Begleitung. Welche Erfahrung hast du damit gemacht? Ich muss aber dazusagen dass Yannick nur autistische Züge hat (verstehe ehrlichgesagt im Moment nicht die genaue Abgrenzung da zu Asperger nur zwei Merkmale fehen nonverbal und verbale Kommunikation, da ist er schon zu gut therapiert, dass man dies nicht mehr nachweisen kann.) Er dies aber sehr gut beherrscht. Aber es besteht die Gefahr auf drohende seelische Behinderun g eben wegen dieser autistischen Zügen
3.) Kennst du dies auch dass eine unterstützende Hilfe nach Hause die uns darin unterstützen Yannick mehr selbstvertrauen zu geben, damit er dies aufbaut? Hört sich für mich nach Super-Nanny an, und ich wehre mich da echt dagegen, da er die Probleme in der Schule hat und nicht mit uns Eltern, muss aber dazu sagen, dass er auf seinen Bruder aggressiv reagiert, wobei ich einfach denke wenn er in der Schule Hilfe bekommt entspannt sich auch die Situation mit dem Bruder.
4.) Ärgere ich mich furchtbar darüber, dass sie mir nicht glauben wollen, dass ich doch wohl noch am besten beurteilen kann welche Hilfe ihm etwas bringt und welche nicht. Hinzu kommt dass er ja in eine Sprachbehindertenschule geht erst um 16.00 Uhr nach Hause kommt. Und welche Hilfe soll da etwas bringen die zwei Stunden die er mit uns zusammen ist?
Hallo Claudia,
da hast Du ja noch einige Fragen. Na dann, lass mich mal beginnen.
zu1.Die Begleiter haben die unterschiedlichsten Ausbildungen und kommen aus den verschiedensten Situationen. Da gibt es Krankenschwestern, Intensivkrankenschwestern,Sozialarbeiter/innen,Sozialpädagogen/innen.Studenten,angehende Studenten, FSJ`ler, Zivis, Hausfrauen oder sogar Lehrer in Wartestellung. Sie kommen aus der Elternzeit, wollen einen beruflichen Wechsel oder suchen neue Erfahrungen.
Bevor sie auf "ihr Kind" losgelassen werden, bekommen sie Anweisungen von der Schule und dem Elternhaus, und können eventuell hospitieren.
zu2. Bezüglich der Ablehnung deines Sohnes, kann ich nur sagen, dass dies die erste Aufgabe des Begleiters sein wird. Die Veränderung die diese neue Situation hervorbringen wird kann nur für alle positiv sein. Da ist es auch Aufgabe der Lehrer die Mitschüler heranzuführen.
zu3. Diese Unterstützende Hilfe könnte der FamilienEntlastendeDienst sein. Allerdings hilft dieser wenig in schulischen Dingen, sondern mehr im Häuslichen Bereich. Dies könnte für die Geschwisterprobleme hilfreich sein.
zu4. Letztendlich bist Du der Experte für Dein Kind!!!!! Du kennst Dein Kind am besten und weißt so welche Hilfe für euch die besten sein werden. Lass Dich davon bloß nicht abbringen!!!!!!!!!! Über die zeitlich Situation ärgere Dich nicht, auch da gibt es Abhilfen. Vielleicht holst Du dir mal ein paar Infos ein.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Wenn noch Fragen offen sind, weißt Du ja, wo du mich findest.
Liebe Grüße
Tanja _________________ Tanja,
mit Alexander-gesund,
Timo & Nico (zweieiige Zwillinge)- sprachverzögert mit anderen Baustellen
und
Sonnenschein Anne-Katrin - unser geliebtes Herzenskind, stets präsent in unseren Seelen
(02.11.2002 - 26.03.2010)
"Das wahre und sichtbare Glück des Lebens
liegt nicht außer uns, sondern in uns."
Johann Peter Hebel
ich habe als Schulbegleitung ein Mädchen mit Asperger-Autismus betreut.
Ich finde es schade, daß die Jugendpsychatrie meint zu wissen, welche Unterstützung für Deinen Sohn die Richtige ist.
Falls Du näheres über meine Erfahrungen hören möchtest melde Dich gerne.
Zwar waren Deine Fragen nicht an mich gerichtet, ich möchte aber trotzdem darauf eingehen.
Zitat:
Diese Schulbegleitung welche Ausbildung haben sie? Sind sie speziell darauf geschult.
Das ist ganz verschieden. Es kann ein Zivildienstleistender sein, ein/e Erzieher/in oder sogar ein/Sozialpädagoge/in. Ich hatte für meinen Sohn auch einen Schulbegleiter beantragt und von Jugendamt und vom Autismustherapiezentrum wurde gesagt, dass es in unserem Fall eine pädagogische Fachkraft sein muss. Es hängt wohl davon ab, wie schwer das Kind betroffen ist und leider auch von der Kostenzusage des Jugendamtes, da in der Regel nur ein bestimmter Betrag gezahlt wird, für den Fachkräfte nicht immer zu bekommen sind. Es läuft über §35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Bei uns war es dann leider zu spät, hätten wir ein Jahr eher einen Schulhelfer beantragt, wäre es vermutlich nicht zur jetzigen Situation gekommen.
Zitat:
Die Jugendpsychatrie möchte diesen Vorschlag nicht annehmen, weil sie befürchten, dass Yannicks Schulkameraden die ihn sowieso schon anders empfinden ihn ganz ablehnen, eben wegen dieser Begleitung. Welche Erfahrung hast du damit gemacht?
Diese Argument kommt sehr oft. Ein bisschen stimmt das auch, aber der Schulbegleiter ist quasi der Dolmetscher, der dem Kind in sozialen Situationen hilft, die für dieses behinderungsbedingt sehr schwierig zu bewältigen sind. Gerade in unstrukturierten Fächern wie Musik und Sport oder gar in den Pausen entstehen für Autisten, egal mit welcher Ausprägung Situationen, wo der Schulbegleiter vermittelnd eingreifend muss.
Man darf sich als Eltern nicht mit dem Argument zufriedengeben, wenn das Kind keinen Schulhelfer hat, können schlimme Folgen auftreten, so wie in unserem Fall. Meiner Meinung nach ist letzteres wesentlich schwerwiegender als die Nachteile der Sonderstellung.
Ob der Sonderstatus des Kindes wirklich nachteilig ist, kommt auch darauf an, wie es den anderen Kindern in der Klasse vermittelt wird, warum es das Kind einen Schulbegleiter hat. Als Uli in seine vorherige Schule kam, war die Autismustherapeutin mehrmals in der Schule und hat mit den Kindern gesprochen, weshalb er sich anders verhält als sie und manchmal Sonderregelungen hat. Sie hat das über die Schiene gemacht, dass jedes Kind etwas besonderes und anders ist, und Uli eben auch.
Zitat:
Ich muss aber dazusagen dass Yannick nur autistische Züge hat
Was heißt "nur'"? Auch autistische Züge sind eine erhebliche Beeinträchtigung des Kindes und ich kenne nicht wenige Kinder, die auch mit dieser Diagnose einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 80, sowie den Merkzeichen H,B und G und eine Schulbegleitung haben.
Zitat:
da zu Asperger nur zwei Merkmale fehlen nonverbal und verbale Kommunikation
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, heißt das, dass Dein Sohn nicht spricht oder nur sehr wenig? Das hört könnte auch auf eine andere Autismusform hindeuten, z. B. high functioning Autiusmus.
Kennst du dies auch dass eine unterstützende Hilfe nach Hause die uns darin unterstützen Yannick mehr selbstvertrauen zu geben, damit er dies aufbaut?
Bei uns war es die ambulante Autismustherapie. Die lief ebenfalls über §35a KJHG. Man kann auch familienentlastenden Dienst beantragen, der etwas Spezielles mit dem Kind unternimmt. Weiterhin ist es möglich, bei Vorliegen einer Pflegestufe stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, und diejenige Person, die das macht, unternimmt etwas mit dem Kind, was sein selbstvertrauen stärkt (z.b. Sachen, die das Kind gerne macht und wo es Erfolge hat.
Zitat:
Hört sich für mich nach Super-Nanny an, und ich wehre mich da echt dagegen
da er die Probleme in der Schule hat und nicht mit uns Eltern
Das ist in den allermeisten Fällen so. Ein Hauptproblem bei Autismus ist ja das soziale Miteinander mit Gleichaltrigen.
Zitat:
muss aber dazu sagen, dass er auf seinen Bruder aggressiv reagiert, wobei ich einfach denke wenn er in der Schule Hilfe bekommt entspannt sich auch die Situation mit dem Bruder.
Das sehe ich auch so. Und zu Hause hat er mit seinem Bruder nur einen "Gegner", in der Schule muss er mit viel mehr Kindern klarkommen und hat in der Regel nicht mal Rückzugsmöglichkeiten.
Ich würde auf jeden Fall schriftlich einen Schulbegleiter (Integrationshelfer beantragen und bei Ablehnung Widerspruch einlegen.
Einen Musterbrief für die Beantragung kannst du von mir haben, wenn Du ihn möchtest. Du musst ihn nur entsprechend Euren Gegebenheiten etwas abändern.
Ebenso habe ich allen Stellen, mit denen wir zu tun hatten Broschüren des Bundesverbandes "Autimus Deutschland e.V." gegeben, die die Schwere der Behinderung (egal, ob autistische Züge, Asperger oder andere Formen) gut verdeutlichen.
-Sozialrechtliche Zuordnung des autistischen Syndroms
-Hinweise zum Umgang mit und zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Asperger-Syndrom und High-Functioning Autismus
-Schulische Förderung
-Begutachtung von Menschen mit Autismus zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit (auch wenn das nichts mit Schule zu tun hat, verdeutlicht die Broschüre doch sehr gut die Probleme).
Im letzten Jahr erschien:
Asperger-Syndrom - Strategien und Tipps für den Unterricht
Ich denke, dass es ganz nützlich sein kann, der Stelle, die über den Antrag zu entscheiden hat, solcherlei Informationen zu geben.
Wir haben mit Hilfe der von mir erwähnten Broschüren auch Anhieb Pflegstufe 1 bekommen, und auch wegen des SB-Ausweises hatte ich sie sie später beim Versorgungsamt nachgereicht.
Hier
gibt es sehr viele Familien, deren Kind (mit Asperger oder high functioning Autimus oder autistischen Zügen oder noch in der Diagnosephase) einen Integrationshelfer/Schulbegleiter haben, in allen Schulformen, auch Gymnasium. Auch sonst ist ein großer Erfahrungsschatz vorhanden (derzeit sind es 196 Mitglieder), der sehr rege ausgetauscht wird.
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
eine Therapeutin brachte uns heute darauf für Benjamin einen Schulhelfer zu beantragen . Er hat eine schw. Mehrfachbeh. mit Epilepsie und aut . Züge , Termin in der Autismus - Ambulanz ist 09 / 07 und inzwischen bin ich mir fast sicher, dass es auf frühk. Autismus hinaus laufen wird .
Ich las hier , dass der Schulhelfer beim Jugend - oder Sozialamt beantragt werden muss und ich vermute , dass sich auch die Schule dafür einsetzen muss . Arbeiten Schulhelfer genau wie Zivis , FSJ ... nur max. 1 Jahr mit dem Kind oder länger ? Wenn ein Schulhelfer genehmigt wurde , wird er einem dann vom Amt zugeteilt oder haben die Eltern Mitspracherecht ?
Benjamin besucht die Unterstufe einer G - Schule und z.Z. beträgt die Klassenstärke nur 4 Kinder was ideal ist , wird aber wahrscheinlich mehr im Laufe des Schuljahres werden , im letzten Schuljahr waren es 6 Kinder . Die Klassenlehrerin die kurz vor der Rente steht , beschäftigt sich hauptsächlich mit den 2 fitteren Kindern der Klasse , die päd. Zweitkraft betreut den 2. sehr schwer beh. Jungen und Benjamins Bezugsperson ist derzeit ein FSJ - ler , letztes Schuljahr ein Zivi . Leider wechseln dadurch seine festen Bezugspersonen alle 10 spätestens alle 12 Monate und er braucht sehr lange , um sich an jemanden zu gewöhnen und Zugang zu ihm zu finden , was schon mehrere Therapeuten fest gestellt haben . Der Zivi im letzten Jahr bemühte sich sehr , der derzeitige Betreuer ist nicht ganz so engagiert , deshalb interessiert mich sehr , wie es mit einem Schulhelfer/in wäre und wie lange sie mit ihm arbeiten würden .
L.G.
Anja _________________ Anja mit Benjamin 03/97- schwere Mehrfachbehinderung wahrscheinlich durch 6- fach-Impfung, Muskelhypotonie,Wahrnehmungsstörungen/aut. Züge, Epilepsie, Skoliose, Button- Martin 02/92 und Laurin 05/09
Ich las hier , dass der Schulhelfer beim Jugend - oder Sozialamt beantragt werden muss und ich vermute , dass sich auch die Schule dafür einsetzen muss .
In kann da jetzt nur für NRW sprechen, weiß nicht, ob das jedes Bundesland anders regelt. Hier ist es so, dass für Kinder, deren "Haupt-"Diagnose Autismus ist, eine Schulbegleitung beim Jugendamt beantragt werden muss. Für alle anderen Kinder ist das Sozialamt zuständig.
Hier in Köln ist es so, dass das Jugendamt zur Zeit wesentlich großzügiger bewilligt als das Sozialamt, vor allem dann, wenn es um die Bewilligung einer pädagogischen Fachkraft geht. In den Bewilligungen wird zwischen Hilfs- und Fachkraft unterschieden.
Von der Schule/den Lehrern der Klasse wird ein Bericht eingefordert, in dem begründet werden muss, warum das Kind eine Schulbegleitung braucht.
benni hat folgendes geschrieben:
Arbeiten Schulhelfer genau wie Zivis , FSJ ... nur max. 1 Jahr mit dem Kind oder länger ? Wenn ein Schulhelfer genehmigt wurde , wird er einem dann vom Amt zugeteilt oder haben die Eltern Mitspracherecht ?
Das hängt ein bisschen davon ab, wie lange der Schulbegleiter "Lust" auf seine Arbeit hat. Bewilligt wird in der Regel sowieso nur für ein Schuljahr, dann muss ein neuer Antrag gestellt werden. Wenn dann eine neue Bewilligung vorliegt und der Schulbegleiter weitermachen möchte, wird sein Vertrag auch verlängert.
Wenn den Eltern die Bewilligung vorliegt, können sie damit zu einem Träger gehen, der Schulbegleitung anbietet. (hier in Köln z.B. die Lebenshilfe, Diakonie usw.) Der Träger schreibt die Stelle dann aus und sucht jemanden aus, den er den Eltern als mögliche Besetzung vorstellt. Da hat man als Eltern dann schon Mitsprachrecht. Wobei ich hier noch nie gehört habe, dass Eltern sich mal gegen einen Bewerber entschieden haben. In der Regel kann man da wohl auf die Erfahrung der Träger vertrauen. Kann natürlich immer mal vorkommen, dass Kind und Schulbegleiter nicht zusammenpassen, aber da findet sich dann sicher eine Lösung.
benni hat folgendes geschrieben:
Benjamin besucht die Unterstufe einer G - Schule und z.Z. beträgt die Klassenstärke nur 4 Kinder was ideal ist , wird aber wahrscheinlich mehr im Laufe des Schuljahres werden , im letzten Schuljahr waren es 6 Kinder .
Die Klassenstärke und Besetzung wird bei der Bewilligung übrigens auch berücksichtigt. 4 Kinder sind natürlich bei drei Erwachsenen in der Klasse nicht gerade viel. Das könnte bei der Bewilligung schon ein Problem sein.
Hallo Anja,
ich war selbst in einer GB- Schule über Jahre Einzelfallhelferin- genauso hat aber auch mein Sohn eine EFH in der Regelschule.
Es ist bei uns so, dass dies über das Sozialamt läuft. Das heißt: bei Mehrfachbehinderten eh- bei Autismus und hohem IQ, wie bei meinem Sohn, auch! Denn auch im SGB XII steht.... seelische Behinderung.
Weder die Mama des von mir betreuten Kindes, noch ich, erfuhren vorher vom Sozialamt welcher Träger und welche Person in Frage kommt.
Es war Glück das ich schon einige Jahre in dieser GB- Schule gearbeitet habe und den Jungen sehr gut kannte. Kontakt zu den Eltern nahm ich von mir aus auf!
Bei meinem Sohn war es schwieriger: Ich hakte wehement nach, da ich bei der LH selbst arbeitete, und dort keine geeignete Person zur Verfügung stand. Eingestellt wird dafür i.d.R. auch niemand- man schöpft aus seinen Billig- und ehrenamtlich tätigen Arbeitskräften.......
Nun bekamen wir einen anderen Träger zugewiesen und auf mein Drängen hin durften wir den ersten EFH kennenlernen. Ehrlich gesagt, war dies ein totaler Reinfall- der Mann war unfähig zu helfen, malte lieber selbst mit und hatte eine Rechtschreibung zum Haare raufen etc. Das Klima zwischen ihm- meinem Sohn und den Klassenkameraden war das reinste Desaster.
Er bekam diese Stelle durch sogenanntes Vitamin B- noch nie nen Job , aber beim...... ein zuverlässiges ehrenamtliches Wesen.
Bei uns entscheidet das Amt, welcher Träger und der Träger darf selbst eine Person auswählen, was keinen Menschen beim Amt interessiert.
Die Klassenstärke hat hier bei uns garnichts zu sagen- in der Klasse wo ich meinen Ch. betreute, waren auch nur 5- 6 Schüler- 2 Lehrer, eine Praktikantin und ein Zivi!!!
Beantragt wurde es von den Eltern auf Anraten und Zustimmung der Schule.
Man kann den Antrag an das Sozialamt ( §§53,54 SGB XII) oder Jugendamt (§ 35a SGBVIII) senden. Die Zustimmigkeit schieben sich die Ämter allein zu.
Wichtig ist, dass auch die Schule dieses Vorhaben mit unterstützt!
Und: schreibe in den Antrag beide Ämter und §§ - wenn du Fragen hast, schick mir ne PN.
Der EFH ist jeweils für ein Schuljahr befristet bzw. immer bis zum Ende des Schuljahres. Dann erfolgt ein Weiterbewilligungsantrag, der weit einfacher zu formulieren ist, da sie ja alles schon wissen. Die Person und der Träger bleiben solange diegleichen, wie du damit einverstanden und die Betreungskraft bereit dazu ist.
Bei mir waren es 2,6 Jahre, dann fand ich einen anderen Job und bekam richtiges Geld- vorher für 25 Wochenstunden 165 Euro!!!!!!!!
Die Trennung von Ch. fiel mir sehr schwer, aber wir haben nach wie vor privaten Kontakt.
Vorweg eine Anmerkung: einen Teil des Beitrags und diverse Links füge ich aus Zeitgründen mal von anderswo ein. Lies bitte mal quer und suche das Euch Passende heraus! (ich hoffe, es nicht zu konfus .oops:)
Wer zuständig ist, richtet sich nicht nach dem Bundesland, sondern nach der Art der Behinderung. Möglich sind SGB VIII (Kinder- und Jugenhilfe) http://www.sgbviii.de/S55.html
Jugend- und Sozialamt schieben die Zuständigkeit gerne aufeinander ab, aber es muss spätestens nach 14 Tagen entschieden sein, wer zahlt, Eltern und Kind dürfen keine Nachteile davon haben.
Falls Jugend- oder Sozialamt sagen, Ihr müsstest für dne Integrationshelfer etwas zuzahlen und über Eure Einkommens- und Vermögensverhältnise Auskunft geben, nicht darauf einlassn, das stimmt nicht!
1. der Unterkunft eines Kindes oder Jugendlichen in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform (§ 13 Abs. 3),
2. der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen ( §20),
3. der Unterstützung bei notwendiger Unterbringung des Kindes oder des Jugendlichen zur Erfüllung der Schulpflicht (§ 21),
4. der Hilfe zur Erziehung in
1. einer Tagesgruppe (§ 32),
2. Vollzeitpflege (§ 33),
3. einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform (§ 34),
4. intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung (§ 35), sofern sie außerhalb der eigenen Familie erfolgt,
5. der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in
1. Tageseinrichtungen und anderen teilstationären Einrichtungen (§ 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2),
2. Einrichtungen über Tag und Nacht, sonstigen Wohnformen und durch geeignete Pflegepersonen (§ 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4),
6. der Inobhutnahme des Kindes oder des Jugendlichen (§ 42),
7. der vorläufigen Unterbringung des Kindes oder des Jugendlichen (§ 43)
herangezogen.
Relevant ist Punkt 5 und der Integrationshelfer und die Schule fällt weder unter a noch unter b (eine Tageseinrichtung wäre z.B. eine Tagesgruppe, wo das Kind nach der Schule hingeht).
Welches der genaue Paragraph ist, wenn es übers Sozialamt läuft, finde ich jetzt auch die Schnelle nicht, ich vermute, da ist die Regelung genauso.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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